Unterhaltsrechner 2026
Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 berechnen — alle 15 Einkommensgruppen, Selbstbehalt-Prüfung und Unterhalt für volljährige Kinder.
Düsseldorfer Tabelle 2026 (gültig ab 01.01.2026) · Kindergeld 259 € · Selbstbehalt erwerbstätig 1.450 € · Vereinfachte Berechnung, kein Rechtsanspruch
So funktioniert der Rechner
Tab „Kindesunterhalt berechnen"
Geben Sie Ihr bereinigtes Nettoeinkommen, das Alter des Kindes (Altersstufe) und die Anzahl der Unterhaltsberechtigten ein. Der Rechner ermittelt die zutreffende Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle 2026, liest den Tabellenbetrag aus und zieht das halbe Kindergeld (129,50 €) ab. Das Ergebnis ist der monatliche Zahlbetrag. Die relevante Tabellenzeile wird in der vollständigen Tabelle hervorgehoben.
Tab „Selbstbehalt-Prüfung"
Der Rechner prüft, ob nach Abzug der Unterhaltszahlungen der gesetzliche Selbstbehalt verbleibt. Wird er unterschritten, liegt ein Mangelfall vor: Der Unterhalt muss anteilig auf die verfügbare Masse gekürzt werden. Der Rechner zeigt die maximal leistbare Zahlung und empfiehlt einen Abänderungsantrag.
Tab „Volljährige Kinder"
Bei volljährigen Kindern haften beide Elternteile anteilig nach § 1606 Abs. 3 BGB. Der Rechner ermittelt den Gesamtbedarf aus der Düsseldorfer Tabelle (Altersstufe ab 18), zieht das volle Kindergeld (259 €) ab und verteilt die Haftung proportional zum verfügbaren Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts von 1.750 €.
Düsseldorfer Tabelle 2026 — Formel und Systematik
Zahlbetrag = Tabellenbetrag − volles Kindergeld (volljährig)
Kindergeld 2026: 259 € / Monat pro Kind (ab 01.01.2026, +4 € gegenüber 2025)
½ Kindergeld: 129,50 € (Abzug bei minderjährigen Kindern)
Mindestunterhalt 2026 (Einkommensgruppe 1, bis 2.100 € netto):
0–5 Jahre: 486 € · 6–11 Jahre: 558 € · 12–17 Jahre: 653 € · ab 18 Jahre: 698 €
Einkommensgruppen: 15 Gruppen von bis 2.100 € bis 11.200 € Nettoeinkommen
Gruppen 1–5: Erhöhung je +5 % des Mindestunterhalts
Gruppen 6–15: Erhöhung je +8 % des Mindestunterhalts
Herabstufung bei mehr als 2 Unterhaltsberechtigten:
3 Berechtigte: −1 Gruppe · 4 Berechtigte: −2 Gruppen · 5+: −3 Gruppen
Selbstbehalt 2026 (unverändert gegenüber 2025):
Erwerbstätig (minderjährige Kinder): 1.450 € / Monat
Nicht erwerbstätig (minderjährige Kinder): 1.200 € / Monat
Gegenüber volljährigen Kindern: 1.750 € / Monat
Rechenbeispiel: Familie Schneider
Vater zahlt Unterhalt für 2 Kinder (8 und 14 Jahre)
Herr Schneider verdient bereinigt 3.500 € netto / Monat. Er unterhält 2 minderjährige Kinder: Anna (8 Jahre, 2. Altersstufe) und Ben (14 Jahre, 3. Altersstufe). Regelfall: 2 Unterhaltsberechtigte → keine Herabstufung.
Selbstbehalt-Prüfung: Nach Zahlung von 1.195 € verbleiben Herrn Schneider 2.305 € — deutlich über dem Selbstbehalt von 1.450 € (erwerbstätig). Kein Mangelfall.
Bereinigtes Nettoeinkommen — was gehört dazu?
Das bereinigte Nettoeinkommen ist nicht identisch mit dem Nettolohn auf der Gehaltsabrechnung. Es wird wie folgt ermittelt:
- Ausgangspunkt: Nettoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (nach Steuern und Sozialabgaben)
- Hinzuzurechnen: Steuererstattungen, Mieteinnahmen (nach Werbungskosten), Kapitaleinkünfte, Weihnachts- und Urlaubsgeld (anteilig)
- Abzuziehen: Berufsbedingte Fahrtkosten (mind. 5 %), Gewerkschaftsbeiträge, private Altersvorsorge (ggf.), tatsächliche Schulden mit Tilgungsleistungen
- Erwerbstätigenbonus: Vom bereinigten Einkommen werden pauschal 1/7 abgezogen, um den Anreiz zur Erwerbstätigkeit zu erhalten (sog. Erwerbstätigenbonus). Der Rechner geht davon aus, dass Sie bereits das bereinigte Einkommen nach diesem Abzug eingeben.