Pendlerpauschale-Rechner 2026
Entfernungspauschale berechnen — 38 Cent ab dem 1. Kilometer, Steuerersparnis, ÖPNV-Vergleich und Firmenwagen-Check.
So funktioniert der Rechner
Tab „Pendlerpauschale berechnen"
Geben Sie die einfache Entfernung von Wohnung zur Arbeitsstätte (in km), Ihre Arbeitstage pro Jahr (ca. 220 für Vollzeit ohne Homeoffice) und Ihren persönlichen Grenzsteuersatz ein. Der Rechner ermittelt Ihre jährliche Entfernungspauschale, prüft ob sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) übersteigt und zeigt die konkrete Steuerersparnis — inklusive monatlicher Aufschlüsselung.
Tab „Pauschale vs. ÖPNV"
Vergleicht die Entfernungspauschale mit dem Deutschlandticket (63 €/Monat = 756 €/Jahr). Wichtig: Beide Beträge sind nicht addierbar — das Finanzamt setzt immer nur den höheren Betrag an. Ab ca. 9 km einfacher Entfernung ist die Pendlerpauschale in der Regel günstiger. Die Vergleichstabelle zeigt den Kipppunkt für alle relevanten Entfernungen.
Tab „Firmenwagen-Vergleich"
Bei einem Firmenwagen gilt die 0,03 %-Regelung: Monatlich wird 0,03 % des Bruttolistenpreises je km Entfernung als geldwerter Vorteil versteuert. Parallel kann keine Pendlerpauschale geltend gemacht werden. Der Rechner zeigt den steuerlichen Nachteil des Firmenwagens gegenüber Eigenwagen + Pendlerpauschale.
Die Reform 2026 im Überblick
Die Entfernungspauschale gilt einheitlich mit 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Zweistufenregelung (30 Cent für km 1–20, 38 Cent erst ab km 21) ist entfallen. Alle Pendler — unabhängig von der Entfernung — profitieren damit vom erhöhten Satz.
| Zeitraum | Km 1–20 | Ab km 21 |
|---|---|---|
| bis 2021 | 30 ct | 30 ct |
| 2022–2025 | 30 ct | 38 ct |
| ab 2026 (unbefristet) | 38 ct | 38 ct |
Die Formeln
Pauschale = Entfernung (km, einfach) × 0,38 € × Arbeitstage/Jahr
Steuerersparnis:
Steuerersparnis = Pauschale × Grenzsteuersatz
Monatliche Ersparnis = Steuerersparnis / 12
Arbeitnehmer-Pauschbetrag:
1.230 €/Jahr — Pendlerpauschale lohnt sich nur, wenn sie > 1.230 €
Break-even: 1.230 / (0,38 × 220) ≈ 14,7 km
ÖPNV-Vergleich (Deutschlandticket):
Deutschlandticket: 63 €/Monat × 12 = 756 €/Jahr
Break-even: 756 / (0,38 × 220) ≈ 9 km (ab hier ist Pauschale höher)
Ansatz: immer nur das Höhere — nicht addieren!
Firmenwagen (0,03 %-Regel):
Geldwerter Vorteil/Jahr = 0,03 % × BLP × Entfernung (km) × 12
(Dieser Betrag wird dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet)
Mobilitätsprämie (für Geringverdiener, ab 2026 unbefristet):
Gilt für Personen unter Grundfreibetrag (12.348 €/Jahr)
Prämie = 14 % × Entfernungspauschale ab km 21
Beispiel
Anna — Vollzeit, 25 km Entfernung, 220 Arbeitstage
Anna fährt täglich 25 km zur Arbeit. Ihr persönlicher Grenzsteuersatz beträgt 30 %.
Vergleich mit Deutschlandticket (756 €/Jahr): Annas Pauschale (2.090 €) ist deutlich höher als der Deutschlandticket-Abzug — sie setzt die Entfernungspauschale an.
Bis 2025 galt für die ersten 20 km noch 30 ct. Mit der neuen einheitlichen Regelung (38 ct ab km 1) steigt Annas Pauschale von 1.996 € (alt) auf 2.090 € — ein Plus von 94 €/Jahr.