Minijob-Rechner 2026
Minijob-Grenze 603 €: Netto, AG-Kosten und Übergangsbereich berechnen.
So funktioniert der Rechner
Tab „Minijob Netto"
Geben Sie Ihren Monatsverdienst ein (Grenze 2026: 603 €). Entscheiden Sie, ob Sie die RV-Aufstockung (3,6 % Eigenanteil) zahlen möchten. Der Rechner zeigt Ihr Netto, die AG-Abgaben im Detail und die Gesamtkosten für den Arbeitgeber.
Tab „Übergangsbereich (Midijob)"
Verdienen Sie zwischen 603,01 € und 2.000 €? Dann gelten reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Geben Sie Ihren Monatsverdienst ein — der Rechner berechnet Ihre AN-Beiträge nach der Midijob-Formel und zeigt, wie viel Sie gegenüber dem vollen SV-Satz sparen.
Tab „Minijob neben Hauptjob"
Haben Sie einen Hauptjob und möchten einen Minijob dazunehmen? Geben Sie Ihr Hauptjob-Brutto, Steuerklasse und den Minijob-Verdienst ein. Der Rechner berechnet Ihr Gesamteinkommen netto. Wichtig: Nur der erste Minijob neben dem Hauptjob ist steuerfrei.
Die Formeln
Ohne RV-Aufstockung: Netto = Brutto (keine Abzüge)
Mit RV-Aufstockung: Netto = Brutto − 3,6 % RV-Eigenanteil
AG-Abgaben Minijob (2026):
KV: 13 % + RV: 15 % + Pausch. LSt: 2 % + U1: 1,1 % + U2: 0,22 % + Insolvenz: 0,06 %
= 31,38 % des Bruttoverdiensts
Midijob-Formel (Übergangsbereich):
F = 0,6619 (Faktor 2026)
Beitragsrechtliches Entgelt (BE) = F × Minijob-Grenze + (Verdienst − Minijob-Grenze) × Faktor
AN-Beitrag = Gesamtbeitrag auf BE − AG-Beitrag auf tatsächlichen Verdienst
→ AN-Beitrag steigt gleitend von ~0 % (bei 603,01 €) bis zum vollen Satz (bei 2.000 €)
RV-Aufstockung:
Voller RV-Satz: 18,6 % → AG zahlt 15 % → AN-Eigenanteil: 3,6 %
Bei 603 € Verdienst: 603 × 3,6 % = 21,71 €/Monat
Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn (13,90 €) × 130 Stunden / 3 = 603 €/Monat (= 7.236 €/Jahr). Bei einer Mindestlohnerhöhung steigt die Grenze automatisch.
Beispiel
Anna, Studentin, Minijob im Café
Anna arbeitet als Studentin in einem Café und verdient 603 €/Monat — den vollen Minijob-Betrag. Sie hat sich von der RV-Pflicht befreien lassen.
Anna erhält die vollen 603 € netto ausgezahlt — keine Lohnsteuer, keine Sozialversicherungsabzüge. Ihr Arbeitgeber zahlt zusätzlich ca. 184 € an Abgaben. „Ich habe gar nicht gewusst, dass mein Arbeitgeber so viel extra zahlt — über 30 % obendrauf!"