Sachbezugsrechner 2026 — Geldwerte Vorteile
50-€-Freigrenze, Essenszuschuss und Dienstwohnung berechnen — mit amtlichen Sachbezugswerten 2026. Steuerfrei oder steuerpflichtig — sofort prüfen.
So funktioniert der Rechner
Tab „Sachbezüge prüfen"
Geben Sie alle monatlichen Sachbezüge ein, die Ihr Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn gewährt — z. B. Jobticket, Essens-/Restaurantgutscheine, Fitnessstudio-Zuschuss oder Tankgutscheine. Der Rechner addiert alle Beträge, zeigt die Auslastung der 50-€-Freigrenze und macht sofort sichtbar, ob die Grenze eingehalten wird oder ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil entsteht. Da es sich um eine Freigrenze (kein Freibetrag) handelt, muss bereits 1 Cent Überschreitung zur vollständigen Versteuerung führen.
Tab „Essenszuschuss"
Hier berechnen Sie den steuerfreien Anteil eines Arbeitgeber-Essenszuschusses auf Basis der amtlichen Sachbezugswerte 2026: Frühstück 2,37 €, Mittagessen/Abendessen 4,57 € (Bundesrat 19.12.2025). Der Arbeitgeber darf den Sachbezugswert um bis zu 3,10 € überschreiten — der maximale steuerfreie Zuschuss beträgt damit 7,67 € pro Mittagessen. Der Rechner zeigt den steuerfreien Anteil und den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil pro Mahlzeit und pro Monat.
Tab „Dienstwohnung"
Bei verbilligt überlassenen Dienstwohnungen entsteht ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil, wenn die gezahlte Miete unter zwei Dritteln der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt (§8 Abs. 2 Satz 12 EStG). Der Rechner berechnet den Bewertungsabschlag von einem Drittel der ortsüblichen Miete, den resultierenden Ansatzwert sowie den monatlichen geldwerten Vorteil. Er prüft außerdem, ob die 25-€/qm-Grenze eingehalten wird — die Voraussetzung für die Steuerfreiheit.
Die Formeln
Freigrenze: 50 €/Monat (gilt seit 2022, unverändert 2026)
Bedingung: Sachbezug ZUSÄTZLICH zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (keine Gehaltsumwandlung)
Freigrenze ≠ Freibetrag: Überschreitung → Gesamtbetrag lohnsteuer- und SV-pflichtig
Amtlicher Sachbezugswert Mahlzeiten 2026 (SvEV, 16. ÄndVO):
Frühstück: 2,37 €/Mahlzeit (2025: 2,30 €)
Mittagessen: 4,57 €/Mahlzeit (2025: 4,40 €)
Abendessen: 4,57 €/Mahlzeit
Max. steuerfreier AG-Zuschuss: Sachbezugswert + 3,10 € = 7,67 € (Mittag/Abend)
Geldwerter Vorteil/Mahlzeit: max(0; AG-Zuschuss − 7,67 €)
Geldwerter Vorteil/Monat: Geldwerter Vorteil × Arbeitstage
§8 Abs. 2 Satz 12 EStG — Dienstwohnung:
Bewertungsabschlag: 1/3 der ortsüblichen Kaltmiete
Ansatzwert: 2/3 der ortsüblichen Kaltmiete
Geldwerter Vorteil: max(0; Ansatzwert − tatsächliche Miete)
Steuerfreiheit: Miete ≥ 2/3 ortsübliche Miete UND ortsübl. Miete ≤ 25 €/qm
Die Sachbezugswerte für Mahlzeiten werden jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst. Die 2026er Werte wurden durch die 16. Änderungsverordnung festgelegt, der Bundesrat hat am 19.12.2025 zugestimmt. Der Bewertungsabschlag für Dienstwohnungen gilt seit 2020 auch im Sozialversicherungsrecht.
Beispiel
Markus aus München, Softwareentwickler mit Sachbezugspaket
Markus erhält von seinem Arbeitgeber folgende monatlichen Zusatzleistungen zusätzlich zu seinem Bruttogehalt: ein Jobticket (MVV Monatskarte) im Wert von 30 €, einen Essensgutschein für 21 Arbeitstage à 7,67 € sowie einen Fitnessstudio-Zuschuss von 20 €.
Hätte der Arbeitgeber für das Fitnessstudio statt 20 € einen Zuschuss von 35 € gewährt (Gesamtsachbezüge im 50-€-Topf: 35 €), wäre das noch steuerfrei gewesen. Bei 55 € wäre jedoch der gesamte Betrag steuerpflichtig geworden.