Selbstständigenrechner 2026
Steuern und Netto für Freiberufler und Gewerbetreibende berechnen — ESt, Gewerbesteuer, GKV/KSK, Vorauszahlungen und Freiberufler-Vergleich.
§32a EStG 2026 · GewSt §11/§35 GewStG · GKV freiwillig 17,5 % · KSK 2026 · Vereinfachte Berechnung, kein Rechtsanspruch
So funktioniert der Rechner
Tab „Netto berechnen"
Geben Sie Ihren Jahresgewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben, vor Steuern), Ihre Tätigkeitsart (Freiberufler oder Gewerbe), die Krankenversicherungsart sowie die Kirchensteuer ein. Der Rechner ermittelt Einkommensteuer nach § 32a EStG 2026, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer (inkl. § 35 Anrechnung), KV/PV/RV-Beiträge und zeigt Netto/Monat sowie effektive Abgabenquote.
Tab „Freiberufler vs. Gewerbe"
Mit demselben Gewinn vergleicht der Rechner die tatsächliche Nettobelastung als Freiberufler (keine GewSt, keine IHK) gegenüber einem Gewerbetreibenden (GewSt mit § 35-Anrechnung, IHK-Beitrag). Sie sehen den jährlichen Unterschied und ob der Hebesatz Ihrer Gemeinde die GewSt durch § 35 vollständig kompensiert.
Tab „Vorauszahlungen"
Der Rechner zeigt Ihnen, wann (10.03., 10.06., 10.09., 10.12.) und wie viel Sie jeweils an ESt- und GewSt-Vorauszahlungen einplanen müssen — als Cash-Flow-Kalender für das Jahr 2026 plus Empfehlung, wie viel Sie monatlich zurücklegen sollten.
Steuern für Selbstständige 2026 — die Formeln
zvE = Jahresgewinn (vereinfacht, ohne weitere Abzüge)
Bis 12.348 € → 0 € (Grundfreibetrag)
12.349 – 17.799 € → (914,51 × y + 1.400) × y mit y = (zvE − 12.348) / 10.000
17.800 – 69.878 € → (173,10 × z + 2.397) × z + 1.034,87 mit z = (zvE − 17.799) / 10.000
69.879 – 277.825 € → 0,42 × zvE − 11.135,63
ab 277.826 € → 0,45 × zvE − 19.470,38
Gewerbesteuer (§§ 11, 35 GewStG / EStG)
Steuerpflichtiger Gewerbeertrag = Gewinn − 24.500 € (Freibetrag Einzelunternehmer)
Steuermessbetrag = Gewerbeertrag × 3,5 %
Gewerbesteuer = Messbetrag × Hebesatz
§ 35 Anrechnung = 4 × Messbetrag (max. tatsächliche ESt)
GKV freiwillig (kein Arbeitgeberanteil)
Beitrag = Jahreseinkommen × 17,5 % (14,6 % + 2,9 % Zusatz)
Mindestbemessungsgrundlage: 1.318,33 €/Monat (2026)
Beitragsbemessungsgrenze KV: 69.750 €/Jahr
Rechenbeispiel: Freiberufler, 60.000 € Gewinn
Max Mustermann — Freiberufler (IT-Berater), 60.000 € Jahresgewinn, GKV, keine Kinder
Hinweis: Bei 60.000 € Gewinn und GKV zahlt man als Selbstständiger deutlich mehr als ein Angestellter mit gleichem Brutto, da der volle KV-Beitrag ohne Arbeitgeberanteil anfällt.
§ 35 EStG — die Gewerbesteuer-Anrechnung
§ 35 EStG mildert die Doppelbelastung durch Gewerbesteuer für Einzelunternehmer und Personengesellschafter. Das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags wird auf die Einkommensteuer angerechnet:
- Bei einem Hebesatz von 350 % entspricht die Gewerbesteuer genau dem 3,5-fachen des Messbetrags — die § 35-Anrechnung (4× Messbetrag) übersteigt die GewSt vollständig. Belastung durch GewSt: effektiv null.
- Bei höheren Hebesätzen (z. B. 400 %, 490 % in München) bleibt eine Restbelastung, die nicht vollständig durch § 35 ausgeglichen wird.
- Die Anrechnung ist auf die tatsächlich geschuldete Einkommensteuer begrenzt — bei niedrigem Einkommen (unter Grundfreibetrag) verpufft der Vorteil.
- Der GewSt-Freibetrag von 24.500 € gilt nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften, nicht für GmbHs.
Krankenversicherung für Selbstständige im Vergleich
Drei Optionen bei 60.000 € Jahresgewinn (2026)
GKV-Mindestbeitrag 2026: Bei Gewinn unter 15.820 €/Jahr gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 €/Monat — der Mindestbeitrag beträgt ca. 231 €/Monat (inkl. PV).
KSK-Besonderheit: KSK-Versicherte zahlen KV und RV, jedoch nur die Hälfte der normalen Beitragssätze. Die KSK-Abgabe (4,9 % in 2026) wird von Auftraggebern erhoben und finanziert die andere Hälfte.