CO₂-Kostenrechner 2026
CO₂-Abgabe berechnen — Heizung, Vermieter-Mieter-Aufteilung nach CO₂KostAufG und Kraftstoffkosten. CO₂-Preis 2026: Korridor €55–65/Tonne.
CO₂-Preis 2025: €55/t (fest) · 2026: Korridor €55–65/t · BEHG Anlage 2 · CO₂KostAufG seit 01.01.2023 · Emissionsfaktoren nach UBA/AGFW · Keine Rechtsberatung
So funktioniert der Rechner
Tab „CO₂-Kosten Heizung"
Geben Sie Ihre Heizungsart (Erdgas, Heizöl oder Fernwärme) und den Jahresverbrauch in kWh ein — beides steht auf Ihrer Heizkostenabrechnung oder Energierechnung. Der Rechner ermittelt Ihren CO₂-Ausstoß in Kilogramm und Tonnen, berechnet die CO₂-Abgabe für 2025 (fest: €55/t) und zeigt die gesamte Preisentwicklung seit 2021. Für 2026 können Sie den Preis im gesetzlichen Korridor (€55–65/t) selbst verschieben.
Tab „Vermieter-Mieter-Aufteilung"
Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) gilt seit dem 01.01.2023. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto mehr trägt der Vermieter. Geben Sie entweder Ihren Heizverbrauch und die Wohnfläche ein (Rechner ermittelt kg CO₂/m²/Jahr) oder tragen Sie die Werte direkt ein — z. B. aus dem Energieausweis oder der Heizkostenabrechnung.
Tab „Kraftstoff"
Berechnen Sie die CO₂-Abgabe für Ihren PKW: Jahreskilometer, Verbrauch und Kraftstoffart (Benzin oder Diesel) ergeben den jährlichen CO₂-Steueranteil und den Aufpreis pro Liter. Der Vergleich zeigt den Unterschied zwischen Benzin und Diesel.
CO₂-Preis in Deutschland — Entwicklung 2021–2026
2021: 25 €/Tonne — Einstiegspreis nationaler Emissionshandel
2022: 30 €/Tonne
2023: 30 €/Tonne (ursprünglich 35 € geplant, gesenkt wegen Energiekrise)
2024: 45 €/Tonne
2025: 55 €/Tonne (fester Preis)
2026: 55–65 €/Tonne (Preiskorridor nach BEHG § 10)
CO₂-Kosten pro Jahr = (Verbrauch kWh × Emissionsfaktor kg/kWh / 1.000) × CO₂-Preis €/t
Emissionsfaktoren (nach BEHG Anlage 2 / UBA):
Erdgas: 0,201 kg CO₂/kWh
Heizöl: 0,266 kg CO₂/kWh (≈ 2,65 kg/Liter)
Fernwärme: 0,180 kg CO₂/kWh (Bundesdurchschnitt 2024, AGFW)
Benzin: 2,37 kg CO₂/Liter
Diesel: 2,65 kg CO₂/Liter
Das 10-Stufen-Modell — CO₂KostAufG § 5
Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz teilt die CO₂-Abgabe in 10 Stufen auf Basis des spezifischen CO₂-Ausstoßes des Gebäudes (kg CO₂ je m² Wohnfläche und Jahr) auf. Je höher der Ausstoß, desto mehr trägt der Vermieter als Anreiz zur energetischen Sanierung.
Vollständige Stufentabelle (CO₂KostAufG)
Der typische Altbau (unsaniert) liegt oft bei 30–50 kg/m²/Jahr (Stufe 5–9). Ein Neubau nach GEG 2023 liegt unter 17 kg/m²/Jahr (Stufe 1–2).
Beispiel: Mietwohnung 70 m² mit Gasheizung
Familie Meier — Altbau, Erdgasheizung, 70 m²
Familie Meier heizt eine 70-m²-Wohnung mit Erdgas. Der Jahresverbrauch beträgt 12.000 kWh.
Aufteilung nach CO₂KostAufG:
Nach einer energetischen Sanierung auf unter 17 kg/m²/Jahr (z. B. Wärmepumpe + Dämmung) würde nur noch Stufe 1–2 gelten — der Mieter zahlt wieder den vollen Anteil, aber die Gesamtkosten sinken drastisch.