Steuererstattungsrechner 2026
Steuererstattung schnell schätzen — Homeoffice-Pauschale, Entfernungspauschale 0,38 €/km ab km 1, haushaltsnahe Dienstleistungen und mehr. §32a EStG 2026.
Steuerjahr 2026 · §32a EStG 2026 · Homeoffice 6 €/Tag, max. 210 Tage · Entfernungspauschale 0,38 €/km ab km 1 · Vereinfachte Schätzung, kein Rechtsanspruch
So funktioniert der Rechner
Tab „Schnellcheck"
Geben Sie Ihr Jahresbrutto, die Steuerklasse, die Entfernung zur Arbeit, die Anzahl der Arbeitstage und Homeoffice-Tage sowie Ihre Spenden ein. Der Rechner berechnet Pendlerpauschale (0,38 €/km × einfache km × Pendelttage) und Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr), vergleicht dies mit der tatsächlich gezahlten Lohnsteuer nach §32a EStG 2026 und schätzt Ihre Erstattung.
Tab „Detailberechnung"
Erfassen Sie alle relevanten Abzugspositionen: Werbungskosten (Pendeln, Homeoffice, Arbeitsmittel, Fortbildung, Gewerkschaft), Steuerermäßigungen nach §35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen 20 % max. 4.000 €, Handwerkerleistungen 20 % max. 1.200 €) und Sonderausgaben (Spenden, Kirchensteuer). Der Rechner zeigt die vollständige Steuerberechnung mit allen Einzelpositionen.
Tab „Pflicht oder freiwillig?"
Der Rechner prüft anhand von 4 Schlüsselkriterien, ob für Sie eine Pflichtveranlagung besteht oder ob Sie die Steuererklärung freiwillig abgeben können. Bei freiwilliger Abgabe haben Sie bis zu 4 Jahre Zeit — für 2025 also bis 31. Dezember 2029.
Wichtige Pauschalen und Freibeträge 2026
6 € pro Homeoffice-Tag × max. 210 Tage = max. 1.260 € / Jahr
Kein gesondertes Arbeitszimmer erforderlich. Gilt auch neben Pendlerpauschale (für Bürotage).
Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) 2026
0,38 € × einfache Entfernung in km × Anzahl Arbeitstage (ohne HO-Tage)
Neu ab 2026: einheitlich 0,38 €/km bereits ab dem ersten Kilometer
Bis 2025: 0,30 €/km bis km 20, erst ab km 21 galt der erhöhte Satz.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale)
1.230 € / Jahr — wird automatisch angesetzt, wenn tatsächliche WK darunter liegen
Sonderausgaben-Pauschbetrag
36 € (ledig) / 72 € (verheiratet, Zusammenveranlagung)
Grundfreibetrag 2026 (§32a EStG)
12.348 € — Einkommen bis zu diesem Betrag ist steuerfrei
Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a EStG)
20 % der Lohnkosten, max. 4.000 € Steuerermäßigung / Jahr
(Reinigung, Gartenpflege, Pflege, Kinderbetreuung im Haushalt)
Handwerkerleistungen (§35a EStG)
20 % der Lohnkosten, max. 1.200 € Steuerermäßigung / Jahr
(Renovierung, Reparatur, Modernisierung in der eigenen Wohnung)
Rechenbeispiel: Arbeitnehmer mit Homeoffice und Pendeln
Thomas, 35 Jahre — Steuerklasse I, München
Thomas verdient 52.000 € brutto, pendelt 30 km zur Arbeit an 160 Tagen und arbeitet 60 Tage im Homeoffice. Er hat 800 € Arbeitsmittel angeschafft und zahlt einem Reinigungsservice 2.400 € / Jahr (Lohnkosten).
Die Steuerermäßigung nach §35a wirkt besonders kraftvoll, weil sie direkt von der Steuerschuld abgezogen wird — nicht nur vom Einkommen. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % würde ein Werbungskostenabzug von 480 € „nur" 168 € sparen, während §35a direkt 480 € erstattet.
§32a EStG 2026 — Tarifzonen im Überblick
Zone 2 (12.349 – 17.799 €): Progressiver Einstieg — ca. 14–24 %
Zone 3 (17.800 – 69.878 €): Progressiver Mitteltarif — ca. 24–42 %
Zone 4 (69.879 – 277.825 €): 42 % Proportionaltarif (Spitzensteuersatz)
Zone 5 (ab 277.826 €): 45 % (Reichensteuer)
Solidaritätszuschlag 2026: Freigrenze 20.350 € ESt → für die meisten Arbeitnehmer entfällt Soli vollständig
Kirchensteuer: 9 % der ESt (8 % in Bayern und Baden-Württemberg)
Häufige Fragen
Steuerermäßigungen nach §35a EStG (haushaltsnahe DL, Handwerker) werden dagegen direkt von der berechneten Steuerschuld abgezogen — unabhängig vom Steuersatz. 480 € §35a-Ermäßigung spart immer 480 € Steuer. Das macht §35a-Positionen besonders wertvoll.
Freiwillige Abgabe: Sie haben 4 Jahre Zeit — die Erklärung für 2025 kann also noch bis zum 31. Dezember 2029 eingereicht werden.