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Steuererstattungsrechner 2026

Steuererstattung schnell schätzen — Homeoffice-Pauschale, Entfernungspauschale 0,38 €/km ab km 1, haushaltsnahe Dienstleistungen und mehr. §32a EStG 2026.

Ihr Bruttojahresgehalt laut Arbeitsvertrag oder Lohnsteuerbescheinigung
Steuerklasse aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
km
Kürzeste Straßenverbindung — nur einfache Strecke, 0,38 €/km ab km 1 (2026)
Tage
Typisch: ca. 220 Tage (ohne Urlaub, Krankheit, Feiertage)
Tage
6 €/Tag, max. 210 Tage = max. 1.260 €/Jahr (2026, unverändert)
Spenden an gemeinnützige Organisationen — Quittung aufbewahren
Kirchensteuer ist als Sonderausgabe absetzbar und wird bei der Erstattung berücksichtigt

Steuerjahr 2026 · §32a EStG 2026 · Homeoffice 6 €/Tag, max. 210 Tage · Entfernungspauschale 0,38 €/km ab km 1 · Vereinfachte Schätzung, kein Rechtsanspruch

So funktioniert der Rechner

Tab „Schnellcheck"

Geben Sie Ihr Jahresbrutto, die Steuerklasse, die Entfernung zur Arbeit, die Anzahl der Arbeitstage und Homeoffice-Tage sowie Ihre Spenden ein. Der Rechner berechnet Pendlerpauschale (0,38 €/km × einfache km × Pendelttage) und Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr), vergleicht dies mit der tatsächlich gezahlten Lohnsteuer nach §32a EStG 2026 und schätzt Ihre Erstattung.

Tab „Detailberechnung"

Erfassen Sie alle relevanten Abzugspositionen: Werbungskosten (Pendeln, Homeoffice, Arbeitsmittel, Fortbildung, Gewerkschaft), Steuerermäßigungen nach §35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen 20 % max. 4.000 €, Handwerkerleistungen 20 % max. 1.200 €) und Sonderausgaben (Spenden, Kirchensteuer). Der Rechner zeigt die vollständige Steuerberechnung mit allen Einzelpositionen.

Tab „Pflicht oder freiwillig?"

Der Rechner prüft anhand von 4 Schlüsselkriterien, ob für Sie eine Pflichtveranlagung besteht oder ob Sie die Steuererklärung freiwillig abgeben können. Bei freiwilliger Abgabe haben Sie bis zu 4 Jahre Zeit — für 2025 also bis 31. Dezember 2029.

Wichtige Pauschalen und Freibeträge 2026

Homeoffice-Pauschale 2026
6 € pro Homeoffice-Tag × max. 210 Tage = max. 1.260 € / Jahr
Kein gesondertes Arbeitszimmer erforderlich. Gilt auch neben Pendlerpauschale (für Bürotage).

Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) 2026
0,38 € × einfache Entfernung in km × Anzahl Arbeitstage (ohne HO-Tage)
Neu ab 2026: einheitlich 0,38 €/km bereits ab dem ersten Kilometer
Bis 2025: 0,30 €/km bis km 20, erst ab km 21 galt der erhöhte Satz.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale)
1.230 € / Jahr — wird automatisch angesetzt, wenn tatsächliche WK darunter liegen

Sonderausgaben-Pauschbetrag
36 € (ledig) / 72 € (verheiratet, Zusammenveranlagung)

Grundfreibetrag 2026 (§32a EStG)
12.348 € — Einkommen bis zu diesem Betrag ist steuerfrei

Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a EStG)
20 % der Lohnkosten, max. 4.000 € Steuerermäßigung / Jahr
(Reinigung, Gartenpflege, Pflege, Kinderbetreuung im Haushalt)

Handwerkerleistungen (§35a EStG)
20 % der Lohnkosten, max. 1.200 € Steuerermäßigung / Jahr
(Renovierung, Reparatur, Modernisierung in der eigenen Wohnung)

Rechenbeispiel: Arbeitnehmer mit Homeoffice und Pendeln

Thomas, 35 Jahre — Steuerklasse I, München

Thomas verdient 52.000 € brutto, pendelt 30 km zur Arbeit an 160 Tagen und arbeitet 60 Tage im Homeoffice. Er hat 800 € Arbeitsmittel angeschafft und zahlt einem Reinigungsservice 2.400 € / Jahr (Lohnkosten).

Pendlerpauschale (0,38 × 30 km × 160 Tage)1.824 €
Homeoffice-Pauschale (60 Tage × 6 €)360 €
Arbeitsmittel800 €
Summe Werbungskosten2.984 € (> Pauschbetrag 1.230 €)
Haushaltsnahe DL: 20 % von 2.400 €480 € (direkt von der Steuer)
Geschätzte Erstattungca. 480–650 €

Die Steuerermäßigung nach §35a wirkt besonders kraftvoll, weil sie direkt von der Steuerschuld abgezogen wird — nicht nur vom Einkommen. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % würde ein Werbungskostenabzug von 480 € „nur" 168 € sparen, während §35a direkt 480 € erstattet.

§32a EStG 2026 — Tarifzonen im Überblick

Zone 1 (bis 12.348 €): 0 % — steuerfrei (Grundfreibetrag)
Zone 2 (12.349 – 17.799 €): Progressiver Einstieg — ca. 14–24 %
Zone 3 (17.800 – 69.878 €): Progressiver Mitteltarif — ca. 24–42 %
Zone 4 (69.879 – 277.825 €): 42 % Proportionaltarif (Spitzensteuersatz)
Zone 5 (ab 277.826 €): 45 % (Reichensteuer)

Solidaritätszuschlag 2026: Freigrenze 20.350 € ESt → für die meisten Arbeitnehmer entfällt Soli vollständig
Kirchensteuer: 9 % der ESt (8 % in Bayern und Baden-Württemberg)

Häufige Fragen

Laut Statistischem Bundesamt beträgt die durchschnittliche Steuererstattung in Deutschland rund 1.050 € pro Jahr. Pendler mit langen Arbeitswegen, Arbeitnehmer mit Homeoffice-Tagen, Eltern (Kinderbetreuungskosten) und Haushalte mit haushaltsnahen Dienstleistungen erhalten häufig deutlich mehr. Ca. 88 % aller freiwilligen Steuererklärungen führen zu einer Erstattung — nur 12 % zu einer Nachzahlung.
Werbungskosten (z. B. Pendlerpauschale, Homeoffice, Arbeitsmittel) mindern das zu versteuernde Einkommen. Die Steuerersparnis hängt von Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz ab: Bei 35 % Grenzsteuersatz spart 1 € Werbungskosten exakt 35 Cent Steuer.

Steuerermäßigungen nach §35a EStG (haushaltsnahe DL, Handwerker) werden dagegen direkt von der berechneten Steuerschuld abgezogen — unabhängig vom Steuersatz. 480 € §35a-Ermäßigung spart immer 480 € Steuer. Das macht §35a-Positionen besonders wertvoll.
Pflichtveranlagung: Abgabefrist ist der 31. Juli 2026 (bei Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung 2025). Mit steuerlicher Vertretung (Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein) verlängert sich die Frist bis zum 28./29. Februar 2027. Bei Verspätung: Verspätungszuschlag von mindestens 25 € je angefangenem Monat.

Freiwillige Abgabe: Sie haben 4 Jahre Zeit — die Erklärung für 2025 kann also noch bis zum 31. Dezember 2029 eingereicht werden.
Als Arbeitsmittel gelten Gegenstände, die zu mehr als 90 % beruflich genutzt werden: Laptop, Bildschirm, Drucker, Bürostuhl, Schreibtisch, Berufskleidung (wenn nicht privat tragbar), Werkzeug, Fachliteratur, Aktenkoffer. Bis 800 € netto können Gegenstände sofort vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden (geringwertige Wirtschaftsgüter). Teurere Arbeitsmittel werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben (z. B. Laptop: 3 Jahre).
Nein. Die Entfernungspauschale gilt nur für Tage, an denen Sie tatsächlich zur Arbeitsstätte gefahren sind. Für Homeoffice-Tage erhalten Sie stattdessen die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag). Beide Pauschalen können also parallel genutzt werden — für Bürotage die Pendlerpauschale, für HO-Tage die Homeoffice-Pauschale. Zusammen decken sie alle Arbeitstage ab, maximal jedoch 210 Homeoffice-Tage.

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