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Elternzeitrechner 2026 — Elternzeit & Partnerschaftsbonus

Elternzeit-Fristen, Elterngeld-Aufteilung und ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus berechnen. Alle BEEG-Regelungen 2026.

Oder voraussichtlicher Geburtstermin
Max. 36 Monate gesamt pro Elternteil
Leer lassen = direkt ab Geburt
Max. 24 Monate mit Zustimmung des Arbeitgebers
Elternzeitrechner 2026 · BEEG Stand März 2026 · v1.0

So funktioniert der Rechner

Tab „Elternzeit planen"

Geben Sie das Geburtsdatum (oder den voraussichtlichen Geburtstermin) und den gewünschten Elternteil ein. Wählen Sie die Dauer der Elternzeit in Monaten — der Rechner berechnet automatisch Beginn und Ende, die Antragsfrist (7 Wochen vor Beginn) und den Start des Kündigungsschutzes (ab Anmeldung, frühestens 8 Wochen vor Beginn). Unter „Weitere Optionen" können Sie auch späte Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag mit separaten Fristen (13 Wochen) planen.

Tab „Aufteilung optimieren"

Geben Sie das Brutto-Monatsgehalt beider Partner ein. Der Rechner ermittelt das Basiselterngeld für beide und zeigt, wie sich verschiedene Aufteilungen auswirken. Dabei wird die Partnermonate-Regel (mind. 2 Monate je Elternteil) und die 14-Monate-Obergrenze geprüft. Optional: Geschwisterbonus (+10 %, mind. +75 €/Monat).

Tab „Teilzeit in Elternzeit"

Geben Sie Ihr Brutto-Monatsgehalt und die geplanten Wochenstunden in der Elternzeit ein. Der Rechner berechnet Ihr ElterngeldPlus (max. 900 €/Monat, läuft doppelt so lang), das Teilzeit-Nettoeinkommen und prüft, ob Sie Anspruch auf den Partnerschaftsbonus haben (beide Partner 24–32 h/Woche = +4 Monate ElterngeldPlus je Elternteil).

Die Formeln (BEEG 2026)

§ 2 BEEG — Basiselterngeld:
Elterngeld = Ø Nettoeinkommen der letzten 12 Monate × Ersatzrate
Ersatzrate: 65 % (Standardfall) bis 67 % (bei niedrigem Einkommen, Geschwister)
Minimum: 300 €/Monat · Maximum: 1.800 €/Monat
Bezugsdauer: max. 14 Monate (davon je Elternteil mind. 2, max. 12 Monate)

§ 4 BEEG — ElterngeldPlus:
ElterngeldPlus = ½ × Basiselterngeld · Minimum: 150 €/Monat · Maximum: 900 €/Monat
Laufzeit: 2 ElterngeldPlus-Monate = 1 Basiselterngeld-Monat
Ermöglicht Teilzeit bei gleichzeitigem Elterngeldbezug

§ 4b BEEG — Partnerschaftsbonus:
+4 ElterngeldPlus-Monate je Elternteil, wenn beide gleichzeitig 24–32 h/Woche arbeiten

§ 2a BEEG — Geschwisterbonus:
+10 % Elterngeld (mind. +75 €/Monat), wenn Geschwister unter 3 J. (2 Kinder) oder unter 6 J. (3+ Kinder)

Einkommensgrenze (§ 1 Abs. 8 BEEG, ab 01.04.2025):
175.000 € gemeinsames Jahreseinkommen für Paare und Alleinerziehende → kein Elterngeldanspruch

Das Elterngeld wird auf Basis des steuerlichen Einkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt (bzw. dem Mutterschutzbeginn) berechnet. Monate mit Mutterschaftsgeld, ALG I oder Krankengeld werden ausgeschlossen. Dieser Rechner verwendet eine vereinfachte Netto-Näherung — für die genaue Berechnung wenden Sie sich an die zuständige Elterngeldstelle.

Beispiel

Anna & Thomas — gemeinsame Elternzeitplanung

Anna (3.800 € brutto) und Thomas (4.500 € brutto) bekommen im Mai 2026 ihr erstes Kind. Sie möchten die Elternzeit optimal aufteilen und den Partnerschaftsbonus nutzen.

Annas Basiselterngeld≈ 1.606 €/Monat
Thomas' Basiselterngeld≈ 1.800 €/Monat (Maximum)
Optimale AufteilungAnna 2 Mo. + Thomas 12 Mo.
Elterngeld gesamt≈ 24.812 €
Antragsfrist (Anna)7 Wochen vor Beginn
KündigungsschutzAb Anmeldung (frühestens 8 Wo. vorher)
Partnerschaftsbonus (beide 28h)+4 Mo. × ≈ 803 € = +3.212 € je Elternteil
Gesamt mit Partnerschaftsbonus≈ 31.236 €

Thomas nutzte den Optimierungs-Tab, um festzustellen, dass er als Besserverdiener mehr Monate nehmen sollte. Mit dem Partnerschaftsbonus erhalten beide je 4 extra ElterngeldPlus-Monate, weil sie gleichzeitig je 28 h/Woche arbeiten.

Häufige Fragen

Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind (§ 15 BEEG). Die Elternzeit kann auf bis zu 3 Abschnitte aufgeteilt werden. Bis zu 24 Monate können mit Zustimmung des Arbeitgebers zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden — für diesen Teil gilt eine Antragsfrist von 13 Wochen. Die Elternzeit endet spätestens mit Vollendung des 8. Lebensjahres.
Bei Elternzeit innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Kindes beträgt die Anmeldefrist 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn. Bei Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag sind es 13 Wochen. Wird die Frist versäumt, kann der Arbeitgeber den Beginn der Elternzeit auf den nächstmöglichen Termin verschieben. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und Beginn sowie Ende der Elternzeit benennen.
Nein. Der Kündigungsschutz (§ 18 BEEG) beginnt ab der Anmeldung der Elternzeit, frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit (bzw. 14 Wochen bei Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag). Er gilt bis zum Ende der Elternzeit. Eine Kündigung ist nur in absoluten Ausnahmefällen mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde möglich.
ElterngeldPlus (§ 4 BEEG) ist die halbe Höhe des Basiselterngelds (max. 900 €/Monat), läuft aber doppelt so lang: 1 Basiselterngeld-Monat = 2 ElterngeldPlus-Monate. Es lohnt sich besonders, wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, weil Sie so Einkommen + ElterngeldPlus kombinieren können. In Kombination mit dem Partnerschaftsbonus (4 Bonusmonate je Elternteil) maximieren Sie die Gesamtleistung erheblich.
Sie dürfen während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten (gilt für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren sind; für ältere Kinder lag die Grenze bei 30 h/Woche). Der Durchschnitt im Monat zählt. Wenn Sie bereits vor der Elternzeit max. 32 h/Woche in Teilzeit gearbeitet haben, können Sie diese ohne Zustimmung des Arbeitgebers fortsetzen. Für neue Teilzeitvereinbarungen gilt: Der Arbeitgeber kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

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