Betriebliche Altersvorsorge Rechner 2026
Nettoaufwand der Entgeltumwandlung berechnen, Rentenhöhe projizieren und bAV mit ETF-Sparplan vergleichen — mit aktuellen Steuerwerten 2026 und Pflicht-AG-Zuschuss 15 %.
bAV 2026 · §3 Nr. 63 EStG · §32a EStG 2026 · BBG RV 101.400 € · Steuerfreier Höchstbetrag 8.112 €/Jahr · Vereinfachte Berechnung, kein Rechtsanspruch
So funktioniert der Rechner
Tab „Nettoaufwand berechnen"
Geben Sie Ihr Bruttogehalt, den gewünschten Umwandlungsbetrag und Ihre Steuerklasse ein. Der Rechner berechnet die genaue Steuerersparnis nach §32a EStG 2026 und die SV-Ersparnis (bis zur SV-freien Grenze von 338 €/Monat). Das Ergebnis: Obwohl Sie 200 € brutto einzahlen, kostet Sie das netto oft nur 80–120 € — der Hebel durch Steuer-, SV-Vorteil und AG-Zuschuss ist erheblich.
Tab „Rentenhöhe projizieren"
Auf Basis Ihrer monatlichen Einzahlung (AN + AG-Zuschuss), der Restlaufzeit bis zur Rente und einer geschätzten Rendite wird das Kapital bei Rentenbeginn berechnet. Die projizierte Monatsrente ergibt sich aus dem Kapital geteilt durch 300 Monate (25 Jahre Verrentungsfaktor), abzüglich Steuern und KV/PV-Beiträgen in der Rentenphase.
Tab „bAV vs. ETF-Sparplan"
Derselbe Bruttobetrag wird über beide Wege investiert: bei der bAV steuer- und SV-frei + AG-Zuschuss, beim ETF aus dem verbleibenden Nettoaufwand mit historisch höherer Rendite. Am Ende wird das Netto-Kapital nach allen Abzügen verglichen — inklusive Abgeltungssteuer mit 30 % Teilfreistellung beim ETF und voller Einkommensteuer + KV/PV bei der bAV.
Die wichtigsten bAV-Grenzwerte 2026
8 % × BBG RV 2026 (101.400 €) = 8.112 € / Jahr = 676 € / Monat
Sozialversicherungsfreier Höchstbetrag:
4 % × BBG RV 2026 = 4.056 € / Jahr = 338 € / Monat
(Beitragsfreiheit in KV, PV, RV, AV auf diesen Anteil)
Pflicht-AG-Zuschuss (seit 2022, Neuzusagen ab 2019):
Mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts
Gilt für Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds
SV-Sätze 2026 (Arbeitnehmer-Anteil):
KV 8,75 % + PV 1,8 % + RV 9,3 % + AV 1,3 % = ca. 21,15 %
§32a EStG 2026 — Steuerzonen:
Grundfreibetrag: 12.348 € · Zone 2 bis 17.799 € · Zone 3 bis 69.878 € (42 %) · Zone 4 bis 277.825 € · Reichensteuer: 45 %
Rechenbeispiel: Angestellter mit 4.000 € Brutto
Thomas M. — Steuerklasse I, 200 € Entgeltumwandlung
Thomas verdient 4.000 € brutto monatlich (Steuerklasse I) und möchte 200 € monatlich in die bAV investieren. Der Arbeitgeber zahlt den Pflicht-Zuschuss von 15 %.
Thomas investiert 200 € brutto, zahlt aber netto nur ca. 98 € — und in seine bAV fließen 230 € (inklusive AG-Zuschuss). Über 30 Jahre bei 3 % Rendite ergibt das ein Kapital von ca. 135.000 € oder eine Brutto-Monatsrente von ca. 450 €.
bAV vs. ETF-Sparplan — Wann was besser ist
Die Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab:
- bAV lohnt sich besonders: Hoher AG-Zuschuss (20 %+), hohe Steuerklasse (I/III mit viel Grenzsteuer), lange Laufzeit, Angestellter mit stabilem Job
- ETF-Sparplan bevorzugen wenn: AG zahlt nur das Pflichtminimum (15 %), niedrige Steuerbelastung heute, Rendite-orientierte Versorgung gewünscht, hohe Flexibilität bei Entnahme wichtig
- Kombination: Bis zum SV-freien Betrag (338 €/Monat) in die bAV + darüber hinaus in den ETF ist oft die optimale Strategie
- Steuereffekt: Wer im Rentenalter einen niedrigen Steuersatz hat (15–20 %), profitiert doppelt — günstig angespart, günstig entnommen