Elternzeitrechner 2026 — Elternzeit & Partnerschaftsbonus
Elternzeit-Fristen, Elterngeld-Aufteilung und ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus berechnen. Alle BEEG-Regelungen 2026.
So funktioniert der Rechner
Tab „Elternzeit planen"
Geben Sie das Geburtsdatum (oder den voraussichtlichen Geburtstermin) und den gewünschten Elternteil ein. Wählen Sie die Dauer der Elternzeit in Monaten — der Rechner berechnet automatisch Beginn und Ende, die Antragsfrist (7 Wochen vor Beginn) und den Start des Kündigungsschutzes (ab Anmeldung, frühestens 8 Wochen vor Beginn). Unter „Weitere Optionen" können Sie auch späte Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag mit separaten Fristen (13 Wochen) planen.
Tab „Aufteilung optimieren"
Geben Sie das Brutto-Monatsgehalt beider Partner ein. Der Rechner ermittelt das Basiselterngeld für beide und zeigt, wie sich verschiedene Aufteilungen auswirken. Dabei wird die Partnermonate-Regel (mind. 2 Monate je Elternteil) und die 14-Monate-Obergrenze geprüft. Optional: Geschwisterbonus (+10 %, mind. +75 €/Monat).
Tab „Teilzeit in Elternzeit"
Geben Sie Ihr Brutto-Monatsgehalt und die geplanten Wochenstunden in der Elternzeit ein. Der Rechner berechnet Ihr ElterngeldPlus (max. 900 €/Monat, läuft doppelt so lang), das Teilzeit-Nettoeinkommen und prüft, ob Sie Anspruch auf den Partnerschaftsbonus haben (beide Partner 24–32 h/Woche = +4 Monate ElterngeldPlus je Elternteil).
Die Formeln (BEEG 2026)
Elterngeld = Ø Nettoeinkommen der letzten 12 Monate × Ersatzrate
Ersatzrate: 65 % (Standardfall) bis 67 % (bei niedrigem Einkommen, Geschwister)
Minimum: 300 €/Monat · Maximum: 1.800 €/Monat
Bezugsdauer: max. 14 Monate (davon je Elternteil mind. 2, max. 12 Monate)
§ 4 BEEG — ElterngeldPlus:
ElterngeldPlus = ½ × Basiselterngeld · Minimum: 150 €/Monat · Maximum: 900 €/Monat
Laufzeit: 2 ElterngeldPlus-Monate = 1 Basiselterngeld-Monat
Ermöglicht Teilzeit bei gleichzeitigem Elterngeldbezug
§ 4b BEEG — Partnerschaftsbonus:
+4 ElterngeldPlus-Monate je Elternteil, wenn beide gleichzeitig 24–32 h/Woche arbeiten
§ 2a BEEG — Geschwisterbonus:
+10 % Elterngeld (mind. +75 €/Monat), wenn Geschwister unter 3 J. (2 Kinder) oder unter 6 J. (3+ Kinder)
Einkommensgrenze (§ 1 Abs. 8 BEEG, ab 01.04.2025):
175.000 € gemeinsames Jahreseinkommen für Paare und Alleinerziehende → kein Elterngeldanspruch
Das Elterngeld wird auf Basis des steuerlichen Einkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt (bzw. dem Mutterschutzbeginn) berechnet. Monate mit Mutterschaftsgeld, ALG I oder Krankengeld werden ausgeschlossen. Dieser Rechner verwendet eine vereinfachte Netto-Näherung — für die genaue Berechnung wenden Sie sich an die zuständige Elterngeldstelle.
Beispiel
Anna & Thomas — gemeinsame Elternzeitplanung
Anna (3.800 € brutto) und Thomas (4.500 € brutto) bekommen im Mai 2026 ihr erstes Kind. Sie möchten die Elternzeit optimal aufteilen und den Partnerschaftsbonus nutzen.
Thomas nutzte den Optimierungs-Tab, um festzustellen, dass er als Besserverdiener mehr Monate nehmen sollte. Mit dem Partnerschaftsbonus erhalten beide je 4 extra ElterngeldPlus-Monate, weil sie gleichzeitig je 28 h/Woche arbeiten.