Abgeltungssteuerrechner
Kapitalertragsteuer auf ETF, Aktien und Dividenden berechnen — mit Teilfreistellung und Vorabpauschale.
So funktioniert der Rechner
Tab „Steuer auf Kapitalerträge"
Geben Sie Ihre Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) ein, wählen Sie, ob Sie Kirchensteuer zahlen, und passen Sie den Sparerpauschbetrag an (1.000 € Single / 2.000 € zusammenveranlagt). Der Rechner zeigt KapESt, Soli, ggf. Kirchensteuer, die Gesamtsteuer, Ihren Netto-Gewinn und den effektiven Steuersatz.
Tab „ETF-Verkauf mit Teilfreistellung"
Haben Sie einen ETF oder Fonds verkauft? Geben Sie den Gewinn und den Fondstyp ein. Aktienfonds erhalten 30 % Teilfreistellung, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 %. Der Rechner berechnet den steuerpflichtigen Gewinn nach Teilfreistellung und zeigt die effektive Steuerlast in Prozent.
Tab „Vorabpauschale"
Für thesaurierende ETF fällt jährlich eine Vorabpauschale an — auch ohne Verkauf. Geben Sie den Fondswert am Jahresanfang und die Wertsteigerung ein. Der Rechner ermittelt mit dem Basiszins (3,20 %, BMF-Schreiben 13.01.2026) den Basisertrag, die Vorabpauschale und die jährlich fällige Steuer. Die Vorabpauschale wird am 04.01.2027 (erster Werktag des Folgejahres) fällig.
Die Formeln
KapESt = 25 % × steuerpflichtiger Betrag
Soli = 5,5 % × KapESt
Gesamt = KapESt + Soli = 26,375 %
Abgeltungsteuer mit Kirchensteuer:
KapESt = 25 % × steuerpflichtiger Betrag / (1 + KiSt-Satz)
Soli = 5,5 % × KapESt
KiSt = KiSt-Satz × KapESt
Gesamt = KapESt + Soli + KiSt
→ mit 8 % KiSt: effektiv ~27,82 % · mit 9 % KiSt: effektiv ~27,99 %
Teilfreistellung (§ 20 InvStG):
Aktienfonds: 30 % · Mischfonds: 15 % · Immobilienfonds: 60 % · Sonstige: 0 %
Steuerpflichtiger Gewinn = Gewinn × (1 − Freistellungssatz)
Vorabpauschale (§ 18 InvStG):
Basisertrag = Fondswert am Jahresanfang × Basiszins × 70 %
Vorabpauschale = min(Basisertrag, tatsächliche Wertsteigerung)
Basiszins 2026: 3,20 % (BMF-Schreiben 13.01.2026, Quelle: Deutsche Bundesbank)
Die Kirchensteuer reduziert die Bemessungsgrundlage der KapESt gemäß § 32d Abs. 1 Satz 3 EStG. Dadurch ist die effektive Gesamtbelastung mit Kirchensteuer nicht einfach 25 % + Soli + KiSt, sondern etwas geringer.
Beispiel
Julia verkauft ETF-Anteile
Julia hat Anteile eines Aktien-ETF verkauft und 8.000 € Gewinn realisiert. Sie zahlt keine Kirchensteuer und hat ihren Sparerpauschbetrag (1.000 €) noch nicht verbraucht.
Dank Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag zahlt Julia auf ihren 8.000 €-Gewinn nur 1.213 € Steuern — effektiv 15,17 % statt der vollen 26,375 %. „Ich dachte, es wären über 2.000 € Steuern — der Rechner hat mir gezeigt, wie viel die Teilfreistellung wirklich bringt."