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Krankengeldrechner 2026

Krankengeld ab Woche 7 berechnen — Höhe, Dauer und Vergleich zum Gehalt. Mit aktuellem BBG (69.750 €) und Beitragssätzen 2026.

Max. Bemessungsgrundlage: 5.813 € (BBG KV 2026)
Ihr tatsächliches Nettogehalt nach Abzügen
PV-Beitrag: 1,8 % · Abzüge gesamt: 12,4 %
Hinweis: Phasen der Krankeit: Wochen 1–6 zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt (Lohnfortzahlung). Ab Woche 7 zahlt Ihre Krankenkasse das Krankengeld für bis zu 78 Wochen.
Krankengeldrechner v2026.1 · BBG KV 2026: 69.750 €/Jahr · Beitragssätze 2026 (RV 9,3 %, AV 1,3 %, PV 1,8/2,1 %)

So funktioniert der Rechner

Tab „Krankengeld berechnen"

Geben Sie Ihr Monatsbrutto und Monatsnetto ein und wählen Sie, ob Sie Kinder haben. Der Rechner berechnet Ihr Krankengeld nach den gesetzlichen Regeln: 70 % des Bruttoentgelts bzw. maximal 90 % des Nettoentgelts — es gilt der niedrigere Wert. Abzüge für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden berücksichtigt. Achtung: Auf Krankengeld wird kein Krankenversicherungsbeitrag (KV) erhoben.

Tab „Zeitstrahl"

Tragen Sie den ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit ein. Der Rechner zeigt Ihnen den genauen Zeitplan: 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, dann bis zu 78 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse, und schließlich die Optionen nach der Aussteuerung (ALG I, Erwerbsminderungsrente, Bürgergeld).

Tab „Vergleich zum Gehalt"

Sehen Sie auf einen Blick, wie groß die finanzielle Lücke zum normalen Netto ist: monatliche Differenz, prozentuale Ersatzquote und der Jahresverlust bei einem Jahr Krankheit. Hier wird deutlich, warum eine Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll ist.

Die Formeln

Phase 1 — Lohnfortzahlung (Wochen 1–6, § 3 EntgFG):
Auszahlung = 100 % des normalen Bruttogehalts (Arbeitgeber zahlt)

Phase 2 — Krankengeld ab Woche 7 (§ 44 SGB V):
Bemessungsentgelt = min(Monatsbrutto, BBG KV / 12) = min(Brutto, 5.812,50 €)
70%-Wert = Bemessungsentgelt × 70 %
90%-Wert = Monatsnetto × 90 %
Krankengeld brutto = min(70%-Wert, 90%-Wert)

Gesetzliches Maximum (2026):
Max./Tag = 69.750 € / 365 × 70 % ≈ 133,77 €/Tag
Max./Monat ≈ 4.013 € brutto

Abzüge (nur AN-Anteile, kein KV):
Rentenversicherung (RV): 9,3 %
Arbeitslosenversicherung (AV): 1,3 %
Pflegeversicherung (PV): 1,8 % (mit Kindern) / 2,1 % (kinderlos)
Summe: 12,4 % (mit Kindern) / 12,7 % (kinderlos)

Krankengeld netto = Krankengeld brutto × (1 − Abzugssatz)

Dauer (§ 48 SGB V):
Max. 78 Wochen (546 Tage) je Krankheit innerhalb von 3 Jahren

Beispiel: Stefan, 38 Jahre

Stefan — Angestellter, 1 Kind, Brutto 4.000 €, Netto 2.700 €

Stefan arbeitet als Projektmanager und verdient 4.000 € brutto / 2.700 € netto im Monat. Er ist seit dem 1. April 2026 krank gemeldet und hat ein Kind.

Wochen 1–6 (Lohnfortzahlung durch AG)2.700 € netto

Ab Woche 7 — Krankengeld:

Bemessungsentgelt (4.000 € < BBG 5.812,50 €)4.000 €
70 % × 4.000 € (Bruttogrenze)2.800 €
90 % × 2.700 € (Nettogrenze)2.430 €
Krankengeld brutto (min der beiden = 90%-Nettoregel)2.430 €
Abzüge AN (12,4 %: RV 9,3 % + AV 1,3 % + PV 1,8 %)− 301,32 €
Krankengeld netto2.128,68 €

Vergleich:

Normales Netto2.700,00 €
Krankengeld netto2.128,68 €
Monatliche Lücke− 571,32 €
Ersatzquote78,8 % des Nettos
Jahresverlust (12 Monate krank)− 6.855 €

Eine Krankentagegeld-Versicherung, die ab dem 43. Tag leistet, kann diese Lücke von 571 € monatlich schließen. Stefan zahlt dafür je nach Anbieter ca. 25–50 € Prämie im Monat.

Häufige Fragen

Der Arbeitgeber zahlt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) für bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) das volle Bruttogehalt weiter. Voraussetzung: Sie sind seit mindestens 4 Wochen im Betrieb und haben keine Eigenverschuldung an der Erkrankung. Bei einer anderen Erkrankung beginnt die 6-Wochen-Frist neu. Bei derselben Erkrankung gilt: Wenn Sie vor dem neuen AU-Zeitraum mindestens 6 Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren oder seit Beginn der Erkrankung mindestens 12 Monate vergangen sind, entsteht ebenfalls ein neuer Anspruch.
Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoentgelts, aber maximal 90 % des Nettoentgelts — es gilt der niedrigere Wert. Grundlage ist das Bruttoentgelt der letzten abgerechneten Vergütungsperiode, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze der KV (2026: 5.812,50 €/Monat). Das gesetzliche Maximum beträgt damit ca. 133,77 € pro Tag bzw. ca. 4.013 € brutto pro Monat. Von diesem Brutto-Krankengeld werden noch AN-Anteile für RV (9,3 %), AV (1,3 %) und PV (1,8 % mit Kindern, 2,1 % kinderlos) abgezogen. Auf Krankengeld wird kein Krankenversicherungsbeitrag erhoben.
Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen (546 Tage) für dieselbe Krankheit innerhalb von je drei Jahren gezahlt (§ 48 SGB V). Die Drei-Jahres-Frist beginnt mit dem ersten Tag des Krankengeld-Bezugs. Bei einer vollständig anderen Erkrankung steht Ihnen ein neuer voller 78-Wochen-Anspruch zu. Nach Ablauf der 78 Wochen werden Sie "ausgesteuert" — die Krankenkasse stellt die Zahlung ein. Dann greifen je nach Situation die Nahtlosregelung (ALG I nach § 145 SGB III), Erwerbsminderungsrente oder Bürgergeld.
Krankengeld ist nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG: Das Krankengeld erhöht den Steuersatz, der auf Ihr übriges Einkommen angewendet wird. Sie müssen das Krankengeld in der Steuererklärung angeben (die Krankenkasse bescheinigt den Betrag). Wer das ganze Jahr krank war und nur Krankengeld bezogen hat, zahlt in der Regel keine Einkommensteuer. Bei gemischtem Jahr (teils Gehalt, teils Krankengeld) kann eine Steuernachzahlung entstehen.
Nach 78 Wochen Krankengeld stellt die Krankenkasse die Zahlung ein. Es greifen dann drei mögliche Leistungen: (1) Arbeitslosengeld I (§ 145 SGB III — Nahtlosregelung): Wenn die Arbeitsfähigkeit noch nicht wiederhergestellt ist, können Sie ALG I beantragen. Die Agentur für Arbeit zahlt auch ohne Arbeitsvermittlung. (2) Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI): Bei dauerhafter Einschränkung der Arbeitsfähigkeit. (3) Bürgergeld (SGB II): Als letztes Sicherungsnetz, wenn keine anderen Leistungen greifen. Wichtig: Beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit unmittelbar nach Aussteuerung melden!

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