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Rürup-Rechner 2026

Basisrente (Rürup) berechnen: Steuerersparnis, Rentenhöhe projizieren und Vergleich mit dem ETF-Sparplan — für Angestellte und Selbstständige.

Ihr zu versteuerndes Bruttojahreseinkommen (ohne Werbungskosten)
Höchstbetrag 2026: 30.826 € abzgl. RV-Pflichtbeiträge
Beeinflusst Lohnsteuer — für Jahres-ESt vereinfacht ohne Splitting
Angestellte: RV-Pflichtbeiträge kürzen den absetzbaren Höchstbetrag. Selbstständige: voller Höchstbetrag nutzbar.
Verheiratete können bis zu 61.652 € gemeinsam absetzen (2 × 30.826 €)

Rürup-Rechner 2026 · Höchstbetrag 30.826 € · 100 % absetzbar seit 2023 · §32a EStG 2026 · Vereinfachte Modellrechnung, kein Rechtsanspruch

So nutzen Sie den Rürup-Rechner

Tab „Steuerersparnis"

Geben Sie Ihr Jahresbruttoeinkommen, den geplanten Rürup-Jahresbeitrag und Ihre Steuerklasse ein. Der Schalter Angestellt / Selbstständig ist entscheidend: Angestellte müssen ihre gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge (AN- + AG-Anteil) vom Höchstbetrag abziehen. Selbstständige nutzen den vollen Höchstbetrag von 30.826 € (2026). Der Rechner zeigt Ihren absetzbaren Betrag, die Steuerersparnis nach §32a EStG 2026 inkl. Solidaritätszuschlag sowie Ihren tatsächlichen Nettoaufwand.

Tab „Rentenhöhe projizieren"

Tragen Sie Ihren monatlichen Beitrag, die Ansparzeit in Jahren und eine geschätzte Rendite ein. Der Rechner ermittelt das Endkapital, verrentet es über den Faktor 300 Monate (25 Jahre Lebenserwartung ab 67) und berechnet die Nettorente nach Besteuerung (86 % steuerpflichtig bei Rentenbeginn 2026) sowie KV + PV (ca. 9,1 % auf die Bruttorente).

Tab „Rürup vs. ETF"

Der Vergleich stellt denselben Nettoaufwand gegenüber: Bei Rürup zahlen Sie den Bruttobeitrag ein und holen sich die Steuerersparnis zurück. Beim ETF investieren Sie denselben Nettobetrag und zahlen beim Auszug Abgeltungssteuer (26,375 %) auf 70 % des Gewinns (30 % Teilfreistellung für Aktien-ETF). Horizontvergleich: 10, 20 und 30 Jahre.

Rürup-Höchstbetrag & Abzugsformel 2026

Rürup-Höchstbetrag 2026 (§ 10 Abs. 3 EStG)

Höchstbetrag = 24,7 % × BBG Knappschaft (124.800 €) = 30.826 € (Single)
Zusammenveranlagte Ehepaare: 61.652 € (× 2)

Absetzbarer Betrag (Angestellte):
Verbleibend = Höchstbetrag − RV-Pflichtbeiträge (AN + AG)
Beispiel Brutto 80.000 €: RV 9,3 % × 80.000 × 2 = 14.880 € → Verbleibend: 30.826 − 14.880 = 15.946 €

Absetzbarer Betrag (Selbstständige):
Kein RV-Pflichtbeitrag → voller Höchstbetrag 30.826 € nutzbar

Absetzbarkeitsquote: 100 % seit 2023 (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG)

Einkommensteuer-Berechnung (§32a EStG 2026)

Steuerzonen 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €)

Zone 1: zvE ≤ 12.348 € → Steuer = 0 €
Zone 2: 12.349 – 17.799 € → progressiv 14–24 % (Eingangssatz)
Zone 3: 17.800 – 69.878 € → progressiv 24–42 %
Zone 4: 69.879 – 277.825 € → 42 % (Spitzensteuersatz)
Zone 5: über 277.825 € → 45 % (Reichensteuersatz)

Solidaritätszuschlag: entfällt bis ESt 18.130 €; darüber Milderungszone (11,9 % der Differenz, max. 5,5 % der ESt)

Steuerersparnis durch Rürup:
Ersparnis = ESt(Brutto − Werbungskosten − SA) − ESt(Brutto − Werbungskosten − SA − Rürup-Abzug)
+ entsprechende SolZ-Differenz

Beispiel: Selbstständiger, 80.000 € Jahresbrutto, 10.000 € Rürup

Steuerberechnung 2026

Jahresbrutto80.000 €
Rürup-Beitrag10.000 €
Selbstständig → kein RV-AbzugVoller Abzug nutzbar
Rürup-Abzug (100 %, max. 30.826 €)10.000 €
zvE ohne Rürup (nach WK 1.230 €, SA 36 €)78.734 €
Einkommensteuer ohne Rürupca. 22.330 €
zvE mit Rürup68.734 €
Einkommensteuer mit Rürupca. 18.104 €
Steuerersparnis (ESt + SolZ)ca. 4.226 €
Grenzsteuersatz42 %
Tatsächlicher Nettoaufwand5.774 € für 10.000 € Rente

Von 10.000 € Beitrag zahlen Sie effektiv nur 5.774 € — der Staat übernimmt 42 % via Steuerersparnis.

Rürup-Rente: Eigenschaften und Einschränkungen

Die Rürup-Rente (Basisrente) wurde 2005 für Selbstständige und Freiberufler eingeführt und ersetzt teilweise die gesetzliche Rentenversicherung. Folgende Eigenschaften sind gesetzlich festgelegt:

Häufige Fragen

Der Rürup-Höchstbetrag 2026 beträgt 30.826 € für Alleinstehende und 61.652 € für zusammenveranlagte Ehepaare. Er ergibt sich aus 24,7 % × Beitragsbemessungsgrenze Knappschaft (124.800 €). Angestellte müssen ihre gesetzlichen RV-Pflichtbeiträge (AN- + AG-Anteil) vom Höchstbetrag abziehen, da diese ebenfalls nach § 10 Abs. 3 EStG angerechnet werden. Selbstständige ohne RV-Pflicht können den vollen Höchstbetrag nutzen.
Die Rürup-Rente richtet sich primär an Selbstständige und Gutverdiener. Sie bietet keinen Zulagenbonus, dafür einen deutlich höheren Sonderausgabenabzug (bis 30.826 €/Jahr). Die Riester-Rente richtet sich an rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und bietet staatliche Zulagen (175 € Grundzulage + 300 € pro Kind). Der Höchstbetrag ist bei Riester auf 2.100 €/Jahr begrenzt. Für Gutverdiener ohne Kinder ist Rürup in der Regel steuerlich attraktiver.
Ja — insbesondere für Gutverdiener im Spitzensteuersatz (42 %). Allerdings müssen Angestellte die gesetzlichen RV-Beiträge (AN + AG zusammen ~18,6 % des Bruttos, max. BBG 101.400 €) vom Höchstbetrag abziehen. Bei einem Bruttogehalt von 100.000 € bleiben nach Abzug der RV-Beiträge (~18.840 €) nur noch ca. 11.986 € des Rürup-Höchstbetrags nutzbar. Die Steuerersparnis bei 42 % Grenzsteuersatz liegt dann bei ca. 5.034 €. Der Nettoaufwand für 11.986 € Beitrag beträgt damit nur ca. 6.952 €.
Die Rürup-Rente wird nachgelagert besteuert. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Bei Rentenbeginn 2026 sind 86 % der Rente steuerpflichtig (§ 22 Nr. 1a EStG, Kohortenbesteuerung). Dieser Anteil steigt für spätere Jahrgänge jährlich um 1 % bis 100 % (bei Rentenbeginn ab 2058). Auf die Bruttorente werden zudem Kranken- (ca. 8 %) und Pflegeversicherungsbeiträge (~1,8–2,1 %) fällig.
Das hängt vom Steuersatz, dem Anlagehorizont und den Vertragskosten ab. Rürup lohnt sich besonders bei hohem Grenzsteuersatz (42–45 %) und langer Laufzeit (20+ Jahre): Die Steuerersparnis heute ist erheblich, und bei fondsgebundenen Verträgen kann eine gute Rendite erzielt werden. Ein ETF-Sparplan ist flexibler (vererbbar, kündbar, kein Kapitalwahlrechtproblem) und unterliegt nur der Abgeltungssteuer (26,375 % auf 70 % des Gewinns). Bei niedrigem Grenzsteuersatz oder kurzer Laufzeit ist der ETF-Sparplan oft vorteilhafter. Unser Tab 3 zeigt den konkreten Vergleich für Ihre Zahlen.

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