Elterngeldrechner 2025/2026
Steuerklasse wechseln kann 300 €/Monat mehr Elterngeld bringen. Rechne nach.
Try another scenario
So funktioniert der Rechner
Tab „Basiselterngeld"
Geben Sie Ihr Brutto-Monatseinkommen (Durchschnitt der letzten 12 Monate vor der Geburt), Ihre Steuerklasse und ggf. Kirchensteuer ein. Der Rechner ermittelt Ihr Elterngeld-Netto und die Ersatzrate (65–100 %). Unter „Weitere Optionen" können Sie Versicherungsstatus, Kinderfreibeträge, Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag einstellen.
Tab „ElterngeldPlus & Zuverdienst"
Arbeiten Sie in Teilzeit während des Elterngeldbezugs? Geben Sie Ihr Teilzeit-Brutto ein und sehen Sie, wie sich Basis- und ElterngeldPlus mit Zuverdienst unterscheiden. Der Rechner berechnet die Einkommensdifferenz und zeigt Ihr Gesamteinkommen (Teilzeit + Elterngeld). Achtung: Bei mehr als 32 Stunden/Woche entfällt der Anspruch.
Tab „Steuerklasse optimieren"
Paare können durch einen Steuerklassenwechsel (mindestens 7 Monate vor der Geburt) das Elterngeld deutlich erhöhen. Geben Sie beider Einkommen und aktuelle Steuerklassen ein — der Rechner zeigt die Differenz pro Monat und über 12 Monate.
Tab „Vergleich & Planung"
Der Planer vergleicht drei Szenarien: 12 Monate Basiselterngeld, Ihre individuelle Kombination (Slider) und 24 Monate ElterngeldPlus. So sehen Sie sofort, welche Aufteilung den höchsten Gesamtbetrag bringt.
Die Formeln
Einkommen = Brutto − 102,50 € (Werbungskostenpauschale)
Lohnsteuer = PAP 2026 (§32a EStG, je Steuerklasse)
Soli = 5,5 % der Lohnsteuer (Freigrenze 20.350 €)
Kirchensteuer = 8 % oder 9 % der Lohnsteuer
SV-Pauschale = 21 % (gesetzl. pflichtversichert) oder 12 %
Netto = Einkommen − Lohnsteuer − Soli − KiSt − SV
Ersatzrate-Staffelung:
Netto < 1.000 €: 67 % + (1.000 − Netto) / 2 × 0,1 pp → bis 100 %
Netto 1.000–1.200 €: 67 %
Netto 1.200–1.240 €: 67 % − (Netto − 1.200) / 2 × 0,1 pp → bis 65 %
Netto ≥ 1.240 €: 65 % (fix)
Netto-Cap: 2.770 € → max. Elterngeld = 1.800 €
Geschwisterbonus: +10 % des Elterngelds, mindestens +75 €/Monat
Mehrlingszuschlag: +300 € pro weiterem Mehrling
Minimum: 300 €/Monat Maximum: 1.800 €/Monat
Die Lohnsteuer wird nach dem Programmablaufplan 2026 (BMF) berechnet — mit den Tarifzonen des §32a EStG (Grundfreibetrag 12.348 €). Die SV-Pauschale richtet sich nach BEEG §2f: 9 % KV/PV + 10 % RV + 2 % AV = 21 % für gesetzlich Pflichtversicherte, 12 % für freiwillig Versicherte und Privatversicherte (RV + AV).
Beispiel
Lena & Markus aus München
Lena verdient 3.800 €/Monat brutto, Steuerklasse 4. Markus verdient 4.200 €. Sie planen, dass Lena 12 Monate Elterngeld nimmt.
Lena und Markus wechselten 8 Monate vor der Geburt die Steuerklasse auf 3/5. Ergebnis: „3.360 Euro mehr Elterngeld — nur durch einen Antrag beim Finanzamt." Sie teilten den Link mit einer befreundeten Familie.