Wohngeldrechner 2026
Wohngeld-Anspruch berechnen — Mietenhöchstbeträge, Mietstufen I–VII, Wohngeld-Plus-Reform und Vergleich mit Bürgergeld.
Wohngeld-Plus 2026 · Miethöchstbeträge 2024/2026 · § 19 WoGG · Vereinfachte Berechnung, kein Rechtsanspruch
So funktioniert der Rechner
Tab „Wohngeld berechnen"
Geben Sie Ihre Haushaltsgröße, Ihr monatliches Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder, Ihre Warmmiete und die Mietstufe Ihres Wohnorts ein. Der Rechner ermittelt den Mietenhöchstbetrag, berechnet das anrechenbare Einkommen nach dem vereinfachten Abzug (10 % Steuern + 10 % Sozialversicherung = 80 %) und wendet die offizielle Wohngeldformel nach § 19 WoGG an.
Tab „Wohngeld vs. Bürgergeld"
Mit denselben Eingaben vergleicht der Rechner, ob Wohngeld oder Bürgergeld für Sie die bessere Option ist. Wohngeld lohnt sich bei stabilem Erwerbseinkommen — Sie behalten Ihren Lohn komplett, und der Staat schießt zur Miete zu. Bürgergeld ist die richtige Wahl, wenn kein oder sehr geringes Einkommen vorhanden ist, da es die volle angemessene Miete übernimmt.
Tab „Einkommensgrenzen"
Die Tabelle zeigt für alle 7 Mietstufen und 1–5 Personen das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem noch ein Wohngeld-Anspruch besteht. Die Grenzen hängen von Warmmiete, Haushaltsgröße und Mietstufe ab — und können teils überraschend hoch liegen dank der Wohngeld-Plus-Reform 2023.
Die Wohngeld-Formel (§ 19 WoGG)
Variablen:
M = Berücksichtigte Jahresmiete (Warmmiete × 12, max. Mietenhöchstbetrag × 12)
Y = Anrechenbares Jahreseinkommen = Brutto × 12 × 0,80
a, b, c = Koeffizienten aus Anlage 1 zu § 19 WoGG nach Haushaltsgröße
Koeffizienten (Anlage 1 WoGG):
1 Person: a=0,04 · b=0,00077 · c=0,000049
2 Personen: a=0,04 · b=0,00060 · c=0,000038
3 Personen: a=0,04 · b=0,00048 · c=0,000031
4 Personen: a=0,04 · b=0,00040 · c=0,000026
5 Personen: a=0,04 · b=0,00034 · c=0,000023
6+ Personen: a=0,04 · b=0,00030 · c=0,000020
Einkommensabzüge (vereinfacht):
Anrechenbares Einkommen = Bruttoeinkommen × 0,80
(10 % Pauschalabzug Steuern + 10 % Pauschalabzug Sozialversicherung)
Mindestbetrag: Wohngeld wird nur gewährt, wenn es ≥ 10 € / Monat beträgt.
Beispiel: Familie mit 3 Personen
Familie Müller — 3 Personen, Mietstufe III
Familie Müller (Eltern + 1 Kind) lebt in einer Mittelstadt (Mietstufe III) und zahlt 750 € Warmmiete. Das gemeinsame Bruttoeinkommen beträgt 2.200 € / Monat.
Formelrechnung (Koeffizienten 3 Personen: a=0,04, b=0,00048, c=0,000031):
Bei 2.200 € Brutto liegt das Einkommen für 3 Personen in Mietstufe III bereits über der Grenze. Senkt man das Einkommen auf 1.400 € Brutto, ergibt sich ein Wohngeld von ca. 95–105 € / Monat.
Wohngeld-Plus-Reform 2023 — Was hat sich geändert?
Die Reform zum 1. Januar 2023 war die größte Erweiterung des Wohngelds seit Jahrzehnten. Folgende Änderungen sind dauerhaft:
- Leistungsempfänger verdreifacht: Von ca. 600.000 auf ~2 Mio. Haushalte
- Klimakomponente: 1,44 € pro m² Wohnfläche monatlich für Haushalte in energetisch schlechten Gebäuden (Energieklassen F, G, H)
- Heizkostenkomponente: Strukturell höhere Miethöchstbeträge, die gestiegene Energiekosten einbeziehen
- Miethöchstbeträge 2024: Nochmalige Anpassung (+5,25 %) zur weiteren Verbesserung der Erreichbarkeit
- Einkommensgrenzen erhöht: Deutlich mehr Haushalte mit mittlerem Einkommen kommen jetzt in den Genuss von Wohngeld