Körperschaftsteuerrechner 2026
GmbH-Steuerlast berechnen — Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer nach Hebesatz, Ausschüttung vs. Thesaurierung und Vergleich mit dem Einzelunternehmen.
KSt 15 % · Soli 5,5 % auf KSt · GewSt 3,5 % Messzahl · §32a EStG 2026 · §35 EStG GewSt-Anrechnung · Kein Steuerberatungsersatz
So funktioniert der Rechner
Tab „GmbH-Steuerlast"
Geben Sie den Jahresgewinn Ihrer GmbH vor Steuern (EBT) und den Gewerbesteuer-Hebesatz Ihrer Gemeinde ein. Der Rechner berechnet Körperschaftsteuer (15 %), Solidaritätszuschlag (5,5 % auf KSt = 0,825 % auf Gewinn), Gewerbesteuer (3,5 % Steuermesszahl × Hebesatz) sowie die Gesamtsteuerbelastung und den Effektivsteuersatz. Wichtig: Bei der GmbH gibt es keinen Gewerbesteuer-Freibetrag (der 24.500 € Freibetrag gilt nur für Einzelunternehmer).
Tab „Ausschüttung vs. Thesaurierung"
Vergleich der Steuerbelastung auf Gesellschafter-Ebene: Abgeltungssteuer (25 % + 5,5 % Soli = 26,375 % pauschal) vs. Teileinkünfteverfahren (60 % der Dividende × persönlicher Steuersatz). Der Rechner zeigt, welche Variante bei Ihrem persönlichen Steuersatz günstiger ist und wie hoch die Gesamtbelastung (GmbH + Gesellschafter) ausfällt.
Tab „GmbH vs. Einzelunternehmen"
Direktvergleich bei identischem Gewinn: GmbH-Steuerlast (KSt + Soli + GewSt + Abgeltung) gegen Einzelunternehmer-Belastung (ESt nach §32a EStG 2026 + GewSt mit Freibetrag 24.500 € − §35-Anrechnung). Zeigt, ab welchem Gewinn welche Rechtsform steuerlich vorteilhafter ist.
GmbH-Steuerbelastung — Die Formeln
KSt = Jahresgewinn × 15 %
Solidaritätszuschlag auf KSt:
Soli = KSt × 5,5 % = Jahresgewinn × 0,825 %
Gewerbesteuer (GewSt):
Steuermessbetrag = Jahresgewinn × 3,5 %
GewSt = Steuermessbetrag × Hebesatz
Beispiel Berlin (460 %): GewSt = Gewinn × 3,5 % × 4,60 = 16,1 %
Gesamtbelastung GmbH:
KSt + Soli + GewSt = ca. 29–33 % (je nach Hebesatz)
Abgeltungssteuer auf Dividende:
26,375 % (25 % + 5,5 % Soli) auf die volle Dividende
Teileinkünfteverfahren auf Dividende:
Steuer = Dividende × 60 % × persönlicher Steuersatz
Hinweis GmbH: Kein GewSt-Freibetrag (0 €), keine §35-Anrechnung
Gewerbesteuer-Hebesätze 2026 — Übersicht
Hebesätze wichtiger Städte (2026)
Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt und kann jährlich angepasst werden. Gesetzlich vorgeschriebenes Minimum: 200 %.
Rechenbeispiel: GmbH mit 100.000 € Gewinn in Berlin
Muster-GmbH — Jahresgewinn 100.000 €, Hebesatz Berlin 460 %
Bei Vollausschüttung (100 %):
GmbH vs. Einzelunternehmen — Wann lohnt sich die GmbH?
Die GmbH bietet bei Thesaurierung (Einbehalten der Gewinne) erhebliche Steuervorteile gegenüber dem Einzelunternehmen, da die GmbH-Steuer von ~30 % deutlich unter dem Spitzensteuersatz von 45 % liegt. Bei Vollausschüttung ist die Gesamtbelastung durch die Doppelbesteuerung oft höher.
Vorteile des Einzelunternehmers:
- §35 EStG: Die Gewerbesteuer wird bis zum 4-fachen des Gewerbesteuer-Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet — effektiv neutralisiert die GewSt bei moderaten Hebesätzen die ESt-Last teilweise.
- GewSt-Freibetrag: 24.500 € Freibetrag — bei Gewinnen unter 24.500 € fällt keine GewSt an.
- Grundfreibetrag: 12.348 € (2026) — kein ESt-Freibetrag bei der GmbH.
- Geringere Kosten: Keine Notarkosten, kein Mindestkapital, weniger Buchhaltungsaufwand.
Vorteile der GmbH:
- Niedrige Thesaurierungssteuer: ~30 % statt bis zu 45 % ESt.
- Haftungsbeschränkung: Persönliches Vermögen ist geschützt.
- Timing der Ausschüttung: Gewinne können flexibel ausgeschüttet werden.
- Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt: Reduziert GmbH-Gewinn und spart KSt/GewSt.