Abfindungsrechner 2026
Netto-Abfindung berechnen — Fünftelregelung (§34 EStG), Steuerersparnis und Optimierungsoptionen.
So funktioniert der Rechner
Tab „Netto-Abfindung"
Geben Sie Ihre Abfindung, Ihr Jahresbrutto und Steuerklasse ein. Der Rechner berechnet Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE), die Einkommensteuer ohne und mit Fünftelregelung, den Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Das Ergebnis zeigt Ihre Netto-Abfindung und die Ersparnis durch die Fünftelregelung. Wichtig: Abfindungen haben keine Sozialversicherungsbeiträge.
Tab „Fünftelregelung erklärt"
Verstehen Sie Schritt für Schritt, wie die Fünftelregelung nach §34 EStG funktioniert. Der Rechner zeigt alle sechs Rechenschritte mit Ihren konkreten Zahlen — von der zvE-Ermittlung bis zur Endsteuer. So sehen Sie genau, warum die Fünftelregelung die Progressionswirkung abmildert.
Tab „Optimierung"
Vergleichen Sie zwei legale Steueroptimierungsstrategien: Rürup-Einzahlung (reduziert zvE → senkt Steuersatz) und Zufluss im Januar (niedrigeres Gesamteinkommen im Folgejahr). Der Rechner zeigt Ihre Ersparnis pro Strategie in Euro.
Die Formeln
zvE = Jahresbrutto − Werbungskosten-Pauschale (1.230 €) − Sonderausgaben-Pauschale (36 €) − Vorsorgeaufwendungen
Ohne Fünftelregelung:
Steuer auf Abfindung = ESt(zvE + Abfindung) − ESt(zvE)
Mit Fünftelregelung (§34 EStG):
Steuer auf Abfindung = [ESt(zvE + Abfindung/5) − ESt(zvE)] × 5
§32a EStG 2026 — Einkommensteuertarif:
Zone 1 (≤ 12.348 €): 0 €
Zone 2 (12.349–17.799 €): (914,51·y + 1.400)·y — y = (zvE−12.348)/10.000
Zone 3 (17.800–69.878 €): (173,10·z + 2.397)·z + 1.034,87 — z = (zvE−17.799)/10.000
Zone 4 (69.879–277.825 €): 0,42·x − 11.135,63
Zone 5 (> 277.825 €): 0,45·x − 19.470,38
Solidaritätszuschlag:
5,5 % der ESt, Freigrenze 20.350 €, Milderungszone darüber
Regelabfindung (Richtwert, kein Rechtsanspruch!):
0,5 × Bruttomonatslohn × Betriebsjahre
Beispiel
Michael — 10 Jahre Betriebszugehörigkeit, Abfindung 25.000 €
Michael (44, ledig, Steuerklasse I) wird nach 10 Jahren betriebsbedingt entlassen. Sein Monatsgehalt beträgt 5.000 €, also 60.000 € Jahresbrutto. Die Regelabfindung nach §1a KSchG: 0,5 × 5.000 € × 10 Jahre = 25.000 €. Die Abfindung fließt im Dezember zu.
Steuer auf Abfindung — ohne Fünftelregelung:
Steuer auf Abfindung — mit Fünftelregelung:
Michael erhält also 16.960 € netto statt 15.042 € — dank der Fünftelregelung spart er fast 1.918 €. Da sein Arbeitgeber seit 2025 keinen Lohnsteuerabzug nach FR vornimmt, bekommt Michael zunächst nur 15.042 € ausgezahlt und erhält die Differenz von ~1.918 € nach seiner Steuererklärung zurück.