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Mehrwertsteuerrechner

MwSt aufschlagen, herausrechnen oder Kleinunternehmer-Status pruefen — schnell und praezise.

Betrag ohne Mehrwertsteuer
19 % Regelsatz, 7 % ermaessigt
v1.0 · März 2026 · MwSt 19%/7%

So funktioniert der Rechner

Tab "MwSt berechnen"

Geben Sie den Nettobetrag ein und waehlen Sie den Steuersatz (19 % Regelsatz, 7 % ermaessigt oder eigener Satz). Der Rechner ermittelt den MwSt-Betrag und den Bruttobetrag. Ideal fuer Angebote und Rechnungen.

Tab "MwSt herausrechnen"

Geben Sie den Bruttobetrag (inkl. MwSt) ein. Der Rechner zeigt Ihnen den enthaltenen MwSt-Betrag und den Nettobetrag. Nuetzlich bei Kassenbelegen, Quittungen und Eingangsrechnungen.

Tab "Kleinunternehmer-Check"

Pruefen Sie, ob die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) fuer Sie gilt. Geben Sie Ihren Vorjahresumsatz und den erwarteten Jahresumsatz ein. Der Rechner zeigt, ob Sie unter den Grenzen liegen, und schaetzt die MwSt-Ersparnis bzw. den Vorsteuer-Verlust.

Die Formeln

MwSt aufschlagen (Netto → Brutto):
Brutto = Netto × (1 + Steuersatz)
Brutto = Netto × 1,19 (bei 19 %)
Brutto = Netto × 1,07 (bei 7 %)

MwSt herausrechnen (Brutto → Netto):
Netto = Brutto / (1 + Steuersatz)
Netto = Brutto / 1,19 (bei 19 %)
Netto = Brutto / 1,07 (bei 7 %)

MwSt-Betrag:
MwSt = Brutto − Netto
MwSt = Brutto × 19/119 (bei 19 %)
MwSt = Brutto × 7/107 (bei 7 %)

Kleinunternehmerregelung (§19 UStG):
Vorjahresumsatz ≤ 22.000 € und
Erwarteter Jahresumsatz ≤ 50.000 € → keine MwSt-Pflicht

Die Steuersaetze gelten seit 1. Januar 2007 (19 %) bzw. seit 1983 (7 %). Der ermaessigte Satz gilt unter anderem fuer Lebensmittel, Buecher, Zeitungen, E-Books (seit 2020), Personennahverkehr und Uebernachtungen.

Beispiel

Anna, Freelance-Designerin aus Berlin

Anna stellt einem Kunden eine Rechnung ueber 2.500,00 € netto. Sie muss 19 % MwSt ausweisen.

Nettobetrag2.500,00 €
Steuersatz19 %
MwSt-Betrag475,00 €
Bruttobetrag (Rechnungssumme)2.975,00 €

Der Kunde zahlt 2.975,00 €. Anna fuehrt die 475,00 € MwSt an das Finanzamt ab. Gleichzeitig kann sie die MwSt auf ihre Betriebsausgaben (Software, Hardware, Buero) als Vorsteuer abziehen.

Tipp: Waere Annas Umsatz unter 22.000 €/Jahr, koennte sie die Kleinunternehmerregelung nutzen und ganz auf die MwSt verzichten — aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Haeufige Fragen

Die Mehrwertsteuer (MwSt) — offiziell Umsatzsteuer (USt) — ist eine indirekte Steuer auf den Konsum von Waren und Dienstleistungen in Deutschland. Unternehmen erheben die MwSt vom Endkunden und fuehren sie an das Finanzamt ab. Fuer Unternehmen ist die MwSt ein durchlaufender Posten: Die gezahlte MwSt auf Einkaeufe (Vorsteuer) wird mit der eingenommenen MwSt verrechnet.
Der Regelsatz von 19 % gilt fuer die meisten Waren und Dienstleistungen. Der ermaessigte Satz von 7 % gilt fuer Gueter des taeglichen Bedarfs: Lebensmittel, Buecher, Zeitungen und Zeitschriften (auch digital seit 2020), Personennahverkehr, Hoteluebernachtungen, kulturelle Veranstaltungen und medizinische Hilfsmittel. In der Gastronomie gilt seit 01.01.2026: Speisen dauerhaft 7 % (vor Ort und Mitnahme), Getraenke weiterhin 19 %.
Wer im Vorjahr hoechstens 22.000 € Umsatz erzielt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € umsetzt, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen. Dann weisen Sie keine MwSt auf Rechnungen aus und muessen keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Nachteil: Sie koennen auch keine Vorsteuer abziehen. Die Regelung lohnt sich vor allem im B2C-Geschaeft mit wenig Betriebsausgaben.
Beim Reverse-Charge-Verfahren (§13b UStG) geht die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfaenger ueber. Das betrifft vor allem grenzueberschreitende Dienstleistungen innerhalb der EU und aus Drittlaendern. Der Empfaenger meldet die MwSt in seiner Umsatzsteuervoranmeldung an und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen — das Ergebnis ist steuerneutral. Wichtig fuer Freiberufler, IT-Dienstleister und Berater mit internationalen Kunden.
Jede Rechnung muss nach §14 UStG den Nettobetrag, den Steuersatz (19 % oder 7 %), den MwSt-Betrag und den Bruttobetrag enthalten. Ausserdem: Name und Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum und fortlaufende Nummer, Leistungsbeschreibung und Leistungszeitpunkt. Kleinunternehmer muessen den Hinweis "Kein Ausweis von Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemaess §19 UStG" aufnehmen.

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