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Minijob-Rechner 2026

Minijob-Grenze 603 €: Netto, AG-Kosten und Übergangsbereich berechnen.

Minijob-Grenze 2026: max. 603 €/Monat
Eigenanteil 3,6 % für volle Rentenansprüche
v1.1 · März 2026 · Minijob-Grenze €603

So funktioniert der Rechner

Tab „Minijob Netto"

Geben Sie Ihren Monatsverdienst ein (Grenze 2026: 603 €). Entscheiden Sie, ob Sie die RV-Aufstockung (3,6 % Eigenanteil) zahlen möchten. Der Rechner zeigt Ihr Netto, die AG-Abgaben im Detail und die Gesamtkosten für den Arbeitgeber.

Tab „Übergangsbereich (Midijob)"

Verdienen Sie zwischen 603,01 € und 2.000 €? Dann gelten reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Geben Sie Ihren Monatsverdienst ein — der Rechner berechnet Ihre AN-Beiträge nach der Midijob-Formel und zeigt, wie viel Sie gegenüber dem vollen SV-Satz sparen.

Tab „Minijob neben Hauptjob"

Haben Sie einen Hauptjob und möchten einen Minijob dazunehmen? Geben Sie Ihr Hauptjob-Brutto, Steuerklasse und den Minijob-Verdienst ein. Der Rechner berechnet Ihr Gesamteinkommen netto. Wichtig: Nur der erste Minijob neben dem Hauptjob ist steuerfrei.

Die Formeln

Minijob — Netto Arbeitnehmer:
Ohne RV-Aufstockung: Netto = Brutto (keine Abzüge)
Mit RV-Aufstockung: Netto = Brutto − 3,6 % RV-Eigenanteil

AG-Abgaben Minijob (2026):
KV: 13 % + RV: 15 % + Pausch. LSt: 2 % + U1: 1,1 % + U2: 0,22 % + Insolvenz: 0,06 %
= 31,38 % des Bruttoverdiensts

Midijob-Formel (Übergangsbereich):
F = 0,6619 (Faktor 2026)
Beitragsrechtliches Entgelt (BE) = F × Minijob-Grenze + (Verdienst − Minijob-Grenze) × Faktor
AN-Beitrag = Gesamtbeitrag auf BE − AG-Beitrag auf tatsächlichen Verdienst
→ AN-Beitrag steigt gleitend von ~0 % (bei 603,01 €) bis zum vollen Satz (bei 2.000 €)

RV-Aufstockung:
Voller RV-Satz: 18,6 % → AG zahlt 15 % → AN-Eigenanteil: 3,6 %
Bei 603 € Verdienst: 603 × 3,6 % = 21,71 €/Monat

Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn (13,90 €) × 130 Stunden / 3 = 603 €/Monat (= 7.236 €/Jahr). Bei einer Mindestlohnerhöhung steigt die Grenze automatisch.

Beispiel

Anna, Studentin, Minijob im Café

Anna arbeitet als Studentin in einem Café und verdient 603 €/Monat — den vollen Minijob-Betrag. Sie hat sich von der RV-Pflicht befreien lassen.

Bruttoverdienst603,00 €
RV-AufstockungNein (befreit)
Netto Arbeitnehmer603,00 €
AG-Abgaben (~30,5 %)~184 €
AG-Gesamtkosten~787 €

Anna erhält die vollen 603 € netto ausgezahlt — keine Lohnsteuer, keine Sozialversicherungsabzüge. Ihr Arbeitgeber zahlt zusätzlich ca. 184 € an Abgaben. „Ich habe gar nicht gewusst, dass mein Arbeitgeber so viel extra zahlt — über 30 % obendrauf!"

Häufige Fragen

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist ein Arbeitsverhältnis mit einem regelmäßigen monatlichen Verdienst von maximal 603 € (2026). Minijobber zahlen in der Regel keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge (außer optionaler Rentenversicherung). Der Arbeitgeber trägt pauschale Abgaben von rund 31 %. Minijobs eignen sich für Schüler, Studierende, Rentner oder als Nebentätigkeit.
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € pro Monat (7.236 € pro Jahr). Sie ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn (13,90 €) × 130 Stunden / 3 = 603 €. Bei einer zukünftigen Mindestlohnerhöhung steigt die Grenze automatisch mit.
Ein Minijob liegt bis 603 €/Monat vor — keine SV-Beiträge für den Arbeitnehmer. Ein Midijob (Übergangsbereich) liegt zwischen 603,01 € und 2.000 €/Monat. Im Midijob zahlen Sie reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die gleitend vom Minijob-Niveau bis zum vollen Satz steigen. Der Vorteil: Sie sind voll sozialversichert (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung), zahlen aber weniger als bei regulärer Beschäftigung.
Ja, ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt steuerfrei und SV-frei. Wichtig: Nur der erste Minijob ist privilegiert. Ein zweiter Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet — dann fallen volle Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer an. Mehrere Minijobs ohne Hauptjob werden ebenfalls zusammengerechnet.
Die RV-Aufstockung kostet 3,6 % Ihres Verdienstes (bei 603 € sind das rund 22 €/Monat). Dafür erhalten Sie: volle Rentenanwartschaft statt reduzierter, Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, Anrechnung als Pflichtbeitragszeit und Riester-Förderfähigkeit. Für junge Beschäftigte und Personen mit wenigen Beitragsjahren kann sich die Aufstockung langfristig lohnen. Seit 2013 ist die RV-Pflicht der Standard — Sie müssen die Befreiung aktiv beantragen.

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