Maklerprovisionrechner 2026
Maklerprovision beim Kauf berechnen (§ 656c BGB), Maklercourtage bei Miete (Bestellerprinzip) und regionale Provisionssätze für alle 16 Bundesländer.
So funktioniert der Rechner
Tab „Kaufimmobilie"
Geben Sie den Kaufpreis und Ihr Bundesland ein. Der Rechner ermittelt automatisch den regional üblichen Provisionssatz und berechnet: Käufercourtage, Verkäufercourtage und die Gesamtprovision — jeweils mit MwSt-Aufteilung. Unter „Weitere Optionen" können Sie einen eigenen Provisionssatz eingeben, falls im Kaufvertrag abweichende Sätze vereinbart wurden.
Tab „Mietimmobilie"
Geben Sie die Kaltmiete ein und wählen Sie, wer den Makler beauftragt hat. Seit dem Bestellerprinzip (01.06.2015) zahlt grundsätzlich der Auftraggeber. Der Rechner zeigt die maximale Courtage (2 Kaltmieten + 19 % MwSt) und den steuerlichen Hinweis für Vermieter (Werbungskosten).
Tab „Regionale Unterschiede"
Übersichtstabelle der üblichen Provisionssätze für alle 16 Bundesländer — jeweils für Käufer und Verkäufer sowie als Gesamtsatz. Alle Angaben inkl. 19 % MwSt, Stand 2026.
Die Formeln
Käuferprovision = Kaufpreis × Provisionssatz Käufer (inkl. MwSt)
Verkäuferprovision = Kaufpreis × Provisionssatz Verkäufer (inkl. MwSt)
Halbteilungsgrundsatz: Käuferprovision ≤ Verkäuferprovision
Typischer Satz je Partei: 3,57 % inkl. MwSt (= 3 % netto × 1,19)
§ 2 Abs. 1a WoVermRG — Mietimmobilien (Bestellerprinzip seit 01.06.2015):
Maklercourtage = 2 × Kaltmiete × 1,19 (inkl. 19 % MwSt)
Maximale Courtage = 2 Kaltmieten + MwSt
Zahler = Auftraggeber (in der Praxis überwiegend: Vermieter)
MwSt-Aufteilung:
Nettoprovision = Bruttoprovision ÷ 1,19
MwSt-Anteil = Bruttoprovision − Nettoprovision
Steuerliche Behandlung:
Käufer: Maklerprovision = Anschaffungsnebenkosten → erhöht AfA-Basis (kein Sofortabzug)
Vermieter (Neuvermietung): Maklerprovision = Werbungskosten → § 9 EStG sofort abzugsfähig
Die Provisionssätze sind Verhandlungssache und können regional erheblich abweichen. Der Rechner verwendet die marktüblichen Sätze 2026 je Bundesland als Ausgangswert. In Deutschland sind die Sätze seit dem Inkrafttreten des § 656c BGB (23.12.2020) durch den gesetzlichen Halbteilungsgrundsatz begrenzt.
Beispiel
Familie Müller kauft eine Eigentumswohnung in Köln (NRW) für 350.000 €
Familie Müller kauft ihre erste Eigentumswohnung. Der Makler hat sowohl mit Käufer als auch Verkäufer einen Provisionsvertrag zu je 3,57 % inkl. MwSt abgeschlossen. Nach § 656c BGB ist das zulässig, da beide Seiten gleich viel zahlen.
Zusätzlich zur Provision fallen für Familie Müller Grunderwerbsteuer (NRW: 6,5 % = 22.750 €), Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5 %) sowie ggf. Renovierungskosten an. Die Maklerprovision kann nicht sofort abgesetzt werden — sie gehört zu den Anschaffungskosten der Wohnung.