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Kinderzuschlagrechner 2026

Kinderzuschlag berechnen — bis zu 297 € pro Kind/Monat. KiZ vs. Bürgergeld vergleichen und Bildungspaket-Leistungen ermitteln.

Gesamtes Bruttoeinkommen beider Elternteile (bzw. Alleinerziehende)
Kaltmiete + alle Nebenkosten inkl. Heizung — für Tab 2 und 3 relevant
Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten und die im Haushalt leben
Nein
Alleinerziehende: Mindesteinkommensgrenze 600 €/Monat (statt 900 €)

Kinderzuschlag 2026 · KiZ max. 297 €/Kind · Kindergeld 259 €/Kind · § 6a BKKG · Vereinfachte Berechnung, kein Rechtsanspruch

So funktioniert der Rechner

Tab „Kinderzuschlag berechnen"

Geben Sie Ihr Haushaltseinkommen brutto, die Warmmiete, die Anzahl der Kinder (unter 25 Jahre, unverheiratet, im Haushalt lebend) und an, ob Sie alleinerziehend sind. Der Rechner prüft die Mindesteinkommensgrenze und berechnet den KiZ nach der 45-Prozent-Anrechnungsregel. Zusätzlich wird das Gesamteinkommen aus Nettolohn, Kindergeld und KiZ ausgewiesen.

Tab „KiZ vs. Bürgergeld"

Mit denselben Eingaben vergleicht der Rechner zwei Pfade: Pfad A (Gehalt + KiZ + Kindergeld + optional Wohngeld) gegen Pfad B (Bürgergeld mit Regelbedarf und Kosten der Unterkunft). Zentraler Hinweis: KiZ + Wohngeld haben keinen Vermögenstest nach der Karenzzeit und kein Bürgergeld-Stigma.

Tab „Bildungs- und Teilhabepaket"

Zeigt alle Leistungen, die Kinder von KiZ-Empfängern automatisch erhalten: Schulbedarf, Mittagessen, Teilhabe, Nachhilfe, Ausflüge und mehr. Der jährliche BuT-Richtwert pro Haushalt wird berechnet.

Kinderzuschlag 2026 — Formel und Berechnung

KiZ pro Kind = max(0 €, 297 € − 45 % × max(0, Brutto − Mindestgrenze))

Variablen:
Brutto = Gesamtes Haushaltseinkommen brutto pro Monat
Mindestgrenze = 900 € (Paare) / 600 € (Alleinerziehende)
KiZ-Höchstbetrag = 297 €/Kind/Monat (2026)
Kindergeld = 259 €/Kind/Monat (2026, unabhängig vom KiZ)

Einkommensanrechnung (§ 6a Abs. 6 BKKG):
Für jeden Euro Einkommen über der Mindestgrenze werden 45 Cent
vom KiZ-Höchstbetrag abgezogen, bis KiZ = 0 €

Mindest- und Höchstgrenzen:
Mindesteinkommen Paare: 900 €/Monat brutto
Mindesteinkommen Alleinerziehende: 600 €/Monat brutto
KiZ-Maximum: 297 €/Kind/Monat
Kindergeld 2026: 259 €/Kind/Monat (ab Januar 2026, +4 € gegenüber 2025)

Beispiel: Familie mit 2 Kindern, 2.500 € brutto

Familie Schulze — 2 Kinder, 2.500 € brutto/Monat

Familie Schulze (Elternpaar) verdient 2.500 € brutto/Monat gemeinsam und hat 2 Kinder im Haushalt.

Haushaltseinkommen brutto2.500 €/Monat
Mindesteinkommensgrenze (Paar)900 €/Monat ✓
Einkommen über Mindestgrenze1.600 €/Monat
Anrechnung (45 % × 1.600 €)720 €
KiZ pro Kind (297 € − 720 €)0 € (vollständig abgeschmolzen)

Bei 2.500 € brutto liegt das Einkommen bereits über der Höchstgrenze für KiZ. Senken wir auf 1.500 € brutto:

Haushaltseinkommen brutto1.500 €/Monat
Einkommen über Mindestgrenze600 €/Monat
Anrechnung (45 % × 600 €)270 €
KiZ pro Kind (297 € − 270 €)27 €/Monat
KiZ gesamt (2 Kinder)54 €/Monat
Kindergeld (2 × 259 €)518 €/Monat
Nettoeinkommen (ca. 80 %)1.200 €/Monat
Gesamteinkommen1.772 €/Monat

Bei 900 € brutto (Mindestgrenze) gibt es den vollen KiZ-Höchstbetrag: 2 × 297 € = 594 €/Monat zusätzlich zum Kindergeld von 518 €/Monat.

Kinderzuschlag vs. Bürgergeld — Vor- und Nachteile

Viele Familien fragen sich, ob KiZ + Wohngeld oder Bürgergeld die bessere Wahl ist. Hier die wichtigsten Unterschiede:

MerkmalKiZ + Wohngeld
VermögensprüfungKeine (außer in Extremfällen)
Einkommen bleibt erhalten?Ja, vollständig
Soziales StigmaMinimal — Transferleistung für Familien
Kombinierbar?KiZ + Wohngeld kombinierbar
Bildungspaket (BuT)Ja — automatisch bei KiZ
MerkmalBürgergeld
VermögensprüfungNach Karenzzeit (12 Monate) ja
Volle Miete übernommen?Ja (angemessene KdU)
Kombinierbar?Schließt KiZ und Wohngeld aus
Bildungspaket (BuT)Ja — auch bei Bürgergeld

Fazit: Bei vorhandenem Erwerbseinkommen lohnt es sich fast immer, zunächst KiZ + Wohngeld zu prüfen, bevor Bürgergeld beantragt wird. Der Rechner zeigt Ihnen, welcher Pfad für Ihre Situation mehr einbringt.

Das Bildungs- und Teilhabepaket 2026

Wer Kinderzuschlag erhält, hat automatisch Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Diese Leistungen müssen separat beim Jobcenter oder Sozialamt beantragt werden:

Der jährliche BuT-Richtwert (Schulbedarf + Teilhabe) liegt bei 375 Euro pro Kind — ohne Schulessen, Nachhilfe und Fahrten, die zusätzlich gewährt werden.

Häufige Fragen

Anspruch auf Kinderzuschlag haben Eltern, wenn sie (1) Kindergeld für das Kind erhalten, (2) ein Mindesteinkommen von 900 Euro/Monat brutto (Paare) oder 600 Euro/Monat (Alleinerziehende) haben, (3) durch den Kinderzuschlag den Bürgergeld-Bedarf für die gesamte Familie vermeiden können (sogenannte Bedarfsdeckungsklausel). Das Kind muss unverheiratet, unter 25 Jahre alt und im Haushalt der Eltern lebend sein. Kein Anspruch besteht, wenn bereits Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter bezogen wird.
Der maximale Kinderzuschlag beträgt 2026 unverändert 297 Euro pro Kind und Monat. Er gilt für Eltern, deren Einkommen genau an der Mindesteinkommensgrenze liegt (900 Euro brutto für Paare, 600 Euro für Alleinerziehende). Für jeden Euro Einkommen über der Mindestgrenze sinkt der KiZ um 45 Cent, bis er bei höherem Einkommen auf null fällt. Dazu kommt das Kindergeld von 259 Euro pro Kind/Monat (ab Januar 2026), das unabhängig vom KiZ ausgezahlt wird.
Ja. Kinderzuschlag und Wohngeld können kombiniert werden — und diese Kombination ist für viele Familien die attraktivere Alternative zum Bürgergeld. Das Wohngeld schießt zur Miete zu, während der Kinderzuschlag das Existenzminimum der Kinder sichert. Das eigene Erwerbseinkommen bleibt vollständig erhalten. Im Gegensatz zum Bürgergeld gibt es keine Vermögensprüfung (außer in extremen Ausnahmefällen) und keine Einschränkungen bei der Lebensführung.
Die Bedarfsdeckungsklausel bedeutet: Der Kinderzuschlag wird nur gewährt, wenn durch ihn (zusammen mit dem Einkommen der Familie) der Bürgergeld-Bedarf der gesamten Familie gedeckt werden kann — d. h. kein Bürgergeld mehr nötig wäre. Das Jobcenter prüft dies bei der Antragstellung. Wenn die Familie trotz KiZ noch Bürgergeld benötigen würde, entfällt der KiZ-Anspruch, und Bürgergeld wird stattdessen gewährt. Diese Regelung stellt sicher, dass KiZ wirklich als Alternative zu Bürgergeld funktioniert.
Den Kinderzuschlag beantragen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit — also derselben Behörde, die auch das Kindergeld auszahlt. Der Antrag kann schriftlich, persönlich oder online gestellt werden. Wichtige Unterlagen: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Nachweise über Kinder. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 6 Monate, danach ist ein erneuter Antrag nötig. Tipp: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, da KiZ rückwirkend nur ab dem Antragsmonat gewährt wird.

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