Einkommensteuerrechner 2026
Grundfreibetrag 12.348 €, Splittingtabelle, Solidaritätszuschlag und Günstigerprüfung Kindergeld vs. Kinderfreibetrag — alles in einem Rechner.
So funktioniert der Rechner
Tab „ESt berechnen"
Geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE) ein und wählen Sie Einzel- oder Zusammenveranlagung (Splitting). Der Rechner berechnet die Einkommensteuer nach §32a EStG 2026, den Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Sie sehen Grenz- und Durchschnittssteuersatz sowie eine Visualisierung der Tarifzonen.
Tab „Arbeitnehmer / Lohnsteuer"
Für Arbeitnehmer: Geben Sie Ihr Jahresbrutto und Ihre Steuerklasse ein. Der Rechner ermittelt das zvE (nach Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgepauschale), berechnet Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und die vollständige Sozialversicherung (KV, PV, RV, AV) — bis zum Jahresnetto. Unter „Weitere Optionen" können Sie individuelle Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen eingeben.
Tab „Kindergeld vs Kinderfreibetrag"
Die Günstigerprüfung: Der Rechner vergleicht das jährliche Kindergeld (259 €/Kind/Monat) mit der Steuerersparnis durch Kinderfreibetrag + BEA-Freibetrag. Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist — hier sehen Sie das Ergebnis sofort.
Die Formeln
Zone 0: zvE ≤ 12.348 € → ESt = 0 (Grundfreibetrag)
Zone 1: 12.349 – 17.799 € → y = (zvE − 12.348) / 10.000; ESt = (914,51 × y + 1.400) × y
Zone 2: 17.800 – 69.878 € → z = (zvE − 17.799) / 10.000; ESt = (173,10 × z + 2.397) × z + 1.034,87
Zone 3: 69.879 – 277.825 € → ESt = 0,42 × zvE − 11.135,63
Zone 4: ab 277.826 € → ESt = 0,45 × zvE − 19.470,38 (Reichensteuer)
ESt wird auf volle Euro abgerundet. Bei Zusammenveranlagung: ESt = 2 × Tarif(zvE / 2).
Solidaritätszuschlag 2026:
Freigrenze: 20.350 € (Einzel) / 40.700 € (Zusammen)
Soli = min(5,5 % × ESt, 11,9 % × (ESt − Freigrenze))
Falls ESt ≤ Freigrenze → Soli = 0
Günstigerprüfung Kindergeld vs. Kinderfreibetrag:
A) Kindergeld = 259 € × Kinder × 12 Monate
B) Steuerersparnis = ESt(zvE) − ESt(zvE − (KFB + BEA) × Kinder)
KFB: 6.828 € (Einzel) / 13.656 € (Zusammen) pro Kind
BEA: 2.928 € (Einzel) / 5.856 € (Zusammen) pro Kind
Das Finanzamt wendet automatisch die günstigere Variante an.
Die Berechnung erfolgt nach dem Programmablaufplan 2026 (BMF) mit den Tarifzonen des §32a EStG. Der Grundfreibetrag beträgt 12.348 € (2026). Die Sozialversicherungsbeiträge werden mit den aktuellen Beitragssätzen und Bemessungsgrenzen (BBG KV: 69.750 €, BBG RV: 101.400 €) berechnet.
Beispiel
Thomas aus NRW — 65.000 € Jahresbrutto, Stkl. 1, ev. Kirchensteuer, 2 Kinder
Thomas ist Angestellter in Nordrhein-Westfalen, Steuerklasse 1, evangelisch (9 % KiSt), 2 Kinder.
Günstigerprüfung (2 Kinder): Kindergeld = 2 × 259 € × 12 = 6.216 €/Jahr. Kinderfreibetrag-Ersparnis bei 47.015 € zvE (Einzelveranlagung) ≈ 5.700 €. Ergebnis: Kindergeld ist günstiger — Thomas behält das Kindergeld.