Riester-Rechner 2026
Zulagen berechnen, Steuerersparnis per Günstigerprüfung ermitteln und Riester mit dem ETF-Sparplan vergleichen — alle Werte 2026 aktuell.
Riester-Zulage 2026 · Grundzulage 175 € · Kinderzulage 300 €/185 € · § 10a EStG · Vereinfachte Berechnung, kein Rechtsanspruch
So funktioniert der Rechner
Tab „Zulagen berechnen"
Geben Sie Ihr Vorjahres-Bruttogehalt, Ihren Familienstand und die Anzahl kindergeldberechtigter Kinder (aufgeteilt nach Geburtsjahr vor/ab 2008) ein. Der Rechner ermittelt die Grundzulage (175 € pro Person), die Kinderzulagen (300 € oder 185 € pro Kind), Ihren Mindest-Eigenbeitrag für die volle Zulage (4 % des Bruttos minus Zulagen, mindestens 60 €) und die staatliche Förderquote in Prozent Ihres Gesamtbeitrags.
Tab „Steuerersparnis"
Der Rechner zeigt die Günstigerprüfung nach § 10a EStG: Weg 1 nutzt nur die Zulagen. Weg 2 macht den Sonderausgabenabzug geltend (Eigenbeitrag + Zulagen, max. 2.100 €) und multipliziert mit Ihrem Grenzsteuersatz. Das Finanzamt führt diese Prüfung automatisch durch — Sie sehen hier, welcher Weg mehr bringt und um wie viel.
Tab „Riester vs. ETF"
Direkter Vergleich: Riester (2 % netto, Zulagen und Steuerbonus reinvestiert, nachgelagerte Besteuerung) gegen ETF-Sparplan (7 % brutto, Abgeltungssteuer 26,375 % mit 30 % Teilfreistellung). Ergebnis nach 10, 20 und 30 Jahren — netto, nach allen Steuern.
Riester-Förderung 2026 — die Rechenformel
Grundzulage = 175 € × Anzahl förderberechtigte Personen
Kinderzulage = 300 € × Kinder (geb. ab 1.1.2008) + 185 € × Kinder (geb. vor 1.1.2008)
Gesamt-Zulage = Grundzulage + alle Kinderzulagen
Schritt 2 — Mindest-Eigenbeitrag:
Rohbeitrag = 4 % × Vorjahres-Bruttogehalt
Eigenbeitrag = max(60 €; min(Rohbeitrag − Gesamt-Zulage; 2.100 €))
→ Mindestens 60 €/Jahr, höchstens 2.100 € Gesamtbeitrag für Sonderausgabenabzug
Schritt 3 — Günstigerprüfung (§ 10a EStG):
Abzugsbetrag = min(Eigenbeitrag + Gesamt-Zulage; 2.100 €)
Steuerersparnis brutto = Abzugsbetrag × Grenzsteuersatz
Zusätzliche Ersparnis = max(0; Steuerersparnis brutto − Gesamt-Zulage)
→ Finanzamt wählt automatisch den günstigeren Weg
Förderquote:
Förderquote = Gesamt-Zulage / (Eigenbeitrag + Gesamt-Zulage) × 100 %
Beispiel: Familie mit zwei Kindern (ab 2008)
Familie Schmidt — 40.000 € Brutto, 2 Kinder (geb. 2012 und 2015)
Günstigerprüfung (Grenzsteuersatz 30 %):
Familie Schmidt erhält 775 € staatliche Zulage — rund 48 % des Gesamtbeitrags kommen vom Staat.
Riester 2026 — Reform-Stand
Die geplante Reform zur Modernisierung der Riester-Rente (u. a. Depot-Riester, flexiblere Auszahlung) wurde im Herbst 2024 mit dem Ende der Ampelkoalition gestoppt und nicht verabschiedet. Für 2026 gelten daher die bisherigen Konditionen unverändert:
- Grundzulage: 175 € pro Person/Jahr (seit 2018 stabil)
- Kinderzulage: 300 € (Kinder ab 2008) / 185 € (Kinder vor 2008)
- Eigenbeitrag: 4 % des Vorjahresbruttos, mindestens 60 €/Jahr
- Sonderausgabenabzug: max. 2.100 € (Eigen + Zulagen)
- Nachgelagerte Besteuerung: Auszahlungen im Rentenalter werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert
- Empfehlung: Bestehende Verträge nicht kündigen — bei einer Reform könnten günstigere Konditionen für Bestandsverträge gelten
Wann lohnt sich Riester — und wann nicht?
Riester lohnt sich vor allem für:
- Familien mit mehreren kindergeldberechtigten Kindern (hohe Kinderzulagen)
- Geringverdiener (Zulagen sind relativ hoch, Eigenbeitrag gering)
- Verheiratete mit zwei eigenen Riester-Verträgen (doppelte Grundzulage)
- Beamte (kein gesetzlicher Rentenanspruch — staatliche Förderung besonders wertvoll)
Riester lohnt sich weniger bei:
- Singles ohne Kinder mit hohem Einkommen (niedriger Zulagenanteil, hohe Kosten)
- Selbstständigen ohne förderberechtigte Grundzulage (außer über Ehegattenvertrag)
- Kurzer Ansparphase (weniger als 10–15 Jahre bis Rente)