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Maklerprovisionrechner 2026

Maklerprovision beim Kauf berechnen (§ 656c BGB), Maklercourtage bei Miete (Bestellerprinzip) und regionale Provisionssätze für alle 16 Bundesländer.

Vereinbarter Kaufpreis laut Kaufvertrag
Regionale Provisionsüblichkeit gemäß § 656c BGB
Überschreibt den regionalen Standardsatz
Maklerprovisionrechner 2026 · § 656c BGB · Bestellerprinzip · v1.0

So funktioniert der Rechner

Tab „Kaufimmobilie"

Geben Sie den Kaufpreis und Ihr Bundesland ein. Der Rechner ermittelt automatisch den regional üblichen Provisionssatz und berechnet: Käufercourtage, Verkäufercourtage und die Gesamtprovision — jeweils mit MwSt-Aufteilung. Unter „Weitere Optionen" können Sie einen eigenen Provisionssatz eingeben, falls im Kaufvertrag abweichende Sätze vereinbart wurden.

Tab „Mietimmobilie"

Geben Sie die Kaltmiete ein und wählen Sie, wer den Makler beauftragt hat. Seit dem Bestellerprinzip (01.06.2015) zahlt grundsätzlich der Auftraggeber. Der Rechner zeigt die maximale Courtage (2 Kaltmieten + 19 % MwSt) und den steuerlichen Hinweis für Vermieter (Werbungskosten).

Tab „Regionale Unterschiede"

Übersichtstabelle der üblichen Provisionssätze für alle 16 Bundesländer — jeweils für Käufer und Verkäufer sowie als Gesamtsatz. Alle Angaben inkl. 19 % MwSt, Stand 2026.

Die Formeln

§ 656c BGB — Kaufimmobilien (seit 23.12.2020):
Käuferprovision = Kaufpreis × Provisionssatz Käufer (inkl. MwSt)
Verkäuferprovision = Kaufpreis × Provisionssatz Verkäufer (inkl. MwSt)
Halbteilungsgrundsatz: Käuferprovision ≤ Verkäuferprovision
Typischer Satz je Partei: 3,57 % inkl. MwSt (= 3 % netto × 1,19)

§ 2 Abs. 1a WoVermRG — Mietimmobilien (Bestellerprinzip seit 01.06.2015):
Maklercourtage = 2 × Kaltmiete × 1,19 (inkl. 19 % MwSt)
Maximale Courtage = 2 Kaltmieten + MwSt
Zahler = Auftraggeber (in der Praxis überwiegend: Vermieter)

MwSt-Aufteilung:
Nettoprovision = Bruttoprovision ÷ 1,19
MwSt-Anteil = Bruttoprovision − Nettoprovision

Steuerliche Behandlung:
Käufer: Maklerprovision = Anschaffungsnebenkosten → erhöht AfA-Basis (kein Sofortabzug)
Vermieter (Neuvermietung): Maklerprovision = Werbungskosten → § 9 EStG sofort abzugsfähig

Die Provisionssätze sind Verhandlungssache und können regional erheblich abweichen. Der Rechner verwendet die marktüblichen Sätze 2026 je Bundesland als Ausgangswert. In Deutschland sind die Sätze seit dem Inkrafttreten des § 656c BGB (23.12.2020) durch den gesetzlichen Halbteilungsgrundsatz begrenzt.

Beispiel

Familie Müller kauft eine Eigentumswohnung in Köln (NRW) für 350.000 €

Familie Müller kauft ihre erste Eigentumswohnung. Der Makler hat sowohl mit Käufer als auch Verkäufer einen Provisionsvertrag zu je 3,57 % inkl. MwSt abgeschlossen. Nach § 656c BGB ist das zulässig, da beide Seiten gleich viel zahlen.

Kaufpreis350.000,00 €
Käuferprovision (3,57 % inkl. MwSt)12.495,00 €
davon Nettoprovision (3,00 %)10.500,00 €
davon MwSt (19 %)1.995,00 €
Verkäuferprovision (3,57 % inkl. MwSt)12.495,00 €
Gesamtprovision24.990,00 €

Zusätzlich zur Provision fallen für Familie Müller Grunderwerbsteuer (NRW: 6,5 % = 22.750 €), Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5 %) sowie ggf. Renovierungskosten an. Die Maklerprovision kann nicht sofort abgesetzt werden — sie gehört zu den Anschaffungskosten der Wohnung.

Häufige Fragen

Bei Kaufimmobilien gilt seit 23.12.2020 der Halbteilungsgrundsatz (§ 656c BGB): Käufer und Verkäufer zahlen jeweils gleich viel. Üblich sind je 3,57 % inkl. MwSt (= 3 % netto + 19 %), also insgesamt 7,14 %. In Hamburg sind es je 3,125 %, in Bremen und Hessen je 2,975 %. Die genaue Höhe ist verhandelbar, aber Käufer darf nie mehr zahlen als Verkäufer.
Seit 01.06.2015 gilt das Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WoVermRG): Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision. In der Praxis ist das fast ausschließlich der Vermieter. Der Mieter darf nur dann belastet werden, wenn er den Makler ausdrücklich und selbst beauftragt hat (z. B. bei der Suche nach einem bestimmten Objekt). Die Courtage beträgt maximal 2 Kaltmieten zuzüglich 19 % MwSt.
Nein — für Käufer ist die Maklerprovision beim Immobilienkauf grundsätzlich nicht sofort steuerlich absetzbar. Sie gehört zu den Anschaffungsnebenkosten und erhöht den steuerlichen Einstandswert der Immobilie. Bei vermieteten Immobilien wirkt sie sich über die Abschreibung (AfA) aus. Eigennutzer können sie gar nicht absetzen. Vermieter können die Provision bei Neuvermietung hingegen als Werbungskosten sofort abziehen (§ 9 EStG).
§ 656c BGB (in Kraft seit 23.12.2020) schreibt vor: Wenn ein Makler von beiden Seiten — Käufer und Verkäufer — eine Provision verlangt, darf die Provision des Käufers nicht höher sein als die des Verkäufers. Eine Vereinbarung, die gegen diesen Grundsatz verstößt, ist nach § 656d BGB unwirksam. Ziel des Gesetzes: Käufer sollen nicht mehr die gesamte Provision übernehmen müssen.
Ja. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sätze sind Höchstgrenzen im Bereich des Bestellerprinzips (Miete) bzw. regionale Marktüblichkeiten beim Kauf. Der Halbteilungsgrundsatz verhindert nur, dass Käufer mehr zahlen als Verkäufer — nicht mehr. In der Praxis lassen sich Provisionen von 3,57 % oft auf 3,0–3,5 % inkl. MwSt verhandeln, vor allem bei höheren Kaufpreisen. Nutzen Sie unseren Rechner, um die finanziellen Auswirkungen einer Verhandlung sofort zu sehen.

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