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Riester-Rechner 2026

Zulagen berechnen, Steuerersparnis per Günstigerprüfung ermitteln und Riester mit dem ETF-Sparplan vergleichen — alle Werte 2026 aktuell.

Ihr Bruttojahresgehalt des Vorjahres — Grundlage für den 4%-Eigenbeitrag
Beide Partner erhalten je 175 € Grundzulage (je eigener Riester-Vertrag nötig)
Je 300 € Kinderzulage pro Jahr — nur für kindergeldberechtigte Kinder
Je 185 € Kinderzulage pro Jahr — nur für kindergeldberechtigte Kinder

Riester-Zulage 2026 · Grundzulage 175 € · Kinderzulage 300 €/185 € · § 10a EStG · Vereinfachte Berechnung, kein Rechtsanspruch

So funktioniert der Rechner

Tab „Zulagen berechnen"

Geben Sie Ihr Vorjahres-Bruttogehalt, Ihren Familienstand und die Anzahl kindergeldberechtigter Kinder (aufgeteilt nach Geburtsjahr vor/ab 2008) ein. Der Rechner ermittelt die Grundzulage (175 € pro Person), die Kinderzulagen (300 € oder 185 € pro Kind), Ihren Mindest-Eigenbeitrag für die volle Zulage (4 % des Bruttos minus Zulagen, mindestens 60 €) und die staatliche Förderquote in Prozent Ihres Gesamtbeitrags.

Tab „Steuerersparnis"

Der Rechner zeigt die Günstigerprüfung nach § 10a EStG: Weg 1 nutzt nur die Zulagen. Weg 2 macht den Sonderausgabenabzug geltend (Eigenbeitrag + Zulagen, max. 2.100 €) und multipliziert mit Ihrem Grenzsteuersatz. Das Finanzamt führt diese Prüfung automatisch durch — Sie sehen hier, welcher Weg mehr bringt und um wie viel.

Tab „Riester vs. ETF"

Direkter Vergleich: Riester (2 % netto, Zulagen und Steuerbonus reinvestiert, nachgelagerte Besteuerung) gegen ETF-Sparplan (7 % brutto, Abgeltungssteuer 26,375 % mit 30 % Teilfreistellung). Ergebnis nach 10, 20 und 30 Jahren — netto, nach allen Steuern.

Riester-Förderung 2026 — die Rechenformel

Schritt 1 — Zulagen:
Grundzulage = 175 € × Anzahl förderberechtigte Personen
Kinderzulage = 300 € × Kinder (geb. ab 1.1.2008) + 185 € × Kinder (geb. vor 1.1.2008)
Gesamt-Zulage = Grundzulage + alle Kinderzulagen

Schritt 2 — Mindest-Eigenbeitrag:
Rohbeitrag = 4 % × Vorjahres-Bruttogehalt
Eigenbeitrag = max(60 €; min(Rohbeitrag − Gesamt-Zulage; 2.100 €))
→ Mindestens 60 €/Jahr, höchstens 2.100 € Gesamtbeitrag für Sonderausgabenabzug

Schritt 3 — Günstigerprüfung (§ 10a EStG):
Abzugsbetrag = min(Eigenbeitrag + Gesamt-Zulage; 2.100 €)
Steuerersparnis brutto = Abzugsbetrag × Grenzsteuersatz
Zusätzliche Ersparnis = max(0; Steuerersparnis brutto − Gesamt-Zulage)
→ Finanzamt wählt automatisch den günstigeren Weg

Förderquote:
Förderquote = Gesamt-Zulage / (Eigenbeitrag + Gesamt-Zulage) × 100 %

Beispiel: Familie mit zwei Kindern (ab 2008)

Familie Schmidt — 40.000 € Brutto, 2 Kinder (geb. 2012 und 2015)

Vorjahres-Bruttogehalt40.000 €
Grundzulage (1 Person)175 €/Jahr
Kinderzulage (2 × 300 €)600 €/Jahr
Gesamt-Zulage775 €/Jahr
4 % × 40.000 €1.600 €
Mindest-Eigenbeitrag (1.600 − 775)825 €/Jahr (68,75 €/Monat)
Gesamtbeitrag1.600 €/Jahr
Förderquote775 / 1.600 = 48,4 %

Günstigerprüfung (Grenzsteuersatz 30 %):

Sonderausgabenabzugmin(1.600 €; 2.100 €) = 1.600 €
Steuerersparnis brutto (30 %)480 €
Zulage vs. Steuer775 € > 480 € → Zulage günstiger

Familie Schmidt erhält 775 € staatliche Zulage — rund 48 % des Gesamtbeitrags kommen vom Staat.

Riester 2026 — Reform-Stand

Die geplante Reform zur Modernisierung der Riester-Rente (u. a. Depot-Riester, flexiblere Auszahlung) wurde im Herbst 2024 mit dem Ende der Ampelkoalition gestoppt und nicht verabschiedet. Für 2026 gelten daher die bisherigen Konditionen unverändert:

Wann lohnt sich Riester — und wann nicht?

Riester lohnt sich vor allem für:

Riester lohnt sich weniger bei:

Häufige Fragen

Die Grundzulage beträgt 2026 unverändert 175 € pro förderberechtigte Person und Jahr. Verheiratete mit zwei Riester-Verträgen erhalten je 175 € — also 350 € zusammen. Hinzu kommen Kinderzulagen: 300 € für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren sind, und 185 € für Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren sind — jeweils pro Kind und Jahr, solange Kindergeld bezogen wird.
Das Finanzamt prüft jedes Jahr automatisch, ob der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG oder die direkte Zulage vorteilhafter für Sie ist. Beim Abzug können Sie bis zu 2.100 € (Eigenbeitrag + Zulagen) steuermindernd geltend machen. Der Staat erstattet dann die Steuerdifferenz abzüglich der bereits gewährten Zulage. Sie müssen für die Günstigerprüfung nichts extra beantragen — sie erfolgt automatisch bei der Steuererklärung, wenn Sie Anlage AV ausfüllen.
Zahlen Sie weniger als den Mindestbeitrag (4 % des Vorjahresbruttos minus Zulagen, mindestens 60 €), erhalten Sie nur eine anteilige Zulage. Die Zulage wird im Verhältnis des tatsächlichen Eigenbeitrags zum erforderlichen Mindestbeitrag gekürzt. Zahlen Sie z. B. nur die Hälfte des erforderlichen Beitrags, erhalten Sie auch nur die halbe Zulage.
Das hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Riester lohnt sich, wenn Sie viele Kinder haben (hohe Kinderzulagen), ein niedrigeres Einkommen haben (hohe Förderquote) oder verheiratet sind (doppelte Grundzulage). ETF schlägt Riester meist bei Singles ohne Kinder mit hohem Einkommen, da die niedrigen Zulagen die höheren ETF-Renditen (historisch ~7 % brutto) nicht ausgleichen. Der Tab „Riester vs. ETF" zeigt Ihren konkreten Vergleich.
Sie können Riester-Verträge kündigen, müssen dann aber alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen (sog. schädliche Verwendung). Außerdem fallen meist hohe Stornokosten an. Eine Kündigung lohnt sich selten. Besser: Beiträge auf den Mindestbeitrag (60 €/Jahr) reduzieren oder den Vertrag beitragsfrei stellen. Experten raten derzeit davon ab zu kündigen, da eine Reform möglicherweise bessere Konditionen für Bestandsverträge bringt.

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