Gewerbesteuerrechner 2026
Gewerbesteuer berechnen, ESt-Anrechnung nach § 35 EStG verstehen, Städte vergleichen — für Einzelunternehmer, Personengesellschaften und GmbH.
So funktioniert der Rechner
Tab „Gewerbesteuer berechnen"
Geben Sie Ihren Gewerbeertrag (steuerlicher Gewinn vor Gewerbesteuer) ein, wählen Sie Ihre Rechtsform und den Hebesatz Ihrer Gemeinde. Der Rechner zeigt sofort Freibetrag, Steuermessbetrag und Gewerbesteuer sowie den effektiven Gewerbesteuersatz. Wählen Sie Ihre Stadt aus der Dropdown-Liste oder geben Sie den Hebesatz manuell ein.
Tab „Anrechnung auf ESt" (§ 35 EStG)
Für Einzelunternehmer und Personengesellschafter zeigt dieser Tab, wie viel Gewerbesteuer nach der Anrechnung auf die Einkommensteuer tatsächlich bleibt. Bei einem Hebesatz bis ca. 400 % wird die Gewerbesteuer nahezu vollständig durch die ESt-Ermäßigung ausgeglichen. Für GmbH und UG gilt diese Regelung nicht.
Tab „Städtevergleich"
Sehen Sie, wie viel Gewerbesteuer Sie bei Ihrem Gewerbeertrag in 16 deutschen Städten zahlen würden — von Ingelheim am Rhein (Hebesatz 80 %) bis München (490 %). Ideal für Standortentscheidungen und zur Einordnung Ihres aktuellen Hebesatzes.
Gewerbesteuer-Formel 2026
Einzelunternehmer & Personengesellschaften: Freibetrag = 24.500 € (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG)
GmbH, UG, AG: kein Freibetrag
Schritt 2: Steuermessbetrag
Steuermessbetrag = (Gewerbeertrag − Freibetrag) × 3,5 %
Schritt 3: Gewerbesteuer
Gewerbesteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz / 100
Schritt 4: ESt-Anrechnung (§ 35 EStG, nur natürliche Personen)
Max. Anrechnungsbetrag = 3,8 × Steuermessbetrag
Effektive Belastung = Gewerbesteuer − ESt-Ermäßigung
Rechenbeispiel
Max Mustermann — Einzelunternehmer in Berlin (Hebesatz 410 %)
Gewerbeertrag 100.000 €, Rechtsform Einzelunternehmer, Hebesatz 410 %.
ESt-Anrechnung nach § 35 EStG:
Max zahlt effektiv nur 792,50 € Gewerbesteuer-Mehrbelastung — der Rest wird durch die ESt-Ermäßigung ausgeglichen. In München (Hebesatz 490 %) wäre die Gewerbesteuer 4.543 € höher.