Nebenkostenrechner 2024
Betriebskosten schätzen, Abrechnung nach §2 BetrKV prüfen und mit dem DMB-Bundesdurchschnitt (2,67 €/m²/Monat) vergleichen.
DMB Betriebskostenspiegel 2024 · §2 BetrKV (Stand 01.01.2024) · Schätzung, kein Rechtsanspruch
So funktioniert der Rechner
Tab „Nebenkosten schätzen"
Geben Sie Wohnfläche, Personenzahl, Heizungsart und Gebäudetyp ein. Der Rechner schätzt die monatlichen Betriebskosten je Position auf Basis des DMB Betriebskostenspiegels 2024 (Abrechnungsjahr 2024, veröffentlicht Januar 2026). Durchschnitt bundesweit: 2,67 €/m²/Monat ohne Heizung, bis 3,68 €/m²/Monat mit Heizung und Warmwasser.
Tab „Abrechnung prüfen"
Wählen Sie alle Positionen aus Ihrer Nebenkostenabrechnung. Der Rechner zeigt sofort, welche Posten nach §2 BetrKV umlagefähig sind (grün) und welche der Vermieter nicht weitergeben darf (rot, z. B. Instandhaltung, Verwaltungskosten, Leerstandskosten).
Tab „Vergleich zum Durchschnitt"
Geben Sie Ihre tatsächlichen Nebenkosten pro m² ein. Der Rechner vergleicht sie mit dem DMB-Bundesdurchschnitt und zeigt ein Ampelbewertung: Grün (unter Durchschnitt), Gelb (im Rahmen, bis +20 %), Rot (deutlich über Durchschnitt).
DMB Betriebskostenspiegel 2024 — Alle Positionen
Der Deutsche Mieterbund (DMB) veröffentlicht jährlich den Betriebskostenspiegel auf Basis bundesweiter Abrechnungsdaten. Für das Abrechnungsjahr 2024 stiegen die Betriebskosten um mehr als 6 % auf 2,67 €/m²/Monat (ohne Heizung).
Heizung & Warmwasser: 1,32 (Spanne: 0,46–2,18)
Wasser & Abwasser: 0,29
Hausmeister: 0,21 (separat abgerechnet)
Sach- & Haftpflichtversicherung: 0,31
Gebäudereinigung: 0,21
Aufzug: 0,20
Grundsteuer: 0,18
Müllabfuhr: 0,16
Gartenpflege: 0,15
Allgemeinstrom / Beleuchtung: 0,06
Straßenreinigung: 0,04
Schornsteinreinigung: 0,04
Sonstiges: 0,07
Gesamt ohne Heizung: 2,67 €/m²/Monat | Maximum gesamt: 3,68 €/m²/Monat
Quelle: Deutscher Mieterbund, Betriebskostenspiegel für das Abrechnungsjahr 2024 (Stand: Januar 2026)
Rechenbeispiel: 70-m²-Wohnung, 2 Personen, Gas-Altbau
Familie Wagner — 70 m², Altbau, Gasheizung, 2 Personen
Familie Wagner lebt in einer 70-m²-Altbauwohnung mit Gaszentralheizung. Wie hoch sind die zu erwartenden Nebenkosten?
Geschätzte Gesamtnebenkosten: ca. 218 €/Monat (ca. 2.616 €/Jahr)
Entspricht ca. 3,11 €/m²/Monat — durch den Altbau-Aufschlag etwas über dem Bundesdurchschnitt.
Hinweis: Dies ist eine Schätzung auf Basis bundesweiter Durchschnittswerte. Die tatsächlichen Kosten hängen von Gebäudeeffizienz, regionalem Energiepreis, Verbrauchsverhalten und kommunalen Gebühren ab.
§2 BetrKV: Was ist umlagefähig?
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) legt in §2 abschließend fest, welche Kosten der Vermieter auf Mieter umlegen darf. Die 17 umlagefähigen Kategorien umfassen alle laufenden Betriebskosten eines Gebäudes. Nicht umlagefähig sind:
- Instandhaltung & Reparaturen — Pflicht des Vermieters nach §535 BGB
- Verwaltungskosten — Hausverwaltungsgebühren, Buchführung, Porto; auch nicht als „sonstige Kosten" vereinbarbar
- Leerstandskosten — Kosten für leerstehende Wohnungen trägt allein der Vermieter
- Bankgebühren — Kontoführungsgebühren des Vermieters sind keine umlagefähigen Betriebskosten
- Abschreibungen (AfA) — Steuerliche Abschreibungen gehören nicht zu den Betriebskosten
Wichtig seit 01.07.2024: Das Nebenkostenprivileg für Kabelanschlüsse ist weggefallen. Vermieter dürfen die TV-Kabelgebühr nicht mehr pauschal auf alle Mieter umlegen — nur noch bei nachgewiesenem individuellem Nutzen.
Neu ab 01.01.2024 (BetrKV-Änderung): Eichkosten für Kalt- und Warmwassermessgeräte können ausdrücklich umgelegt werden.
Abrechnungsfristen — Ihre Rechte als Mieter
- Abrechnungsfrist des Vermieters: 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§556 Abs.3 BGB). Abrechnung für 2024 muss bis 31.12.2025 zugehen.
- Nachzahlungspflicht bei verspäteter Abrechnung: Geht die Abrechnung nach Ablauf der Frist ein, muss der Mieter eine Nachzahlung NICHT leisten. Ein Guthaben muss der Vermieter dennoch auszahlen.
- Widerspruchsfrist des Mieters: 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung (§556 Abs.3 S.5 BGB). Danach ist Widerspruch ausgeschlossen.
- Belegeinsicht: Mieter haben das Recht, die Originalbelege beim Vermieter einzusehen (§259 BGB analog). Fotokopien können verlangt werden (auf Kosten des Mieters).
- Vorauszahlungsanpassung: Nach einer Abrechnung können Vermieter und Mieter die monatliche Vorauszahlung anpassen (§560 Abs.4 BGB).