Bürgergeldrechner 2026
Regelbedarf, Warmmiete, Mehrbedarfe und Freibeträge — Ihren Anspruch in Sekunden berechnen.
So funktioniert der Rechner
Tab „Bürgergeld berechnen"
Wählen Sie Ihre Bedarfsgemeinschaft (Alleinstehend, Paar oder Alleinerziehend), geben Sie die Anzahl und das Alter Ihrer Kinder an und tragen Sie Ihre Warmmiete ein. Der Rechner ermittelt Ihren Regelbedarf nach Stufen, die Kosten der Unterkunft (KdU) und eventuelle Mehrbedarfe. Das Ergebnis zeigt Ihren vollen Bürgergeld-Anspruch — ohne Einkommensanrechnung.
Tab „Mit Einkommen"
Wenn Sie ein Erwerbseinkommen haben (z. B. Minijob, Teilzeit oder Selbstständigkeit), wird dieses teilweise angerechnet. Der Rechner berechnet Ihre Freibeträge Schritt für Schritt: 100 € Grundfreibetrag + 20 % auf 100–520 € + 10 % auf 520–1.000 € (+ 10 % auf 1.000–1.500 € bei Kindern). Das Ergebnis zeigt, wie viel Bürgergeld nach Anrechnung übrig bleibt.
Tab „Vermögensprüfung"
Prüfen Sie, ob Ihr Vermögen unter der Schongrenze liegt. In der Karenzzeit (1. Jahr des Leistungsbezugs) sind 40.000 € für die erste Person und 15.000 € für jede weitere Person geschützt. Nach der Karenzzeit gilt ein Schonvermögen von 15.000 € pro Person. Selbstgenutzte Immobilien mit angemessener Größe und ein angemessenes Fahrzeug (bis ca. 15.000 €) zählen nicht als verwertbares Vermögen.
Die Formeln
Gesamtbedarf = Regelbedarf (nach Stufen) + Kosten der Unterkunft + Mehrbedarfe
Regelsätze 2026:
Stufe 1 (Alleinstehend): 563 €
Stufe 2 (Paare, je Partner): 506 €
Stufe 4 (14–17 Jahre): 471 €
Stufe 5 (6–13 Jahre): 390 €
Stufe 6 (0–5 Jahre): 357 €
+ Kindersofortzuschlag: 25 € pro Kind
Einkommensanrechnung (§ 11b SGB II):
Freibetrag = 100 € (Grundfreibetrag)
+ 20 % × (Brutto − 100), für Brutto 100–520 €
+ 10 % × (Brutto − 520), für Brutto 520–1.000 €
+ 10 % × (Brutto − 1.000), für Brutto 1.000–1.500 € (nur mit Kindern im Haushalt)
Anrechenbares Einkommen = Brutto − Freibetrag
Bürgergeld = max(0, Gesamtbedarf − Anrechenbares Einkommen)
Vermögensprüfung:
Karenzzeit (1. Jahr): 40.000 € (1. Person) + 15.000 € × jede weitere Person
Nach Karenzzeit: 15.000 € × Anzahl Personen in der Bedarfsgemeinschaft
Selbstgenutzte Immobilie (angemessen) = geschützt
Angemessenes Fahrzeug (bis ca. 15.000 €) = geschützt
Beispiel
Sarah — alleinerziehend, 2 Kinder
Sarah ist alleinerziehend mit zwei Kindern: Luca (8 Jahre, Stufe 5) und Emma (15 Jahre, Stufe 4). Ihre Warmmiete beträgt 700 €. Sie arbeitet in einem Minijob und verdient 450 € brutto.
Einkommensanrechnung (450 € Minijob):
Sarah erhält 2.097 € Bürgergeld plus 450 € aus dem Minijob — insgesamt stehen ihr und ihren Kindern 2.547 € monatlich zur Verfügung (inkl. 50 € Kindersofortzuschlag).