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Notarkostenrechner 2026 — Notargebühren (GNotKG)

Notargebühren für Immobilienkauf, GmbH-Gründung und Testament berechnen. GNotKG Anlage 2 — aktuell seit 01.06.2025. Inkl. Grundbuchgebühren, MwSt. und vollständiger Kostenaufschlüsselung.

Kaufpreis laut Kaufvertrag (= Geschäftswert für Notar)
Ja: zusätzliche Notarkosten für Grundschuld-Beurkundung und Grundbucheintragung.
Üblicherweise 80-100 % des Kaufpreises. Geschäftswert für Grundschuld-Gebühren.
Notarkostenrechner 2026 · GNotKG Anlage 2 Stand 01.06.2025 · v1.0

So funktioniert der Rechner

Tab „Immobilienkauf"

Geben Sie den Kaufpreis ein. Der Rechner berechnet alle Notargebühren nach GNotKG Anlage 2 (Stand 01.06.2025): Beurkundung des Kaufvertrags (2,0-fach), Vollzug (0,5-fach), Betreuung der Kaufpreisabwicklung (0,5-fach) sowie Grundbuchgebühren (Auflassungsvormerkung 0,5-fach, Eigentumsumschreibung 1,0-fach). Wählen Sie „Mit Bankfinanzierung", um auch die Kosten für Grundschuld-Beurkundung und Grundbucheintragung zu sehen.

Tab „GmbH-Gründung"

Tragen Sie das geplante Stammkapital ein (Minimum 25.000 € gemäß §5 GmbHG). Wählen Sie zwischen Musterprotokoll (§2 Abs. 1a GmbHG — günstiger, max. 3 Gesellschafter) und individueller Satzung. Der Rechner zeigt Notargebühren, Handelsregistereintragungsgebühr und Gewerbeanmeldung.

Tab „Testament & Erbvertrag"

Geben Sie Ihr Bruttovermögen ein. Der Geschäftswert nach §102 GNotKG ergibt sich aus dem Reinvermögen (Aktiva minus Schulden, Schuldenabzug max. 50 % der Aktiva). Der Rechner vergleicht alle vier Optionen: Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag und Vorsorgevollmacht — mit vollständiger Gebührenaufschlüsselung inkl. Verwahrung und Zentralem Testamentsregister.

Die Formeln — GNotKG im Detail

§34 GNotKG — Wertgebühren (Tabelle B, Anlage 2):
Notargebühr = n × G(w)
n = Gebührensatz (0,5 / 1,0 / 2,0 je nach Amtshandlung)
G(w) = 1,0-Gebühr aus Tabelle B für Geschäftswert w

GNotKG-Anlage 2 Tabelle B — Auszug (Stand 01.06.2025):
50.000 € → 165 € · 100.000 € → 273 € (Interpolation) · 200.000 € → 435 €
300.000 € → 635 € · 350.000 € → 685 € · 500.000 € → 935 €
750.000 € → 1.335 € · 1.000.000 € → 1.735 € · 2.000.000 € → 3.335 €
Über 3 Mio. €: je weitere 50.000 € = +80 € (§34 Abs. 2 GNotKG)

Immobilienkauf — Gebührenstruktur (je Kaufpreis w):
KV 21100 Beurkundung Kaufvertrag: 2,0 × G(w) + 19 % MwSt.
KV 22110 Vollzug (Auflassung, Genehmigungen): 0,5 × G(w) + 19 % MwSt.
KV 22200 Betreuung (Kaufpreisabwicklung): 0,5 × G(w) + 19 % MwSt.
KV 21200 Grundschuld-Beurkundung: 1,0 × G(Grundschuldwert) + 19 % MwSt.
KV 14150 Auflassungsvormerkung (Grundbuch): 0,5 × G(w), keine MwSt.
KV 14110 Eigentumsumschreibung (Grundbuch): 1,0 × G(w), keine MwSt.
KV 13110 Grundschuld-Eintragung (Grundbuch): 1,0 × G(Grundschuldwert), keine MwSt.

GmbH-Gründung — Geschäftswert §105 GNotKG:
Geschäftswert = Stammkapital (mind. 25.000 €)
Musterprotokoll: 1,0-fach + Anmeldung 0,5-fach + 19 % MwSt.
Individuelle Satzung: 2,0-fach Beurkundung + 0,5-fach Anmeldung + weitere + 19 % MwSt.
Handelsregistereintragung (Amtsgericht): pauschal ca. 150 € (GvKostG)

Testament — Geschäftswert §102 GNotKG:
Geschäftswert = Reinvermögen = Aktiva − min(Schulden, 50 % × Aktiva)
Einzeltestament (KV 21200): 1,0-fach + Verwahrung 75 € + ZTR 15,50 € + 19 % MwSt.
Gemeinschaftliches Testament / Erbvertrag (KV 21100): 2,0-fach (beide Personen)
Vorsorgevollmacht (KV 21200): 1,0-fach, Geschäftswert = max(50 % × Reinvermögen, 1.000.000 €)

Alle Notargebühren unterliegen der Umsatzsteuer von 19 %. Grundbuchgebühren sind nach §1 Abs. 3 UStG nicht steuerbar (keine MwSt.). Auslagen (Porto, Beglaubigungen, Abschriften) entstehen zusätzlich und betragen typischerweise 20–80 € je Beurkundungsvorgang. Die GNotKG-Gebühren sind bundesweit einheitlich — kein Notar kann davon abweichen.

Beispiel: Immobilienkauf 350.000 €

Familie Müller kauft eine Eigentumswohnung in Stuttgart für 350.000 €

Familie Müller kauft eine Eigentumswohnung für 350.000 €. Die Bank finanziert 280.000 € über einen Annuitätendarlehen, abgesichert durch eine Grundschuld in gleicher Höhe.

1,0-Gebühr aus Tabelle B: 685,00 € (bei Geschäftswert 350.000 €) | 585,00 € (bei Grundschuld 280.000 €)

Beurkundung Kaufvertrag (2,0 × 685 €)1.370,00 €
Vollzug (0,5 × 685 €)342,50 €
Betreuung Kaufpreisabwicklung (0,5 × 685 €)342,50 €
Grundschuld-Beurkundung (1,0 × 585 €)585,00 €
Notargebühren netto2.640,00 €
+ 19 % MwSt. (501,60 €)→ 3.141,60 € brutto
Auflassungsvormerkung Grundbuch (0,5 × 685 €)342,50 €
Eigentumsumschreibung Grundbuch (1,0 × 685 €)685,00 €
Grundschuld-Eintragung Grundbuch (1,0 × 585 €)585,00 €
Grundbuchgebühren gesamt (keine MwSt.)1.612,50 €
Gesamtkosten Notar + Grundbuch≈ 4.754 €
entspricht1,36 % des Kaufpreises

Familie Müller nutzte den Rechner, um alle Kaufnebenkosten (Notar + Grundbuch + Grunderwerbsteuer + Maklerprovision) vorab einzuplanen — und teilte das Ergebnis mit ihrer Bank für die Finanzierungsanfrage.

Häufige Fragen

In Deutschland trägt üblicherweise der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten. Diese Kosten betragen ca. 1,5–2,0 % des Kaufpreises und sind vom Käufer in der Finanzierungsplanung einzukalkulieren. Der Notar wird vom Käufer beauftragt, da er dessen Interesse an einer sicheren Eigentumsübertragung vertritt. Nur in Ausnahmefällen (z. B. Löschung einer Belastung) trägt der Verkäufer einzelne Positionen.
Bei selbstgenutztem Wohneigentum sind Notarkosten grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar. Bei vermieteten Immobilien gehören die Notarkosten zu den Anschaffungsnebenkosten und können über die Abschreibung (AfA) mit 2 % jährlich über 50 Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Bei einer GmbH-Gründung sind die Gründungskosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei Testament und Erbvertrag sind Notarkosten als außergewöhnliche Belastung ggf. ansetzbar.
Das Musterprotokoll (§2 Abs. 1a GmbHG) vereint Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Geschäftsführerbestellung in einem Dokument. Es ist günstiger (1,0-fache Gebühr statt 2,0-fach), aber beschränkt auf max. 3 Gesellschafter, einen Geschäftsführer und einfache Strukturen ohne Sonderrechte. Die individuelle Satzung eignet sich bei komplexen Beteiligungsverhältnissen, Vorkaufsrechten, Gewinnverteilungsklauseln, GmbH & Co. KG-Strukturen oder mehreren Geschäftsführern mit unterschiedlichen Befugnissen.
Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament haben dieselben Notargebühren (2,0-fach aus der Gebührentabelle B), weil in beiden Fällen zwei Personen betroffen sind. Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Preis, sondern in der Bindungswirkung: Das gemeinschaftliche Testament kann (unter Lebenden) widerrufen werden; der Erbvertrag ist vertraglich bindend und schützt den Begünstigten besser. Bei einem Reinvermögen von 500.000 € kosten beide ca. 2.000–2.200 € brutto.
Ja. Der Rechner bildet die gesetzlichen Hauptgebühren nach GNotKG ab, nicht enthalten sind: (1) Auslagen wie Porto, Telekommunikation, Beglaubigungsgebühren (typisch 20–80 € je Akt); (2) Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 % je Bundesland — nutzen Sie unseren Kaufnebenkostenrechner); (3) Maklerprovision; (4) Beratungsgebühren für umfangreiche Entwurfsberatung (per Stunde abrechenbar); (5) Finanzierungsberatungskosten der Bank. Zusätzlich kann der Notar für umfangreiche Entwürfe eine Entwurfsgebühr berechnen.

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