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Nebenkostenrechner 2024

Betriebskosten schätzen, Abrechnung nach §2 BetrKV prüfen und mit dem DMB-Bundesdurchschnitt (2,67 €/m²/Monat) vergleichen.

Wohnfläche laut Mietvertrag in Quadratmetern
Beeinflusst Wasser- und Müllkosten
Beeinflusst die geschätzten Heizkosten erheblich
Altbauten haben höhere Heizkosten und mehr Gemeinschaftsflächen

DMB Betriebskostenspiegel 2024 · §2 BetrKV (Stand 01.01.2024) · Schätzung, kein Rechtsanspruch

So funktioniert der Rechner

Tab „Nebenkosten schätzen"

Geben Sie Wohnfläche, Personenzahl, Heizungsart und Gebäudetyp ein. Der Rechner schätzt die monatlichen Betriebskosten je Position auf Basis des DMB Betriebskostenspiegels 2024 (Abrechnungsjahr 2024, veröffentlicht Januar 2026). Durchschnitt bundesweit: 2,67 €/m²/Monat ohne Heizung, bis 3,68 €/m²/Monat mit Heizung und Warmwasser.

Tab „Abrechnung prüfen"

Wählen Sie alle Positionen aus Ihrer Nebenkostenabrechnung. Der Rechner zeigt sofort, welche Posten nach §2 BetrKV umlagefähig sind (grün) und welche der Vermieter nicht weitergeben darf (rot, z. B. Instandhaltung, Verwaltungskosten, Leerstandskosten).

Tab „Vergleich zum Durchschnitt"

Geben Sie Ihre tatsächlichen Nebenkosten pro m² ein. Der Rechner vergleicht sie mit dem DMB-Bundesdurchschnitt und zeigt ein Ampelbewertung: Grün (unter Durchschnitt), Gelb (im Rahmen, bis +20 %), Rot (deutlich über Durchschnitt).

DMB Betriebskostenspiegel 2024 — Alle Positionen

Der Deutsche Mieterbund (DMB) veröffentlicht jährlich den Betriebskostenspiegel auf Basis bundesweiter Abrechnungsdaten. Für das Abrechnungsjahr 2024 stiegen die Betriebskosten um mehr als 6 % auf 2,67 €/m²/Monat (ohne Heizung).

Betriebskostenspiegel 2024 — Durchschnittswerte (€/m²/Monat):

Heizung & Warmwasser: 1,32 (Spanne: 0,46–2,18)
Wasser & Abwasser: 0,29
Hausmeister: 0,21 (separat abgerechnet)
Sach- & Haftpflichtversicherung: 0,31
Gebäudereinigung: 0,21
Aufzug: 0,20
Grundsteuer: 0,18
Müllabfuhr: 0,16
Gartenpflege: 0,15
Allgemeinstrom / Beleuchtung: 0,06
Straßenreinigung: 0,04
Schornsteinreinigung: 0,04
Sonstiges: 0,07

Gesamt ohne Heizung: 2,67 €/m²/Monat | Maximum gesamt: 3,68 €/m²/Monat
Quelle: Deutscher Mieterbund, Betriebskostenspiegel für das Abrechnungsjahr 2024 (Stand: Januar 2026)

Rechenbeispiel: 70-m²-Wohnung, 2 Personen, Gas-Altbau

Familie Wagner — 70 m², Altbau, Gasheizung, 2 Personen

Familie Wagner lebt in einer 70-m²-Altbauwohnung mit Gaszentralheizung. Wie hoch sind die zu erwartenden Nebenkosten?

Wohnfläche70 m²
Heizung & Warmwasser (1,32 × 1,12 Altbau)~103 €/Monat
Wasser & Abwasser (0,29 × 1,15 Pers.)~23 €/Monat
Grundsteuer (0,18 €/m²)~13 €/Monat
Gebäudeversicherung (0,31 × 1,12)~24 €/Monat
Hausmeister, Reinigung, Garten …~37 €/Monat
Sonstige Positionen~18 €/Monat

Geschätzte Gesamtnebenkosten: ca. 218 €/Monat (ca. 2.616 €/Jahr)
Entspricht ca. 3,11 €/m²/Monat — durch den Altbau-Aufschlag etwas über dem Bundesdurchschnitt.

Hinweis: Dies ist eine Schätzung auf Basis bundesweiter Durchschnittswerte. Die tatsächlichen Kosten hängen von Gebäudeeffizienz, regionalem Energiepreis, Verbrauchsverhalten und kommunalen Gebühren ab.

§2 BetrKV: Was ist umlagefähig?

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) legt in §2 abschließend fest, welche Kosten der Vermieter auf Mieter umlegen darf. Die 17 umlagefähigen Kategorien umfassen alle laufenden Betriebskosten eines Gebäudes. Nicht umlagefähig sind:

Wichtig seit 01.07.2024: Das Nebenkostenprivileg für Kabelanschlüsse ist weggefallen. Vermieter dürfen die TV-Kabelgebühr nicht mehr pauschal auf alle Mieter umlegen — nur noch bei nachgewiesenem individuellem Nutzen.

Neu ab 01.01.2024 (BetrKV-Änderung): Eichkosten für Kalt- und Warmwassermessgeräte können ausdrücklich umgelegt werden.

Abrechnungsfristen — Ihre Rechte als Mieter

Häufige Fragen

Laut DMB Betriebskostenspiegel 2024 betragen die durchschnittlichen Betriebskosten in Deutschland 2,67 €/m²/Monat (ohne Heizung und Warmwasser). Inklusive Heizung und Warmwasser (Durchschnitt 1,32 €/m²) können alle Nebenkosten auf bis zu 3,68 €/m²/Monat kommen. Für eine 70-m²-Wohnung entspricht das ca. 187–258 €/Monat. Die Kosten stiegen 2024 gegenüber dem Vorjahr um mehr als 6 %.
Nein. Instandhaltungs- und Reparaturkosten sind nach §2 BetrKV ausdrücklich nicht umlagefähig. Der Vermieter ist nach §535 BGB verpflichtet, das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten — auf eigene Kosten. Findet sich in Ihrer Nebenkostenabrechnung eine Position „Reparatur", „Instandsetzung" oder ähnliches, haben Sie das Recht, diese zu beanstanden. Das gilt auch dann, wenn im Mietvertrag eine entsprechende Klausel steht — solche Klauseln sind unwirksam.
Kalte Betriebskosten sind alle Nebenkosten außer Heizung und Warmwasser: Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Müll, Versicherungen, Hausmeister, Gartenpflege, Allgemeinstrom usw. Diese werden meist nach Wohnfläche oder Kopfzahl verteilt. Warme Betriebskosten sind Heizung und Warmwasserversorgung. Diese müssen nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) zu mindestens 50 %, maximal 70 % nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Der Rest wird nach Wohnfläche verteilt.
Nein. Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig — und das gilt ausnahmslos, selbst wenn der Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthält. Verwaltungskosten umfassen: Hausverwaltungsgebühren, Buchführungskosten, Portokosten für die Kommunikation mit Mietern, Telefonkosten der Verwaltung und ähnliches. Auch ein Ansatz als „sonstige Betriebskosten" (§2 Nr.16 BetrKV) ist nicht möglich, da Verwaltungskosten grundsätzlich vom Anwendungsbereich der BetrKV ausgenommen sind.
Wenn der Vermieter die Nebenkostenabrechnung nach Ablauf der 12-Monatsfrist (§556 Abs.3 BGB) zustellt, verliert er seinen Anspruch auf eine Nachzahlung — der Mieter muss diese dann nicht zahlen. Ein eventuelles Guthaben zugunsten des Mieters bleibt davon unberührt und muss vom Vermieter ausgezahlt werden. Prüfen Sie das Zugangsdatum der Abrechnung sorgfältig. Beispiel: Für den Abrechnungszeitraum 01.01.–31.12.2024 muss die Abrechnung spätestens am 31.12.2025 beim Mieter eingegangen sein.

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