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Steuerklassenrechner 2026

Steuerklassen für Ehepaare vergleichen — SK 3/5, 4/4 und 4+Faktor. Monatliches Netto, Jahresausgleich, Elterngeld und individuelle Empfehlung.

Monatliches Bruttogehalt von Partner 1
Monatliches Bruttogehalt von Partner 2 (0 € = kein Einkommen)
Anzahl Kinder beeinflusst Kinderfreibetrag und ALG-I-Satz

§32a EStG 2026 · SV-Beitragssätze 2026 · §39f EStG (Faktor) · Vereinfachte Berechnung, kein Rechtsanspruch · Keine Steuerberatung

So funktioniert der Rechner

Tab „Steuerklassenvergleich"

Geben Sie das monatliche Bruttogehalt beider Partner sowie Kinderzahl und Kirchensteuer ein. Der Rechner berechnet für alle vier Kombinationen (SK 3/5, SK 5/3, SK 4/4, SK 4+Faktor) die monatliche Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag, die Sozialversicherungsbeiträge und das Netto. In der Detailtabelle sehen Sie alle Werte auf einen Blick. Außerdem wird die Jahresendabrechnung (Erstattung oder Nachzahlung) berechnet, da SK 3/5 immer zur Pflichtveranlagung führt.

Tab „Lohnersatzleistungen"

Dieser Tab zeigt, wie stark die Steuerklasse das Arbeitslosengeld I, das Elterngeld, das Kurzarbeitergeld und das Krankengeld beeinflusst. Der entscheidende Zusammenhang: Alle vier Leistungen basieren auf dem Nettolohn — und der ist in SK 5 erheblich niedriger als in SK 3. Wer in SK 5 ist und Elternzeit plant oder seinen Job verliert, bekommt spürbar weniger.

Tab „Wechsel-Empfehlung"

Basierend auf Ihrem Einkommensprofil, der Kinderzahl und den monatlichen Netto-Ergebnissen erhalten Sie eine klare, begründete Empfehlung. Der Rechner berücksichtigt das Einkommensverhältnis, die Konsequenzen für Lohnersatzleistungen und den Aufwand beim Jahresausgleich.

Steuerklassen für Ehepaare — Übersicht 2026

Steuerklasse 3 (§38b Abs. 1 Nr. 3 EStG)
Grundfreibetrag: 24.696 € (doppelter GFB) · Kinderfreibetrag: nicht auf Lohnsteuerkarte
Für: Partner mit höherem Einkommen · Lohnsteuer: sehr niedrig
Pflicht: Zusammen mit SK 5 → Pflichtveranlagung §46 Abs. 2 Nr. 3a EStG

Steuerklasse 5 (§38b Abs. 1 Nr. 5 EStG)
Grundfreibetrag: 0 € · Keine Werbungskostenpauschale angerechnet
Für: Partner mit niedrigerem Einkommen · Lohnsteuer: sehr hoch
Berechnung: Verdoppelungsmethode §39b Abs. 2 EStG

Steuerklasse 4 (§38b Abs. 1 Nr. 4 EStG)
Grundfreibetrag: 12.348 € (normaler GFB) · Wie Ledigenveranlagung
Für: Beide Partner, wenn ähnliche Einkommen · Lohnsteuer: moderat

Steuerklasse 4 mit Faktor (§39f EStG)
Faktor = ESt(Splitting) ÷ [ESt(SK4_P1) + ESt(SK4_P2)]
Lohnsteuer P1 = LSt(SK4_P1) × Faktor · Lohnsteuer P2 = LSt(SK4_P2) × Faktor
Ergebnis: Steuerlich exakt — kein Pflichtveranlagungsrisiko, keine Nachzahlung

Jahressteuer (immer gleich bei Zusammenveranlagung):
Die tatsächliche Einkommensteuer beim Jahresausgleich ist unabhängig von der Steuerklasse —
Zusammenveranlagung (Splittingverfahren) gilt immer. Die Steuerklasse bestimmt nur die monatlichen Vorauszahlungen.

Beispiel: Familie Schmidt — SK 3/5 vs. SK 4+Faktor

Ehepaar Schmidt — P1: 4.500 € brutto, P2: 2.500 € brutto, keine Kinder

Beide Partner sind gesetzlich krankenversichert, kein Kirchenmitglied. Wie verteilt sich die Lohnsteuer auf die verschiedenen Steuerklassen?

SK 3/5: Netto P1 (SK 3)ca. 3.020 €/Monat
SK 3/5: Netto P2 (SK 5)ca. 1.630 €/Monat
SK 3/5: Haushaltsnettoca. 4.650 €/Monat
SK 4/4: Netto P1ca. 2.820 €/Monat
SK 4/4: Netto P2ca. 1.800 €/Monat
SK 4/4: Haushaltsnettoca. 4.620 €/Monat

Jahresausgleich SK 3/5: Da P1 in SK 3 zu wenig Lohnsteuer zahlt (nur GFB wird angerechnet, nicht der gesamte Splittingvorteil), entsteht oft eine Nachzahlung von 500–2.000 € beim Jahresausgleich. SK 4+Faktor vermeidet dies vollständig.

Elterngeld-Szenario: Wenn P2 (SK 5) in Elternzeit geht, basiert das Elterngeld auf dem niedrigeren SK-5-Netto. Das macht einen Unterschied von oft 200–400 € pro Monat weniger Elterngeld. Empfehlung: 7 Monate vor Geburt in SK 3 wechseln.

Steuerklasse und Lohnersatzleistungen

Die wichtigste, oft übersehene Auswirkung der Steuerklassenwahl betrifft die Lohnersatzleistungen. Alle folgenden Leistungen basieren auf dem pauschalierten Nettoentgelt, das wiederum von der Steuerklasse abhängt:

Praxis-Tipp: Wer als SK-5-Inhaber plant, in absehbarer Zeit Elterngeld oder ALG I zu beantragen, sollte mindestens 7–12 Monate vor dem Ereignis die Steuerklasse zu SK 3 oder SK 4+Faktor wechseln. Der Wechsel ist seit 2020 mehrfach pro Jahr möglich.

Häufige Fragen

SK 3/5 bringt monatlich mehr Netto, wenn das Einkommensgefälle groß ist, führt aber zur Pflichtveranlagung und oft zu einer Steuernachzahlung beim Jahresausgleich. SK 4+Faktor (§39f EStG) berechnet einen individuellen Faktor, der die tatsächliche Splittingsteuer bereits monatlich korrekt auf beide Partner verteilt. Ergebnis: keine Pflichtveranlagung, keine Nachzahlung, und beide Partner haben ein faireres Netto. SK 4+Faktor ist die steuerlich präziseste Variante.
SK 3/5 lohnt sich, wenn das Einkommensverhältnis stark ungleich ist (mindestens 60:40 — Partner 1 verdient deutlich mehr als Partner 2). Dann bringt SK 3 dem Hauptverdiener signifikant mehr Netto. Aber: Der SK-5-Partner zahlt sehr viel Lohnsteuer und bekommt bei ALG I, Elterngeld und Krankengeld weniger. Außerdem muss das Paar jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen (Pflichtveranlagung). Bei ähnlichen Einkommen ist SK 4+Faktor fast immer besser.
Seit dem Jahressteuergesetz 2020 ist ein Steuerklassenwechsel mehrfach im Jahr möglich. Der Antrag wird beim zuständigen Finanzamt gestellt — am einfachsten über das ELSTER-Portal (elster.de). Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat nach Antragstellung. Bei SK 4+Faktor muss der Faktor zusätzlich beantragt werden (Formular "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung"). Der Faktor wird für das jeweilige Kalenderjahr festgelegt und muss bei Einkommensänderungen neu beantragt werden.
Bei SK 3/5 besteht Pflichtveranlagung nach §46 Abs. 2 Nr. 3a EStG. Die Steuererklärung muss bis spätestens 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden (mit Steuerberater bis 28. Februar übernächstes Jahr). Wird sie nicht eingereicht, kann das Finanzamt die Steuererklärung anfordern und im Extremfall schätzen. Säumniszuschläge und Zinsen können anfallen. Es gibt keine Möglichkeit, der Pflichtveranlagung bei SK 3/5 zu entgehen — außer durch Wechsel in SK 4/4 oder SK 4+Faktor.
Nein. Die Steuerklasse bestimmt nur die monatlichen Lohnsteuer-Vorauszahlungen. Die tatsächliche Einkommensteuer bei der Zusammenveranlagung (Splitting) ist für alle Steuerklassenkombinationen identisch. Beim Jahresausgleich werden zu viel gezahlte Beträge erstattet oder zu wenig gezahlte Beträge nachgefordert. SK 4+Faktor ist so konstruiert, dass monatlich exakt die richtige Steuer einbehalten wird — es gibt also weder Erstattung noch Nachzahlung.

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