Rürup-Rechner 2026
Basisrente (Rürup) berechnen: Steuerersparnis, Rentenhöhe projizieren und Vergleich mit dem ETF-Sparplan — für Angestellte und Selbstständige.
Rürup-Rechner 2026 · Höchstbetrag 30.826 € · 100 % absetzbar seit 2023 · §32a EStG 2026 · Vereinfachte Modellrechnung, kein Rechtsanspruch
So nutzen Sie den Rürup-Rechner
Tab „Steuerersparnis"
Geben Sie Ihr Jahresbruttoeinkommen, den geplanten Rürup-Jahresbeitrag und Ihre Steuerklasse ein. Der Schalter Angestellt / Selbstständig ist entscheidend: Angestellte müssen ihre gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge (AN- + AG-Anteil) vom Höchstbetrag abziehen. Selbstständige nutzen den vollen Höchstbetrag von 30.826 € (2026). Der Rechner zeigt Ihren absetzbaren Betrag, die Steuerersparnis nach §32a EStG 2026 inkl. Solidaritätszuschlag sowie Ihren tatsächlichen Nettoaufwand.
Tab „Rentenhöhe projizieren"
Tragen Sie Ihren monatlichen Beitrag, die Ansparzeit in Jahren und eine geschätzte Rendite ein. Der Rechner ermittelt das Endkapital, verrentet es über den Faktor 300 Monate (25 Jahre Lebenserwartung ab 67) und berechnet die Nettorente nach Besteuerung (86 % steuerpflichtig bei Rentenbeginn 2026) sowie KV + PV (ca. 9,1 % auf die Bruttorente).
Tab „Rürup vs. ETF"
Der Vergleich stellt denselben Nettoaufwand gegenüber: Bei Rürup zahlen Sie den Bruttobeitrag ein und holen sich die Steuerersparnis zurück. Beim ETF investieren Sie denselben Nettobetrag und zahlen beim Auszug Abgeltungssteuer (26,375 %) auf 70 % des Gewinns (30 % Teilfreistellung für Aktien-ETF). Horizontvergleich: 10, 20 und 30 Jahre.
Rürup-Höchstbetrag & Abzugsformel 2026
Höchstbetrag = 24,7 % × BBG Knappschaft (124.800 €) = 30.826 € (Single)
Zusammenveranlagte Ehepaare: 61.652 € (× 2)
Absetzbarer Betrag (Angestellte):
Verbleibend = Höchstbetrag − RV-Pflichtbeiträge (AN + AG)
Beispiel Brutto 80.000 €: RV 9,3 % × 80.000 × 2 = 14.880 € → Verbleibend: 30.826 − 14.880 = 15.946 €
Absetzbarer Betrag (Selbstständige):
Kein RV-Pflichtbeitrag → voller Höchstbetrag 30.826 € nutzbar
Absetzbarkeitsquote: 100 % seit 2023 (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG)
Einkommensteuer-Berechnung (§32a EStG 2026)
Zone 1: zvE ≤ 12.348 € → Steuer = 0 €
Zone 2: 12.349 – 17.799 € → progressiv 14–24 % (Eingangssatz)
Zone 3: 17.800 – 69.878 € → progressiv 24–42 %
Zone 4: 69.879 – 277.825 € → 42 % (Spitzensteuersatz)
Zone 5: über 277.825 € → 45 % (Reichensteuersatz)
Solidaritätszuschlag: entfällt bis ESt 18.130 €; darüber Milderungszone (11,9 % der Differenz, max. 5,5 % der ESt)
Steuerersparnis durch Rürup:
Ersparnis = ESt(Brutto − Werbungskosten − SA) − ESt(Brutto − Werbungskosten − SA − Rürup-Abzug)
+ entsprechende SolZ-Differenz
Beispiel: Selbstständiger, 80.000 € Jahresbrutto, 10.000 € Rürup
Steuerberechnung 2026
Von 10.000 € Beitrag zahlen Sie effektiv nur 5.774 € — der Staat übernimmt 42 % via Steuerersparnis.
Rürup-Rente: Eigenschaften und Einschränkungen
Die Rürup-Rente (Basisrente) wurde 2005 für Selbstständige und Freiberufler eingeführt und ersetzt teilweise die gesetzliche Rentenversicherung. Folgende Eigenschaften sind gesetzlich festgelegt:
- Nicht vererbbar: Beim Tod des Versicherten verfallen die Ansprüche (Ausnahme: Hinterbliebenenrente für Ehegatten / Kinder, wenn vertraglich vereinbart)
- Kein Kapitalwahlrecht: Keine Einmalauszahlung möglich — ausschließlich lebenslange Rentenzahlung
- Nicht beleihbar: Der Vertragswert kann nicht als Sicherheit für Kredite genutzt werden
- Nicht übertragbar: Der Vertrag kann nicht verkauft oder abgetreten werden
- Nicht kündbar gegen Auszahlung: Beitragsfreistellung möglich, aber kein Rückkaufwert auszahlbar
- Lebenslange Rente: Zahlung beginnt frühestens mit 62 Jahren (bei Vertragsabschluss ab 2012)
- Nachgelagerte Besteuerung: 86 % der Rente sind bei Rentenbeginn 2026 steuerpflichtig