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GKV vs. PKV Rechner 2026

GKV-Beitrag berechnen, gesetzliche vs. private Krankenversicherung vergleichen und PKV-Rückkehr prüfen. Alle Werte 2026: BBG 69.750 €, JAEG 77.400 €, Zusatzbeitrag Ø 2,9 %.

Ihr monatliches Bruttogehalt (GKV-Beitrag gedeckelt an BBG 5.812,50 €/Monat)
%
Durchschnitt 2026: 2,9 %. Variiert je Krankenkasse (1,2 % bis 3,8 %).
Kinderlose zahlen +0,6 % PV-Zuschlag (§ 55 Abs. 3 SGB XI).
GKV-PKV-Rechner 2026 · Daten Stand März 2026 · v1.0

So funktioniert der Rechner

Tab 1 „GKV-Beitrag berechnen"

Geben Sie Ihr Monatsbrutto und den KV-Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ein (Durchschnitt 2026: 2,9 %). Der Rechner ermittelt Ihren AN-Anteil an Kranken- und Pflegeversicherung, den AG-Zuschuss sowie die Gesamtkosten. Kinderlose über 23 Jahre zahlen einen PV-Zuschlag von 0,6 % — aktivieren Sie die entsprechende Option.

Tab 2 „GKV vs. PKV Kostenvergleich"

Tragen Sie Ihr Monatsbrutto, Ihr Alter und Ihren PKV-Monatsbeitrag ein. Der Rechner vergleicht beide Optionen heute und über 10, 20 und 30 Jahre. Er berücksichtigt den AG-Zuschuss nach § 257 SGB V (max. ~509 €/Monat), die Gehaltssteigerung (GKV-Beitrag wächst mit dem Gehalt bis zur BBG) und den historischen PKV-Prämienanstieg (~3 % p.a.). Unter „Weitere Optionen" passen Sie alle Annahmen an.

Tab 3 „PKV-Rückkehr Checkliste"

Prüfen Sie, ob eine Rückkehr von der PKV zur GKV möglich ist. Der Rechner prüft die drei Pflichtvoraussetzungen nach § 5 Abs. 1 SGB V: Alter unter 55, Einkommen unter JAEG, Arbeitnehmerstatus. Sonderwege wie Arbeitslosigkeit oder Heirat mit GKV-versichertem Partner werden ebenfalls geprüft.

Die Formeln

GKV-Beitrag 2026 (§ 241, § 242 SGB V):
Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % + Zusatzbeitrag Ø 2,9 % = 17,5 % gesamt
AN-Anteil KV: (7,3 % + ½ × Zusatzbeitrag) × min(Brutto, BBG)
AG-Anteil KV: identisch mit AN-Anteil
BBG KV/PV 2026: 69.750 €/Jahr = 5.812,50 €/Monat

Pflegeversicherung 2026 (§ 55 SGB XI):
Gesamtbeitrag: 3,6 %
AN-Anteil (mit Kindern): 1,8 %
AN-Anteil (kinderlos, ab 23 J.): 1,8 % + 0,6 % Zuschlag = 2,4 %
AG-Anteil: stets 1,8 % (außer Sachsen: 1,3 % AG / 2,3 % AN)

GKV-Höchstbeitrag AN 2026:
(7,3 % + 1,45 %) × 5.812,50 € = 8,75 % × 5.812,50 € = 508,59 €/Monat

PKV AG-Zuschuss (§ 257 SGB V):
Zuschuss = min(PKV-Beitrag / 2; fiktiver GKV-AN-Beitrag; GKV-Höchstbeitrag AN)
Maximum 2026: ~508,59 €/Monat

Versicherungspflichtgrenze (JAEG 2026):
77.400 €/Jahr (6.450 €/Monat) — § 6 Abs. 6 SGB V
PKV-Option nur für Arbeitnehmer mit regelmäßigem Einkommen über JAEG

Die GKV-Beiträge werden nach dem aktuellen Beitragsrecht 2026 berechnet. Der Langzeitvergleich verwendet einen vereinfachten Annäherungsansatz: GKV-Beitrag wächst linear mit dem Gehalt (bis zur BBG), PKV-Prämie steigt exponentiell mit dem angegebenen Prozentsatz.

Beispiel

Markus aus München, 5.500 € brutto, 35 Jahre, kinderlos

Markus überlegt, ob er in die PKV wechseln soll. Er hat ein Angebot für 420 €/Monat PKV-Prämie. Sein Arbeitgeber zahlt den gesetzlichen Zuschuss nach § 257 SGB V.

Monatsbrutto5.500,00 €
GKV-Basis (= Brutto, da unter BBG)5.500,00 €
GKV AN: KV 8,75 % (7,3 % + 1,45 %)481,25 €
GKV AN: PV 2,4 % (kinderlos)132,00 €
GKV AN-Gesamtbeitrag613,25 €/Monat
PKV-Prämie brutto420,00 €
AG-Zuschuss PKV (§ 257 SGB V)−210,00 €
PKV AN-Eigenanteil210,00 €/Monat
Monatliche Ersparnis mit PKV403,25 €

Im Langzeitvergleich über 20 Jahre (2 % Gehaltssteigerung, 3 % PKV-Prämienanstieg): GKV kumuliert ~115.000 €, PKV kumuliert ~75.000 €. PKV: ~40.000 € günstiger — solange Markus ledig und gesund bleibt und keine Kinder plant.

Häufige Fragen

Der GKV-Gesamtbeitragssatz 2026 beträgt 14,6 % (allgemeiner Beitragssatz) plus kassenindividuellem Zusatzbeitrag (Durchschnitt: 2,9 % = 17,5 % gesamt). Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte: 8,75 % AN (7,3 % + 1,45 %). Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt bei 69.750 €/Jahr = 5.812,50 €/Monat. Der maximale AN-Beitrag beträgt damit 508,59 €/Monat. Dazu kommt die Pflegeversicherung: 1,8 % AN (Kinderlose +0,6 % = 2,4 %).
Die PKV kann sich lohnen für: junge Singles mit gutem Gehalt und geringen Vorerkrankungen, Beamte (günstige Tarife durch Beihilfe), Selbstständige (keine JAEG-Grenze). Die GKV ist in der Regel besser für: Familien mit Kindern (kostenlose Familienversicherung § 10 SGB V), Menschen mit Vorerkrankungen (keine Risikozuschläge), Arbeitnehmer mit häufig wechselndem Einkommen, Personen über 55 mit steigenden PKV-Prämien. Entscheidend ist der Langzeitvergleich inkl. Altersrückstellungen.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2026 beträgt 77.400 €/Jahr (6.450 €/Monat) — § 6 Abs. 6 SGB V. Arbeitnehmer können nur dann in die PKV wechseln, wenn ihr regelmäßiges Jahreseinkommen diese Grenze überschreitet — und zwar voraussichtlich auch im Folgejahr. Einmalzahlungen (Boni, Weihnachtsgeld) werden anteilig angerechnet. Die JAEG ist auch die Grenze für die Rückkehr zur GKV: Fällt das Einkommen dauerhaft darunter, entsteht wieder GKV-Versicherungspflicht.
Nach § 257 SGB V zahlt der Arbeitgeber maximal die Hälfte des PKV-Beitrags — aber nie mehr als den fiktiven GKV-Arbeitnehmeranteil. Das Maximum liegt 2026 bei ~508,59 €/Monat (GKV-Höchstbeitrag AN bei Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %). Beispiel: PKV-Beitrag 400 € → AG zahlt 200 €. PKV-Beitrag 1.200 € → AG zahlt maximal ~509 €. Freiwillig GKV-Versicherte erhalten denselben Zuschuss nach § 257 SGB V.
Mit 50 Jahren ist eine Rückkehr zur GKV noch möglich — aber nur wenn das Jahreseinkommen unter der JAEG (77.400 €/Jahr) liegt und Sie Arbeitnehmer sind. Ab 55 Jahren ist die Rückkehr nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V in der Regel ausgeschlossen — außer durch Sondertatbestände: Arbeitslosigkeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 2), Heirat mit GKV-versichertem Partner (Familienversicherung § 10), Elternzeit oder freiwillige Mitgliedschaft (teurer, ohne AG-Pflichtbeteiligung).

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