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Pendlerpauschale-Rechner 2026

Entfernungspauschale berechnen — 38 Cent ab dem 1. Kilometer, Steuerersparnis, ÖPNV-Vergleich und Firmenwagen-Check.

Neu ab 2026: Entfernungspauschale gilt mit 38 Cent ab dem 1. Kilometer (vorher: 30 ct für km 1–20, 38 ct erst ab km 21). Die Änderung gilt unbefristet.
km
Kürzeste Straßenverbindung zur Arbeitsstätte (einfach, nicht Hin- und Rückweg)
Tage
Ca. 220 Tage (Vollzeit) — Homeoffice-Tage nicht mitzählen
Ihr Grenzsteuersatz — ca. 30–35 % für Durchschnittsverdiener. Für genauen Wert: Gehaltsrechner nutzen.
Version 2026-01-01 · Rechtsstand: EStG ab VZ 2026 · 38 ct/km ab km 1 (unbefristet)

So funktioniert der Rechner

Tab „Pendlerpauschale berechnen"

Geben Sie die einfache Entfernung von Wohnung zur Arbeitsstätte (in km), Ihre Arbeitstage pro Jahr (ca. 220 für Vollzeit ohne Homeoffice) und Ihren persönlichen Grenzsteuersatz ein. Der Rechner ermittelt Ihre jährliche Entfernungspauschale, prüft ob sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) übersteigt und zeigt die konkrete Steuerersparnis — inklusive monatlicher Aufschlüsselung.

Tab „Pauschale vs. ÖPNV"

Vergleicht die Entfernungspauschale mit dem Deutschlandticket (63 €/Monat = 756 €/Jahr). Wichtig: Beide Beträge sind nicht addierbar — das Finanzamt setzt immer nur den höheren Betrag an. Ab ca. 9 km einfacher Entfernung ist die Pendlerpauschale in der Regel günstiger. Die Vergleichstabelle zeigt den Kipppunkt für alle relevanten Entfernungen.

Tab „Firmenwagen-Vergleich"

Bei einem Firmenwagen gilt die 0,03 %-Regelung: Monatlich wird 0,03 % des Bruttolistenpreises je km Entfernung als geldwerter Vorteil versteuert. Parallel kann keine Pendlerpauschale geltend gemacht werden. Der Rechner zeigt den steuerlichen Nachteil des Firmenwagens gegenüber Eigenwagen + Pendlerpauschale.

Die Reform 2026 im Überblick

Wichtige Änderung ab 1. Januar 2026 (unbefristet):
Die Entfernungspauschale gilt einheitlich mit 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Zweistufenregelung (30 Cent für km 1–20, 38 Cent erst ab km 21) ist entfallen. Alle Pendler — unabhängig von der Entfernung — profitieren damit vom erhöhten Satz.
Zeitraum Km 1–20 Ab km 21
bis 2021 30 ct 30 ct
2022–2025 30 ct 38 ct
ab 2026 (unbefristet) 38 ct 38 ct

Die Formeln

Entfernungspauschale (ab 2026):
Pauschale = Entfernung (km, einfach) × 0,38 € × Arbeitstage/Jahr

Steuerersparnis:
Steuerersparnis = Pauschale × Grenzsteuersatz
Monatliche Ersparnis = Steuerersparnis / 12

Arbeitnehmer-Pauschbetrag:
1.230 €/Jahr — Pendlerpauschale lohnt sich nur, wenn sie > 1.230 €
Break-even: 1.230 / (0,38 × 220) ≈ 14,7 km

ÖPNV-Vergleich (Deutschlandticket):
Deutschlandticket: 63 €/Monat × 12 = 756 €/Jahr
Break-even: 756 / (0,38 × 220) ≈ 9 km (ab hier ist Pauschale höher)
Ansatz: immer nur das Höhere — nicht addieren!

Firmenwagen (0,03 %-Regel):
Geldwerter Vorteil/Jahr = 0,03 % × BLP × Entfernung (km) × 12
(Dieser Betrag wird dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet)

Mobilitätsprämie (für Geringverdiener, ab 2026 unbefristet):
Gilt für Personen unter Grundfreibetrag (12.348 €/Jahr)
Prämie = 14 % × Entfernungspauschale ab km 21

Beispiel

Anna — Vollzeit, 25 km Entfernung, 220 Arbeitstage

Anna fährt täglich 25 km zur Arbeit. Ihr persönlicher Grenzsteuersatz beträgt 30 %.

Entfernung (einfach)25 km
Arbeitstage220
Entfernungspauschale (25 × 0,38 × 220)2.090 €/Jahr
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €
Pauschale > Pauschbetrag?✓ Ja (+860 €)
Steuerersparnis (30 % × 2.090 €)627 €/Jahr
Monatliche Ersparnis52,25 €/Monat

Vergleich mit Deutschlandticket (756 €/Jahr): Annas Pauschale (2.090 €) ist deutlich höher als der Deutschlandticket-Abzug — sie setzt die Entfernungspauschale an.

Bis 2025 galt für die ersten 20 km noch 30 ct. Mit der neuen einheitlichen Regelung (38 ct ab km 1) steigt Annas Pauschale von 1.996 € (alt) auf 2.090 € — ein Plus von 94 €/Jahr.

Häufige Fragen

Ab dem 1. Januar 2026 gilt die erhöhte Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer — und das unbefristet. Bis 2025 galten noch 30 Cent für die ersten 20 km und 38 Cent erst ab km 21. Besonders Kurz- und Mittelpendler (bis 20 km) profitieren von dieser Änderung stärker als bisher. Die Änderung wurde durch das Jahressteuergesetz 2024 / Steuerentlastungsgesetz 2026 eingeführt.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 €/Jahr. Die Pendlerpauschale übersteigt diesen Betrag, wenn: Entfernung × 0,38 × Arbeitstage > 1.230 €. Bei 220 Arbeitstagen entspricht das ca. 14,7 km einfacher Entfernung. Erst ab dieser Entfernung entsteht ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil gegenüber dem automatisch gewährten Pauschbetrag. Bei kürzeren Entfernungen ist der Pauschbetrag bereits im Lohnabzug berücksichtigt.
Nein — die beiden Beträge sind nicht addierbar. Das Finanzamt setzt immer nur den höheren Betrag an (§ 9 Abs. 2 EStG). Entweder die tatsächlichen ÖPNV-Kosten (Deutschlandticket: 756 €/Jahr) oder die Entfernungspauschale. Ab ca. 9 km einfacher Entfernung (bei 220 Arbeitstagen) ist die Entfernungspauschale höher. Kaufen Sie ein Deutschlandticket, wird der jeweils höhere Wert automatisch berücksichtigt — Sie müssen keinen gesonderten Vergleich anstellen.
Ja. Wer einen Firmenwagen für den Arbeitsweg nutzt, kann keine Entfernungspauschale geltend machen. Stattdessen wird ein geldwerter Vorteil von 0,03 % × Bruttolistenpreis × Entfernung × 12 Monate dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Bei einem BLP von 40.000 € und 20 km Entfernung ergibt das: 0,03 % × 40.000 × 20 × 12 = 2.880 €/Jahr geldwerter Vorteil — statt eines Abzugs von 1.672 € (eigenes Auto). Die Differenz beträgt 4.552 €/Jahr — je nach Steuersatz 1.366–2.048 € mehr Steuer pro Jahr.
Die Mobilitätsprämie (§ 101–109 EStG) ist eine Auszahlung für Geringverdiener, die zu wenig Einkommen haben, um von der Pendlerpauschale steuerlich zu profitieren (Einkommen unter Grundfreibetrag 2026: 12.348 €). Sie erhalten 14 % der Entfernungspauschale ab km 21 als direkte Auszahlung. Ab 2026 gilt diese Regelung unbefristet. Antragstellung über die Anlage Mobilitätsprämie zur Einkommensteuererklärung oder per separatem Antrag beim Finanzamt.

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