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Gehaltsrechner 2026 — Brutto Netto

Brutto-Netto mit Steuerklassen 1–6, Kirchensteuer, Soli und allen Sozialversicherungsbeiträgen 2026. Sofort berechnen.

Ihr monatliches Bruttogehalt
Bestimmt Kirchensteuersatz (8 % oder 9 %) und PV-Satz (Sachsen).
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %. Variiert je Krankenkasse.
Ab dem 2. Kind: −0,25 % PV-Abschlag (max. 5 Kinder).
Kinderlose zahlen +0,6 % PV-Zuschlag.
Privatversicherte zahlen keine gesetzliche KV/PV.
Für den Soli-Test relevant.
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld o. ä. pro Jahr
Jährlicher Freibetrag laut Lohnsteuerbescheinigung
Gehaltsrechner 2026 · Daten Stand März 2026 · v1.0

So funktioniert der Rechner

Tab „Brutto → Netto"

Geben Sie Ihr Monatsbrutto, Ihre Steuerklasse (1–6), Ihr Bundesland und ggf. Kirchensteuer ein. Der Rechner ermittelt alle Abzüge: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Unter „Weitere Optionen" können Sie den KV-Zusatzbeitrag Ihrer Kasse einstellen, den PV-Zuschlag für Kinderlose aktivieren, Privatversicherung auswählen sowie Sonderzahlungen und Freibeträge berücksichtigen. Die Arbeitgeber-Kosten werden separat aufgeschlüsselt.

Tab „Netto → Brutto"

Sie wissen, wie viel Sie netto brauchen? Geben Sie Ihr Wunsch-Netto ein — der Rechner ermittelt das erforderliche Bruttogehalt durch iterative Annäherung (Bisektionsverfahren). Alle Abzüge werden exakt aufgeschlüsselt, sodass Sie das Ergebnis direkt in Gehaltsverhandlungen nutzen können.

Tab „Steuerklassenvergleich"

Sehen Sie auf einen Blick, welche Steuerklassenkombination für Sie als Paar das höchste gemeinsame Netto bringt. Die Kombinationen 4/4, 3/5, 5/3 und 4+Faktor werden nebeneinander verglichen — mit dem Netto beider Partner und dem monatlichen Unterschied. Ideal für Ehepaare, die zwischen Steuerklassenkombinationen wählen.

Die Formeln

§32a EStG 2026 — Einkommensteuer-Tarifformel:
Grundfreibetrag: 12.348 € (Single) / 24.696 € (Zusammenveranlagung)
Zone 1 (14 %→23,97 %): y = (zvE − 12.348) / 10.000 → ESt = (914,51·y + 1.400)·y
Zone 2 (23,97 %→42 %): z = (zvE − 17.799) / 10.000 → ESt = (173,10·z + 2.397)·z + 1.034,87
Zone 3 (42 %): ESt = 0,42·zvE − 11.135,63
Zone 4 (45 % Reichensteuer): ESt = 0,45·zvE − 19.470,38

Sozialversicherung 2026:
KV: 14,6 % + Ø 2,9 % Zusatzbeitrag (je ½ AG/AN) · BBG 69.750 €/Jahr (5.812,50 €/Monat)
PV: 3,6 % (je ½ AG/AN, Sachsen abweichend) · Kinderlose +0,6 % · Ab 2. Kind −0,25 %
RV: 18,6 % (je ½) · BBG 101.400 €/Jahr (8.450 €/Monat)
AV: 2,6 % (je ½) · BBG 101.400 €/Jahr

Solidaritätszuschlag:
5,5 % der Lohnsteuer · Freigrenze 20.350 € (Single) / 40.700 € (Stkl. 3)
Milderungszone: min(5,5 % × LSt, 11,9 % × (LSt − Freigrenze))

Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (alle anderen Bundesländer) der Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird nach dem Programmablaufplan 2026 (BMF) berechnet — mit den Tarifzonen des §32a EStG (Grundfreibetrag 12.348 €). Werbungskostenpauschale 1.230 €/Jahr und Sonderausgabenpauschale 36 €/Jahr werden automatisch berücksichtigt.

Beispiel

Sarah aus Hamburg, 4.200 € brutto, Steuerklasse 1

Sarah arbeitet als Projektmanagerin in Hamburg. Sie verdient 4.200 €/Monat brutto, ist ledig (Steuerklasse 1), kein Kirchenmitglied, kinderlos und über 23 Jahre. KV-Zusatzbeitrag: 2,9 %.

Monatsbrutto4.200,00 €
Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 %)−367,50 €
Pflegeversicherung (1,8 % + 0,6 % Zuschlag)−100,80 €
Rentenversicherung (9,3 %)−390,60 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)−54,60 €
SV-Beiträge gesamt−913,50 €
Lohnsteuer≈ −543 €
Solidaritätszuschlag0 €
Kirchensteuer0 €
Nettogehalt≈ 2.744 €

Sarah nutzte den Rechner, um ihr Nettogehalt für die Gehaltsverhandlung zu kennen — und teilte den Link mit einer Freundin, die gerade ihr erstes Angebot bewertete.

Häufige Fragen

Vom Bruttogehalt werden die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Auf das verbleibende steuerpflichtige Einkommen berechnet das Finanzamt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Das Nettogehalt ist das, was nach allen Abzügen auf Ihrem Konto landet.
Steuerklasse 1: Ledige, Geschiedene, Verwitwete. Steuerklasse 2: Alleinerziehende (Entlastungsbetrag 4.260 €). Steuerklasse 3: Verheiratete mit höherem Einkommen (Splittingtarif). Steuerklasse 4: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen. Steuerklasse 5: Verheiratete, Partner in Steuerklasse 3. Steuerklasse 6: Zweit- und Nebenjobs. Die Steuerklasse bestimmt nur die monatliche Lohnsteuer — die jährliche Steuerlast wird durch die Einkommensteuererklärung ausgeglichen.
Kirchensteuer zahlen Sie, wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind (evangelisch, katholisch u. a.). Der Satz beträgt 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. Durch einen Kirchenaustritt entfällt die Kirchensteuer ab dem Folgemonat.
2026 gelten: Krankenversicherung 14,6 % + durchschnittlich 2,9 % Zusatzbeitrag (je zur Hälfte AG/AN). Pflegeversicherung 3,6 % (je ½, Sachsen abweichend). Rentenversicherung 18,6 % (je ½). Arbeitslosenversicherung 2,6 % (je ½). Beitragsbemessungsgrenze KV/PV: 69.750 €/Jahr (5.812,50 €/Monat), RV/AV: 101.400 €/Jahr (8.450 €/Monat). Kinderlose ab 23 Jahren zahlen zusätzlich 0,6 % PV-Zuschlag. Ab dem 2. Kind gibt es einen PV-Abschlag von 0,25 % pro Kind (maximal 5 Kinder).

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