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Lohnkostenrechner 2026

AG-Gesamtkosten, Minijob-Vergleich und Jahresplanung — Personalkosten transparent kalkulieren.

Vereinbartes Bruttogehalt des Arbeitnehmers
Relevant für Pflegeversicherung (Sachsen: AG zahlt 1,3 % statt 1,8 %)
%
Kassenindividuell 2026. Ø 2,9 % — AG zahlt Hälfte (1,45 %). TK: 2,45 %, AOK: 2,8–3,8 %

Lohnkostenrechner 2026 · BBG KV 5.812,50 €/Mo · BBG RV 8.450 €/Mo · Stand: März 2026

So funktioniert der Rechner

Tab „AG-Gesamtkosten"

Geben Sie das Monatsbrutto des Arbeitnehmers ein, wählen Sie das Bundesland und den KV-Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse. Der Rechner berechnet alle acht AG-Abgaben einzeln: Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung, Umlagen U1/U2/U3 und BG-Beitrag. Das Ergebnis zeigt den tatsächlichen Personalkostenaufwand aus Arbeitgebersicht — typischerweise 20–25 % über dem Bruttogehalt.

Tab „Minijob vs. Festanstellung"

Vergleichen Sie für denselben Monatsverdienst (Standard: 603 €/Monat), welche Beschäftigungsform günstiger für den Arbeitgeber ist. Der Minijob wird mit pauschalen AG-Abgaben (~30,68 %) kalkuliert, die Festanstellung mit den regulären SV-Sätzen. Bonus: Der Tab zeigt auch die AN-Perspektive — warum Minijobber netto mehr haben, obwohl der AG mehr zahlt.

Tab „Jahreskosten & Planung"

Planen Sie Ihre Personalkosten fürs gesamte Jahr: Monatsgehalt, Sonderzahlungen (13. Gehalt, Urlaubsgeld), Urlaubstage und durchschnittliche Krankheitstage. Der Rechner ermittelt die Gesamtjahreskosten und — besonders wertvoll für die Kalkulation — die Kosten pro produktivem Arbeitstag.

AG-Abgaben 2026 — alle Komponenten

Beitragsbemessungsgrenzen 2026:
BBG Kranken-/Pflegeversicherung: 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr)
BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung: 8.450,00 €/Monat (101.400 €/Jahr)

Formeln (Monatsberechnung):
KV AG = min(Brutto, 5.812,50) × (7,3 % + Zusatzbeitrag ÷ 2)
PV AG = min(Brutto, 5.812,50) × 1,8 %    (Sachsen: 1,3 %)
RV AG = min(Brutto, 8.450,00) × 9,3 %
AV AG = min(Brutto, 8.450,00) × 1,3 %
U1    = Brutto × 1,1 %    (Kleinbetriebe ≤ 30 AN)
U2    = Brutto × 0,22 %
U3    = min(Brutto, 8.450,00) × 0,06 %
BG    = Brutto × 1,3 %    (branchenabhängig)

AG-Aufschlag = Summe aller AG-Abgaben
AG-Gesamtkosten = Brutto + AG-Aufschlag
Jahreskosten mit Produktivtage-Berechnung:
Jahresbrutto = Monatsbrutto × 12 + Sonderzahlungen
Jahres-AG-SV = monatliche AG-SV × 12 (BBG gilt pro Monat)
Gesamtjahreskosten = Jahresbrutto + Jahres-AG-SV

Produktive Tage = 365 − 104 (Wochenenden) − 10 (Feiertage) − Urlaubstage − Krankheitstage
Kosten pro Produktivtag = Gesamtjahreskosten ÷ Produktive Tage

Beispiel: 4.000 € Brutto in Bayern

Arbeitgeber stellt Mitarbeiter für 4.000 € Brutto ein — was kostet das wirklich?

Bayern, KV-Zusatzbeitrag 2,9 % (Ø 2026), AG zahlt Hälfte = 1,45 %.

KV AG (7,3 % + 1,45 % = 8,75 %)350,00 €
PV AG (1,8 %)72,00 €
RV AG (9,3 %)372,00 €
AV AG (1,3 %)52,00 €
Umlage U1 (1,1 %)44,00 €
Umlage U2 (0,22 %)8,80 €
Insolvenzgeldumlage U3 (0,06 %)2,40 €
BG-Beitrag (1,3 %)52,00 €
AG-Aufschlag gesamt953,20 € (23,83 %)
AG-Gesamtkosten / Monat4.953,20 €
AG-Gesamtkosten / Jahr (ohne Sonder)59.438,40 €

Der Mitarbeiter kostet den Arbeitgeber also fast 5.000 € pro Monat, obwohl er 4.000 € brutto erhält. Auf das Jahr gerechnet sind das knapp 60.000 € — ohne Sonderzahlungen. Mit 13. Gehalt steigen die Jahreskosten auf ca. 70.500 €.

Häufige Fragen

Auf das Bruttogehalt kommen typischerweise 20–25 % AG-Sozialabgaben hinzu. Bei 4.000 € Brutto zahlt der Arbeitgeber ca. 953 € an Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen — also insgesamt rund 4.953 €/Monat. Hinzu kommen ggf. Arbeitsmittel, Fortbildungen, betriebliche Altersvorsorge und Verwaltungskosten. Die reinen Lohnnebenkosten (SV + Umlagen) betragen etwa 20–24 % des Bruttogehalts, abhängig von Bundesland und Krankenkasse.
Sachsen ist das einzige Bundesland, in dem Arbeitnehmer einen höheren PV-Beitrag tragen (2,3 % AN statt 1,8 % in anderen Bundesländern). Im Gegenzug zahlt der AG in Sachsen nur 1,3 % statt 1,8 %. Hintergrund: Als 1995 die Pflegeversicherung eingeführt wurde, hat Sachsen einen Feiertag (Buß- und Bettag) beibehalten. Die daraus resultierende Mehrarbeit der Arbeitnehmer wird durch den höheren AN-Beitrag kompensiert.
Die Umlage U1 (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) ist eine Pflichtabgabe für Betriebe mit maximal 30 Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber zahlt dabei in einen gemeinsamen Topf ein und bekommt im Krankheitsfall einen Teil der Lohnfortzahlungskosten erstattet (je nach Krankenkasse 40–80 %). Der Satz beträgt typischerweise ~1,1 %, variiert aber je nach Krankenkasse. Großbetriebe mit mehr als 30 AN sind von dieser Umlage befreit.
Für denselben Bruttoverdienst ist der Minijob für den Arbeitgeber teurer als eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Beim Minijob zahlt der AG pauschal ~30,68 % (KV 13 % + RV 15 % + U1 + U2 + U3 + BG), bei der Festanstellung nur ~20–24 %. Bei 603 € Brutto kostet der Minijob den AG ca. 46 € mehr pro Monat. Allerdings hat der Arbeitnehmer beim Minijob ein deutlich höheres Netto (keine SV-Abzüge), was die Nachfrage nach Minijobs aus AN-Sicht erklärt.
Die Formel: Gesamtjahreskosten (inkl. AG-SV und Sonderzahlungen) ÷ Produktive Arbeitstage. Produktive Tage = 365 − 104 Wochenendtage − 10 gesetzliche Feiertage (Bundesschnitt) − Urlaubstage − Krankheitstage. Bei 4.000 € Brutto, 13. Gehalt, 30 Urlaubstagen und 15 Krankheitstagen ergeben sich etwa 206 produktive Tage. Bei Jahreskosten von ~70.500 € entspricht das ca. 342 € pro produktivem Arbeitstag — ein wichtiger Wert für Angebotskalkulation und Kapazitätsplanung.

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