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Erwerbsminderungsrentenrechner 2026

EM-Rente berechnen: Zurechnungszeit, Hinzuverdienstgrenzen und Versorgungslücke — mit aktuellen Werten 2026.

EP
Aktuelle EP aus Ihrer Renteninformation (jährlich von der DRV)
Ihr Alter beim möglichen Rentenbeginn
Wenn vor 65: Abschlag 0,3 %/Monat (max. 10,8 % = 36 Monate)
Zurechnungszeit 2026: Die DRV rechnet fiktive Beitragszeiten bis zum 66. Lebensjahr + 3 Monate hinzu — als hätten Sie bis dahin weitergearbeitet. Ab 2031 gilt 67 Jahre als Endpunkt.
v1.0 · März 2026 · Rentenwert 40,79 € (ab 01.07: 42,52 €) · Zurechnungszeit bis 66 J. 3 Mon.

So funktioniert der Rechner

Tab „EM-Rente berechnen"

Geben Sie Ihre aktuellen Entgeltpunkte (aus der jährlichen Renteninformation der DRV) und Ihr Alter beim Rentenbeginn ein. Der Rechner berechnet die Zurechnungszeit, eventuelle Abschläge und zeigt sowohl die volle EM-Rente (Rentenartfaktor 1,0) als auch die halbe EM-Rente (Rentenartfaktor 0,5) — jeweils brutto und netto nach Steuern und Sozialabgaben.

Tab „Hinzuverdienst"

Wählen Sie, ob Sie eine volle oder halbe EM-Rente beziehen, und geben Sie Ihren geplanten Brutto-Jahresverdienst aus Nebentätigkeit an. Der Rechner zeigt, ob Sie die Hinzuverdienstgrenze 2026 einhalten, und berechnet bei Überschreitung, wie viel von der Rente monatlich abgezogen wird (40 % der Überschreitung).

Tab „Versorgungslücke"

Wie viel würde Ihnen fehlen, wenn Sie heute erwerbsgemindert würden? Geben Sie Ihr aktuelles Nettoeinkommen ein — der Rechner vergleicht es mit der geschätzten EM-Rente und zeigt die monatliche Lücke sowie die empfohlene BU-Versicherungsrente, um 75 % des Einkommens abzusichern.

Die Formeln

Rentenformel (EM-Rente):
Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert

Rentenartfaktor:
Volle Erwerbsminderungsrente: 1,0 (§67 Nr. 1 SGB VI)
Halbe Erwerbsminderungsrente: 0,5 (§67 Nr. 2 SGB VI)

Zurechnungszeit 2026 (§59 SGB VI):
Rentenbeginn 2026 → Zurechnungszeit bis 66 Jahre + 3 Monate
Steigerung: jährlich +1 Monat bis 2031 (dann 67 Jahre)
Bewertung: 80 % des persönlichen Durchschnittsentgelts

Abschlag bei Rentenbeginn vor 65 (§77 SGB VI):
Abschlag = 0,3 % × Monate vor Referenzalter 65
Maximaler Abschlag: 10,8 % (= 36 Monate × 0,3 %)
Ausnahme: ≥ 40 Versicherungsjahre → abschlagsfrei ab 63

Hinzuverdienstgrenzen 2026 (§96a SGB VI):
Bezugsgröße 2026: 3.955 €/Monat (bundeseinheitlich)
Volle EM-Rente: 3/8 × 14 × 3.955 € = 20.763,75 €/Jahr
Halbe EM-Rente: 3/4 × 14 × 3.955 € = 41.527,50 €/Jahr
Anrechnung bei Überschreitung: 40 % des übersteigenden Betrags

Aktuelle Werte 2026:
Rentenwert: 40,79 € pro Entgeltpunkt (West, bis 30.06.2026)
Rentenwert ab 01.07.2026: 42,52 € (+4,24 %)
Durchschnittsentgelt 2026: 51.944 €
Besteuerungsanteil 2026: 86 % bei Rentenbeginn 2026
KV + PV: ~10,55 % (mit Kindern)

Die Rentenformel basiert auf dem SGB VI. Die Zurechnungszeit wurde durch das EM-Renten-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz (2018) schrittweise angehoben. Seit Dezember 2025 ist der Bestandsrentner-Zuschlag (7,5 % für Rentenbeginn 2001–2014 bzw. 4,5 % für 2014–2018) dauerhaft in die persönlichen Entgeltpunkte integriert und wird nicht mehr separat ausgezahlt.

Beispiel

Monika (42), Pflegefachkraft aus Köln

Monika hat 18 Versicherungsjahre und 24,3 Entgeltpunkte angesammelt. Sie wird mit 42 Jahren erwerbsgemindert und beantragt sofort die volle EM-Rente. Ihr bisheriges Nettoeinkommen: 1.800 €/Monat.

Bisherige Entgeltpunkte24,30 EP
Zurechnungszeit (24 Jahre bis 66 J. 3 Mon.)+15,55 EP (fiktiv, 80 %)
Entgeltpunkte gesamt39,85 EP
Rentenbeginn mit 42 (Abschlag: 36 Mon.)−10,8 % Abschlag
Zugangsfaktor0,892
Volle EM-Rente brutto~1.449 €/Monat
KV + PV (~10,55 %)−153 €
Geschätzte Steuer (~12 % auf 86 %)−149 €
Volle EM-Rente netto (ca.)~1.147 €/Monat
Aktuelles Nettoeinkommen1.800 €/Monat
Versorgungslücke653 €/Monat
Empfohlene BU-Rente (75 % Absicherung)~203 €/Monat zusätzlich

Monika sieht: Die gesetzliche EM-Rente deckt nur knapp 64 % ihres bisherigen Nettoeinkommens. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 500–600 € Monatsrente hätte die Lücke vollständig geschlossen. Jetzt ist es zu spät — deshalb ist frühe Absicherung so wichtig.

Häufige Fragen

Die EM-Rente berechnet sich nach der Rentenformel: Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Entscheidend ist die Zurechnungszeit: Die DRV rechnet fiktive Beitragszeiten bis zum 66. Lebensjahr und 3 Monate (2026) hinzu — als hätten Sie bis dahin zum Durchschnitt weitergearbeitet. Der Rentenartfaktor beträgt 1,0 bei voller und 0,5 bei halber Erwerbsminderung. Der aktuelle Rentenwert liegt bis 30.06.2026 bei 40,79 € (West), ab 01.07.2026 bei 42,52 €.
Volle Erwerbsminderungsrente erhalten Versicherte, die täglich weniger als 3 Stunden arbeiten können. Halbe Erwerbsminderungsrente erhalten Personen, die 3 bis unter 6 Stunden täglich erwerbstätig sein können. Die volle EM-Rente ist doppelt so hoch wie die halbe (Rentenartfaktor 1,0 vs. 0,5). Für beide Renten muss eine allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (60 Monate) erfüllt sein, davon 3 Jahre Pflichtbeitragszeiten in den letzten 5 Jahren vor EM-Eintritt.
Bei voller Erwerbsminderungsrente dürfen 2026 maximal 20.763,75 € pro Jahr hinzuverdient werden (3/8 × 14 × Bezugsgröße 3.955 €). Bei halber EM-Rente beträgt die Grenze 41.527,50 € jährlich. Wird die Grenze überschritten, werden 40 % des übersteigenden Betrags auf die Rente angerechnet — die Rente wird also nicht vollständig gestrichen, sondern anteilig gekürzt. Die Grenze gilt für das gesamte Kalenderjahr, die monatliche Verteilung ist frei wählbar.
Die Zurechnungszeit ist eine fiktive Beitragszeit, die die Deutsche Rentenversicherung hinzurechnet — so als hätten Sie von der EM bis zum 66. Lebensjahr + 3 Monate (2026) weitergearbeitet und 80 % des persönlichen Durchschnittsentgelts verdient. Sie schützt besonders jüngere Versicherte davor, durch fehlende Beitragsjahre eine sehr niedrige Rente zu erhalten. Bis 2031 wird die Zurechnungszeit schrittweise auf 67 Jahre angehoben (jährlich +1 Monat).
Ja: Beginnt die EM-Rente vor dem Referenzalter 65, werden 0,3 % pro Monat abgezogen — maximal 10,8 % bei 36 Monaten (ab 63 Jahren mit 40+ Versicherungsjahren abschlagsfrei). Diese Abschläge gelten dauerhaft. Da die EM-Rente im Schnitt nur 30–40 % des letzten Nettoeinkommens abdeckt, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) die wichtigste Ergänzung. Sie zahlt unabhängig von der gesetzlichen EM-Rente — bereits bei 50 % Berufsunfähigkeit, ohne Abschläge und ohne Hinzuverdienstgrenzen.

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