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Firmenwagenrechner 2026

1%-Regelung, E-Auto-Vorteil und Fahrtenbuch-Break-even — Ihre Netto-Belastung in Sekunden berechnen.

Ursprünglicher Neupreis inkl. Sonderausstattung + 19 % MwSt
E-Auto (BLP ≤ 70.000 €): 0,25 %; E-Auto (BLP > 70.000 €): 0,5 %; PHEV: 0,5 %; Verbrenner: 1,0 %
km
Einfache Strecke (nur eine Richtung)
Bruttolohn vor Abzug von Steuern und Sozialversicherung
Beeinflusst den Grenzsteuersatz

Berechnung nach §32a EStG 2026, BBG 2026 · Version März 2026

So funktioniert der Rechner

Tab „1%-Regelung"

Geben Sie den Bruttolistenpreis (BLP) Ihres Firmenwagens ein — das ist der ursprüngliche Listenpreis laut Hersteller inkl. Sonderausstattung und 19 % Mehrwertsteuer, auch bei Gebrauchtfahrzeugen. Wählen Sie die Antriebsart (Verbrenner, Elektroauto oder Plug-in-Hybrid) und tragen Sie die einfache Entfernung zur Arbeit ein. Der Rechner ermittelt Ihren monatlichen geldwerten Vorteil und berechnet daraus die tatsächliche Netto-Belastung auf Basis Ihres Steuerklasse und Monatsbrutto.

Tab „E-Auto vs. Verbrenner"

Vergleichen Sie direkt, wie viel günstiger ein Elektroauto als Firmenwagen ist. Geben Sie den BLP beider Fahrzeuge an — der Rechner zeigt die Differenz des geldwerten Vorteils und die jährliche Steuerersparnis. Bei einem E-Auto mit BLP ≤ 70.000 € gilt nur 0,25 % statt 1 % des BLP als Sachbezug.

Tab „Fahrtenbuch vs. 1%"

Das Fahrtenbuch kann vorteilhafter sein, wenn der tatsächliche private Fahranteil gering ist. Geben Sie Ihre geschätzten Gesamtkosten pro Jahr (Leasing, Versicherung, Kraftstoff, Wartung) und Ihren privaten Fahranteil ein. Der Rechner zeigt, ob das Fahrtenbuch günstiger ist, und berechnet den Break-even-Privatanteil — ab diesem Wert lohnt sich die 1%-Regelung mehr.

Die Formeln

Geldwerter Vorteil — 1%-Regelung (§ 8 Abs. 2 EStG):
Sachbezug Privatnutzung = Faktor × BLP
Sachbezug Weg zur Arbeit = 0,03 % × BLP × Entfernung (km)
Geldwerter Vorteil/Monat = Privatnutzung + Fahrtkosten

Faktor nach Antriebsart 2026:
Verbrenner / konventioneller Hybrid: 1,0 %
Plug-in-Hybrid (≥ 80 km elektrisch): 0,5 %
Elektroauto (BLP ≤ 70.000 €): 0,25 %
Elektroauto (BLP > 70.000 €): 0,5 %

Einkommensteuer §32a EStG 2026:
Grundfreibetrag: 12.348 €
Zone 2 (12.349 – 17.799 €): (914,51y + 1.400)y; y = (zvE − 12.348) / 10.000
Zone 3 (17.800 – 69.878 €): (173,10z + 2.397)z + 1.034,87; z = (zvE − 17.799) / 10.000
Zone 4 (69.879 – 277.825 €): 0,42 × zvE − 11.135,63
Zone 5 (ab 277.826 €): 0,45 × zvE − 19.470,38

Sozialversicherung Arbeitnehmer 2026:
KV: 7,3 % + Zusatzbeitrag 1,45 % (AN-Anteil) · BBG 69.750 €/Jahr
PV: 1,8 % · BBG 69.750 €/Jahr
RV: 9,3 % · BBG 101.400 €/Jahr
AV: 1,3 % · BBG 101.400 €/Jahr

Fahrtenbuch — geldwerter Vorteil:
GV = Gesamtkosten/Jahr × privater Anteil (%) ÷ 12

Beispiel

Thomas — BMW 3er vs. BMW i4 als Firmenwagen

Thomas ist Vertriebsleiter, verdient 5.500 € brutto/Monat (Steuerklasse I) und pendelt 20 km zur Arbeit. Sein Arbeitgeber bietet ihm die Wahl zwischen einem BMW 3er (Diesel, BLP 52.000 €) und einem BMW i4 (E-Auto, BLP 58.000 €).

Variante A: BMW 3er Diesel (Verbrenner, BLP 52.000 €)

Sachbezug Privatnutzung (1,0 % × 52.000 €)520 €/Monat
Sachbezug Fahrten (0,03 % × 52.000 × 20 km)312 €/Monat
Geldwerter Vorteil gesamt832 €/Monat
Mehrsteuer (ca. 36 % Grenzsteuersatz)ca. 299 €/Monat
Netto-Belastungca. 370 €/Monat

Variante B: BMW i4 E-Auto (BLP 58.000 €, ≤ 70.000 € → 0,25 %)

Sachbezug Privatnutzung (0,25 % × 58.000 €)145 €/Monat
Sachbezug Fahrten (0,03 % × 58.000 × 20 km)348 €/Monat
Geldwerter Vorteil gesamt493 €/Monat
Netto-Belastungca. 220 €/Monat

Ergebnis: Thomas spart mit dem BMW i4 rund 150 € netto pro Monat — das sind 1.800 € im Jahr weniger Steuerlast, obwohl das E-Auto einen höheren BLP hat. Die 0,25%-Regelung macht den Unterschied.

Häufige Fragen

Der Bruttolistenpreis ist der vom Hersteller empfohlene Endverkaufspreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung — inklusive aller Sonderausstattungen und inkl. 19 % Mehrwertsteuer. Entscheidend ist dabei: Auch bei einem Gebrauchtwagen oder einem stark rabattierten Neuwagen gilt immer der ursprüngliche Listenpreis. Händlerrabatte oder Tageszulassungsrabatte zählen nicht. Der BLP ist die Bemessungsgrundlage für die 1%-Regelung.
Für reine Elektrofahrzeuge (BEV) gilt seit 2019 eine Sonderregel: Anstatt 1 % des BLP werden nur 0,25 % des BLP als monatlicher Sachbezug für die Privatnutzung angesetzt — aber nur wenn der Bruttolistenpreis maximal 70.000 € beträgt. Bei einem BLP über 70.000 € gilt 0,5 %. Plug-in-Hybride mit mindestens 80 km elektrischer Reichweite erhalten ebenfalls 0,5 %. Diese Regelung gilt bis 31.12.2030 (verlängert per JStG 2022).
Das Fahrtenbuch lohnt sich, wenn der tatsächliche private Fahranteil deutlich unter dem Break-even-Privatanteil liegt. Dieser hängt von den Gesamtkosten des Fahrzeugs und dem BLP ab. Grundregel: Bei teueren Fahrzeugen mit geringem Privatanteil (unter 20–25 %) kann das Fahrtenbuch erheblich sparen. Nachteil: Das Fahrtenbuch muss lückenlos und täglich geführt werden — jede Fahrt mit Datum, Ziel, Zweck und Kilometer-Stand. Das Finanzamt prüft es genau.
Ja. Der geldwerte Vorteil aus der Firmenwagenüberlassung zählt zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt und erhöht die Beitragsgrundlage für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (BBG 2026: KV/PV 69.750 €/Jahr, RV/AV 101.400 €/Jahr). Wer bereits über der BBG verdient, zahlt auf den geldwerten Vorteil keine SV-Beiträge mehr.
Wenn der Firmenwagen für Fahrten zur Arbeit genutzt wird, erhöht sich der geldwerte Vorteil um 0,03 % des BLP × einfache Entfernung pro Monat. Alternativ kann auf Antrag beim Finanzamt die tagesgenaue Methode gewählt werden: 0,002 % × BLP × km × tatsächliche Arbeitstage. Diese Alternative lohnt sich für Teilzeitkräfte oder Homeoffice-Nutzer mit weniger als 15 Fahrten pro Monat. Die Entfernungspauschale (Werbungskosten 0,30–0,38 €/km) kann der Arbeitnehmer nicht zusätzlich geltend machen.

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