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Photovoltaikrechner 2026

PV-Anlage Wirtschaftlichkeit berechnen — Amortisation, Rendite, Einspeisevergütung nach EEG 2026, Batteriespeicher-Vergleich und Steuervorteile bis 30 kWp.

kWp
Nennleistung der PV-Anlage in Kilowatt-Peak
Inkl. Montage, Wechselrichter — ohne Speicher. Typisch: 900–1.400 €/kWp (2026)
%
Anteil des erzeugten Stroms, der selbst genutzt wird. Ohne Speicher typisch: 25–35 %
Haushaltsstrompreis 2026: ca. 0,31–0,37 €/kWh (je nach Tarif)
Fördersatz für ins Netz eingespeisten Solarstrom. Halbjährliche Degression −1 %
Typischer Jahresertrag je kWp in Deutschland: 850–1.200 kWh/kWp

EEG 2026 · Einspeisevergütung ab 01.02.2026 (7,78 ct/kWh ≤10 kWp) · Steuerbefreiung §3 Nr. 72 EStG · 0 % MwSt § 12 Abs. 3 UStG · Vereinfachte Schätzung, kein Rechtsanspruch

So funktioniert der Rechner

Tab „Wirtschaftlichkeit"

Geben Sie die Anlagengröße in kWp, die Gesamtkosten, den Eigenverbrauchsanteil, Ihren aktuellen Strompreis, die geltende Einspeisevergütung und den erwarteten Jahresertrag ein. Der Rechner zeigt Ihnen jährliche Ersparnis, Rendite p.a. und Amortisationsdauer — sowie eine 20-Jahres-Bilanz.

Tab „Mit Speicher"

Ergänzen Sie Ihre Anlage um einen Batteriespeicher. Der Rechner schätzt, wie stark sich der Eigenverbrauchsanteil erhöht (typisch von 25–30 % auf 60–75 %), und vergleicht Wirtschaftlichkeit, Amortisation und Gesamtrendite mit und ohne Speicher.

Tab „Steuervorteil"

Für PV-Anlagen bis 30 kWp gilt seit 2022/2023 eine weitgehende Steuerbefreiung: 0 % Mehrwertsteuer auf den Kauf (seit 2023) und Einkommensteuerfreiheit auf Einspeisevergütung (seit 2022). Der Rechner quantifiziert beide Vorteile für Ihre Anlage.

Berechnungsformel

Jährliche Ersparnis = Eigenverbrauch × Strompreis + Einspeisung × Vergütungssatz

Variablen:
Jahresertrag (kWh) = Anlagengröße (kWp) × Ertrag je kWp (kWh/kWp)
Eigenverbrauch (kWh) = Jahresertrag × Eigenverbrauchsanteil
Einspeisung (kWh) = Jahresertrag × (1 − Eigenverbrauchsanteil)
Ersparnis Eigenverbrauch (€) = Eigenverbrauch × Haushaltsstrompreis
Einspeisevergütung (€) = Einspeisung × EEG-Vergütungssatz

Amortisation:
Amortisationsdauer (Jahre) = Investitionskosten / Jährliche Ersparnis

Rendite:
Rendite p.a. (%) = Jährliche Ersparnis / Investitionskosten × 100

EEG-Einspeisevergütung ab 01.02.2026:
≤ 10 kWp, Teileinspeisung: 7,78 ct/kWh
10–40 kWp, Teileinspeisung: 6,73 ct/kWh
≤ 10 kWp, Volleinspeisung: 12,35 ct/kWh
Halbjährliche Degression: −1 % ab August 2026

Beispiel: 10-kWp-Anlage in Süddeutschland

Familie Bauer — 10 kWp, Eigenheim, Bayern

Familie Bauer installiert eine 10-kWp-Solaranlage auf ihrem Eigenheim in Bayern. Die Anlage kostet 13.000 € (inkl. Montage, ohne Speicher). Der Ertrag beträgt 1.100 kWh/kWp, der Eigenverbrauchsanteil 30 %.

Jahresertrag (10 kWp × 1.100 kWh/kWp)11.000 kWh
Eigenverbrauch (30 %)3.300 kWh
Netzeinspeisung (70 %)7.700 kWh
Ersparnis Eigenverbrauch (× 37 ct)1.221 €
Einspeisevergütung (× 7,78 ct)599 €
Jährliche Gesamtersparnis1.820 €
Amortisation (13.000 € / 1.820 €)ca. 7,1 Jahre
Rendite p.a.ca. 14,0 %
Gewinn nach 20 Jahren (abzgl. Kosten)ca. 23.400 €

Mit 10-kWh-Speicher (6.000 €): Eigenverbrauch steigt auf ca. 65 %, Gesamtkosten 19.000 €, jährliche Ersparnis ca. 2.570 €, Amortisation ca. 7,4 Jahre.

EEG 2026 — Einspeisevergütung im Überblick

Die Einspeisevergütung wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert und für 20 Jahre ab Inbetriebnahme festgeschrieben. Seit 2024 erfolgt die Degression halbjährlich statt monatlich.

Steuerbefreiung PV-Anlagen 2026 — Überblick

Für PV-Anlagen bis 30 kWp gelten seit 2022/2023 weitreichende Steuerbefreiungen, die 2026 unverändert gelten:

Häufige Fragen

Ja — trotz gesunkener Einspeisevergütung lohnt sich eine PV-Anlage 2026 in den meisten Fällen, weil auch die Installationskosten deutlich gesunken sind (900–1.400 €/kWp, Tendenz weiter fallend). Der entscheidende Hebel ist der Eigenverbrauch: Jede kWh selbst verbrauchter Solarstrom spart ca. 31–37 ct (aktueller Netzstrompreis) statt nur 7,78 ct Einspeisevergütung zu erhalten. Renditen von 7–12 % p.a. sind bei optimaler Auslegung realistisch.
Für ein Einfamilienhaus mit Jahresverbrauch von 3.500–5.000 kWh empfiehlt sich eine Anlage von 6–10 kWp. Größere Anlagen (10–15 kWp) lohnen sich, wenn die Dachfläche vorhanden ist und ein Batteriespeicher eingesetzt wird. Die Grenze von 30 kWp ist steuerlich entscheidend — darüber fallen die Steuervorteile weg. Faustregel: 1 kWp pro 1.000 kWh Jahresverbrauch als Ausgangspunkt.
Als Faustregel gilt: 1–1,5 kWh Speicher je kWp Anlagenleistung. Für eine 10-kWp-Anlage also 10–15 kWh Speicher. Zu viel Speicher lohnt sich selten — ab ca. 2 kWh/kWp nimmt der Nutzen stark ab. Wichtiger ist ein gut dimensionierter Speicher, der die Abendnachfrage und den nächtlichen Verbrauch abdeckt. Speicherpreise 2026: ca. 400–700 €/kWh nutzbar (inkl. Montage).
Bei der Teileinspeisung wird ein Teil des Solarstroms selbst verbraucht (Eigenverbrauch), der Rest ins Netz eingespeist. Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist — der Haushalt bezieht weiter normal Strom vom Netzbetreiber. Die Volleinspeisung bietet höhere Vergütungssätze (12,35 ct vs. 7,78 ct), lohnt sich aber nur, wenn der Eigenverbrauch ohnehin sehr gering wäre oder der Haushaltsstrompreis sehr niedrig ist. Für die meisten Haushalte ist Teileinspeisung mit hohem Eigenverbrauch wirtschaftlich besser.
Bei PV-Anlagen bis 30 kWp: Nein — die Einspeisevergütung ist seit dem 01.01.2022 vollständig einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Es ist auch keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Anlage G in der Steuererklärung nötig. Bei Anlagen über 30 kWp besteht dagegen Einkommensteuerpflicht auf die Einspeisevergütung — hier empfiehlt sich eine steuerliche Beratung.

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