Erwerbsminderungsrentenrechner 2026
EM-Rente berechnen: Zurechnungszeit, Hinzuverdienstgrenzen und Versorgungslücke — mit aktuellen Werten 2026.
So funktioniert der Rechner
Tab „EM-Rente berechnen"
Geben Sie Ihre aktuellen Entgeltpunkte (aus der jährlichen Renteninformation der DRV) und Ihr Alter beim Rentenbeginn ein. Der Rechner berechnet die Zurechnungszeit, eventuelle Abschläge und zeigt sowohl die volle EM-Rente (Rentenartfaktor 1,0) als auch die halbe EM-Rente (Rentenartfaktor 0,5) — jeweils brutto und netto nach Steuern und Sozialabgaben.
Tab „Hinzuverdienst"
Wählen Sie, ob Sie eine volle oder halbe EM-Rente beziehen, und geben Sie Ihren geplanten Brutto-Jahresverdienst aus Nebentätigkeit an. Der Rechner zeigt, ob Sie die Hinzuverdienstgrenze 2026 einhalten, und berechnet bei Überschreitung, wie viel von der Rente monatlich abgezogen wird (40 % der Überschreitung).
Tab „Versorgungslücke"
Wie viel würde Ihnen fehlen, wenn Sie heute erwerbsgemindert würden? Geben Sie Ihr aktuelles Nettoeinkommen ein — der Rechner vergleicht es mit der geschätzten EM-Rente und zeigt die monatliche Lücke sowie die empfohlene BU-Versicherungsrente, um 75 % des Einkommens abzusichern.
Die Formeln
Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert
Rentenartfaktor:
Volle Erwerbsminderungsrente: 1,0 (§67 Nr. 1 SGB VI)
Halbe Erwerbsminderungsrente: 0,5 (§67 Nr. 2 SGB VI)
Zurechnungszeit 2026 (§59 SGB VI):
Rentenbeginn 2026 → Zurechnungszeit bis 66 Jahre + 3 Monate
Steigerung: jährlich +1 Monat bis 2031 (dann 67 Jahre)
Bewertung: 80 % des persönlichen Durchschnittsentgelts
Abschlag bei Rentenbeginn vor 65 (§77 SGB VI):
Abschlag = 0,3 % × Monate vor Referenzalter 65
Maximaler Abschlag: 10,8 % (= 36 Monate × 0,3 %)
Ausnahme: ≥ 40 Versicherungsjahre → abschlagsfrei ab 63
Hinzuverdienstgrenzen 2026 (§96a SGB VI):
Bezugsgröße 2026: 3.955 €/Monat (bundeseinheitlich)
Volle EM-Rente: 3/8 × 14 × 3.955 € = 20.763,75 €/Jahr
Halbe EM-Rente: 3/4 × 14 × 3.955 € = 41.527,50 €/Jahr
Anrechnung bei Überschreitung: 40 % des übersteigenden Betrags
Aktuelle Werte 2026:
Rentenwert: 40,79 € pro Entgeltpunkt (West, bis 30.06.2026)
Rentenwert ab 01.07.2026: 42,52 € (+4,24 %)
Durchschnittsentgelt 2026: 51.944 €
Besteuerungsanteil 2026: 86 % bei Rentenbeginn 2026
KV + PV: ~10,55 % (mit Kindern)
Die Rentenformel basiert auf dem SGB VI. Die Zurechnungszeit wurde durch das EM-Renten-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz (2018) schrittweise angehoben. Seit Dezember 2025 ist der Bestandsrentner-Zuschlag (7,5 % für Rentenbeginn 2001–2014 bzw. 4,5 % für 2014–2018) dauerhaft in die persönlichen Entgeltpunkte integriert und wird nicht mehr separat ausgezahlt.
Beispiel
Monika (42), Pflegefachkraft aus Köln
Monika hat 18 Versicherungsjahre und 24,3 Entgeltpunkte angesammelt. Sie wird mit 42 Jahren erwerbsgemindert und beantragt sofort die volle EM-Rente. Ihr bisheriges Nettoeinkommen: 1.800 €/Monat.
Monika sieht: Die gesetzliche EM-Rente deckt nur knapp 64 % ihres bisherigen Nettoeinkommens. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 500–600 € Monatsrente hätte die Lücke vollständig geschlossen. Jetzt ist es zu spät — deshalb ist frühe Absicherung so wichtig.